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   VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262   

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VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262 (https://dejure.org/2021,33761)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2021 - 9 NE 21.1262 (https://dejure.org/2021,33761)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2021 - 9 NE 21.1262 (https://dejure.org/2021,33761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 13b; BauGB § 4a Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 3
    Erfolgreicher Normenkontrolleilantrag wegen Abwägungsfehler

  • rewis.io

    Normenkontrolleilantrag, Änderung Planentwurf nach Auslegung, Ermittlungsdefizit, Abwasserbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 13b; BauGB § 4a Abs. 3 ; BauGB § 2 Abs. 3
    Normenkontrolleilantrag; Änderung Planentwurf nach Auslegung; Ermittlungsdefizit; Abwasserbeseitigung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 13b; BauGB § 4a Abs. 3 ; BauGB § 2 Abs. 3
    Geltendmachung eines Ermittlungsdefizits in einem Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 9 NE 17.1222

    Erfolgreicher Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen einen bekannt gemachten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Besteht jedoch - wie hier aufgrund der Einwendungen des Antragstellers, der Topographie sowie der problematischen Versickerungsfähigkeit tonigen Bodens - Anlass, einem bestimmten, in seiner Tragweite nicht ausreichend erforschten abwägungserheblichen Gesichtspunkt nachzugehen, so ist eine ohne diese Aufklärung getroffene Abwägungsentscheidung unter dem Gesichtspunkt eines Ermittlungs- bzw. Bewertungsdefizits i.S.d. § 2 Abs. 3 BauGB fehlerhaft (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 39).

    Angesichts des unvollständigen und unklaren Entwässerungskonzepts besteht auch die konkrete Möglichkeit, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 42 m.w.N.).

    c) Nachdem der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach zulässig und begründet ist, spricht bereits indiziell überwiegendes dafür, dass der Vollzug des Bebauungsplans bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache suspendiert werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Überschwemmungen und Wasserschäden als Folge der Planverwirklichung müssen die Nachbarn des Plangebiets ebenso wenig hinnehmen, wie die Bewohner des Plangebiets selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - juris Rn. 15).

    Bei Erlass des Satzungsbeschlusses muss die Gemeinde aber davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertiggestellt und nutzungsreif sein werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 a.a.O. - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.12.2014 - 4 BN 25/14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 9 N 14.2674

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Heranrücken von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Bei Erlass des Satzungsbeschlusses muss die Gemeinde aber davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertiggestellt und nutzungsreif sein werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 a.a.O. - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.12.2014 - 4 BN 25/14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    c) Nachdem der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach zulässig und begründet ist, spricht bereits indiziell überwiegendes dafür, dass der Vollzug des Bebauungsplans bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache suspendiert werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 44).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Insbesondere lässt allein das Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine andere Entscheidung grundsätzlich keinen hinreichend sicheren Rückschluss darauf zu, welches Planungsergebnis ohne den Fehler zustande gekommen wäre (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.12.2014 - 4 BN 25.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Bei Erlass des Satzungsbeschlusses muss die Gemeinde aber davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertiggestellt und nutzungsreif sein werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 a.a.O. - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.12.2014 - 4 BN 25/14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Das genügt hier für die Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - juris Rn. 13), zumal auch unklar ist, auf welcher Basis die Antragsgegnerin im Rahmen der Abwägung überhaupt davon ausging, die Oberflächen- und Niederschlagswasserproblematik könne mit der Erschließungsplanung gelöst werden.
  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Da der Entwurf die Grundlage für die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB bildet, muss der Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19

    Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn das Interesse des Betroffenen geringwertig, nicht schutzwürdig, für die Gemeinde nicht erkennbar oder sonst makelbehaftet ist (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2020 - 4 BN 53.19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262
    ... Gemarkung S... kaum mehr in städtebaulich-räumlichen Zusammenhang mit dem bisherigen Siedlungsbereich, an den anzuschließen ist, stehen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 33/14

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Öffentlichtkeitsbeteiligung; Planänderung

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770

    Keine Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Normenkontrolleilverfahren

  • VGH Bayern, 29.10.2021 - 9 N 21.1232
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 9 NE 22.705

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungs- und Grünordnungsplan

    Der bereits zuvor für das Gebiet im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. ... "Am M." war auf Antrag des Antragstellers mit Beschluss des Senats vom 2. August 2021 (Az. 9 NE 21.1262) bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt und mit Urteil vom 29. Oktober 2021 (Az. 9 N 21.1232) für unwirksam erklärt worden.

    Hiervon ist vor allem dann auszugehen, wenn das Interesse des Betroffenen geringwertig, nicht schutzwürdig, für die Gemeinde nicht erkennbar oder sonst makelbehaftet ist (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2020 - 4 BN 53.19 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 9 NE 21.1262 - juris Rn. 13).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 2. August 2021 (9 NE 21.1262 - juris Rn. 17), mit dem er den vorausgegangenen Bebauungsplan für das streitgegenständliche Gebiet außer Vollzug gesetzt hat, zu dessen Antragsbefugnis ausgeführt:.

    Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 2. August 2021 (Az.: 9 NE 21.1262 juris Rn. 30 f.) Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 29.10.2021 - 9 N 21.1232

    Bebauungsplanänderung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

    Der Antragsteller hat am 22. April 2021 Normenkontrollantrag und gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Az. 9 NE 21.1262) gestellt.

    Sämtliche Beteiligte haben im Nachgang zum Beschluss des Senats vom 2. August 2021 (Az. 9 NE 21.1262) auf mündliche Verhandlung verzichtet und sich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt.

  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 9 NE 23.1618

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans, Fehlende

    § 1 Abs. 7 BauGB verlangt, dass der Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde liegt, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen (BayVGH, B.v. 22.6.2022 - 9 NE 22.705 - juris Rn. 19 mit Verweis auf B.v. 2.8.2021 - 9 NE 21.1262 - juris Rn. 17).
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