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   VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713   

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VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713 (https://dejure.org/2013,42551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2013 - 10 B 10.1713 (https://dejure.org/2013,42551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2013 - 10 B 10.1713 (https://dejure.org/2013,42551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 108 Abs. 1 VwGO; § ... 5 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 25 Abs. 2 und 5, § 26 Abs. 3 und 4, § 54 Nr. 5, § 81 Abs. 4, § 101 Abs. 2, § 102 Abs. 2, § 104a Abs. 1 und 5 AufenthG, § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: keine Niederlassungserlaubnis für Unterstützer der Ansar al-Islam (AAI) | Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung von Fiktionszeiten; Sicherung des Lebensunterhalts; Zwingende Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Voraussetzung für die Anwendung dieses Regelausweisungstatbestandes ist demnach, dass dem Ausländer das Verhalten einer Vereinigung zugerechnet werden kann, die den Terrorismus unterstützt oder selbst terroristischen Charakter hat (BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 14 unter Verweis auf sein U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris).

    Für die erforderliche individuelle Unterstützung einer solchen Vereinigung durch den einzelnen Ausländer genügt es dagegen, dass Tatsachen eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen (BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Ls. 1 und Rn. 16).

    Für die individuelle Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch den Ausländer bedeutet dies, dass die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. März 2005 (a.a.O.) zur insoweit im Wesentlichen gleichlautenden Regelung in § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (i.d.F. d. G. v. 9.1.2002) entwickelten Kriterien maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 21).

    § 54 Nr. 5 AufenthG verlangt dabei hinsichtlich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die tatrichterliche Schlussfolgerung der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation bzw. deren individueller Unterstützung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 - juris Ls. 3 und Rn. 27).

    Zwar besitzen Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, allenfalls einen äußerst eingeschränkten Beweiswert und bedürfen wegen der nur begrenzten Zulässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 -juris Rn. 26 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zuletzt B.v. 8.10.2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 10 BV 10.1999 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063

    Bindungswirkung des Revisionsurteils; Altfallregelung des § 104a AufenthG;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. Mohammed Lokman Amin; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. Ata Abdoulaziz Rashid und Mazen Ali Hussein) wiederholt festgestellt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 -, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - jeweils juris).

    Er war nach den Feststellungen des OLG München nicht nur streng gläubig und regelmäßiger Besucher der Salam-Moschee in München, sondern befürwortete den gewaltsamen Dschihad (Jihad) und versuchte auch, andere zu seiner religiösen Denkweise hinzuführen (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - juris Rn. 29).

    Weiter hat Lokman bei dieser Vernehmung angegeben, dass Abbas Mohamad Khudeir "indirekt" für die Ansar al-Islam "gearbeitet", bei Passfälschungen und Schleusungen mitgewirkt und - in seinem Auftrag - als Ansprechpartner Informationen entgegengenommen und weitergeleitet habe (zu Abbas BayVGH, U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - juris Rn. 31).

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    "Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620 und Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

    Eine Unterstützung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG kann ferner dann in Betracht kommen, wenn - wie der Klägerin vorgehalten und vom Berufungsgericht zunächst unterstellt - durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer Vereinigung wie der verbotenen PKK bei einer wertenden Gesamtschau zur Überzeugung des Tatsachengerichts feststeht, dass der Ausländer auch als Nichtmitglied in einer inneren Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung selbst steht, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefahrenpotenzials beiträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.).

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich, wie es im angefochtenen Berufungsurteil (UA S. 7) unter Bezugnahme auf einen vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Auslegung des § 129 a Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - a.a.O.) vorausgesetzt wird.

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Auch die Zusammenschau der bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln geregelten Vorschriften, die ein Absehen bzw. Abweichen von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG ermöglichen bzw. gebieten, lässt insoweit ein ausdifferenziertes und damit abschließendes Regelungskonzept erkennen, das vom Gesetzgeber speziell zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - BVerwG 1 C 8.11 - juris Rn. 16).

    § 54 Nr. 5 AufenthG verlangt dabei hinsichtlich der Anknüpfungstatsachen, die als Indizien für die tatrichterliche Schlussfolgerung der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation bzw. deren individueller Unterstützung dienen, die volle richterliche Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 - juris Ls. 3 und Rn. 27).

    Zwar besitzen Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, allenfalls einen äußerst eingeschränkten Beweiswert und bedürfen wegen der nur begrenzten Zulässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 und U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 -juris Rn. 26 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zuletzt B.v. 8.10.2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 10 BV 10.1999 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Dabei ist für die rechtliche Beurteilung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zusteht, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich, hier also der Zeitpunkt der Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht am 2. September 2013 (BVerwG, U.v. 13.9.2011 - 1 C 17.10 - juris Rn. 10; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 11; generell zu Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    2.2.1 Für einen solchen Anspruch fehlt es nämlich im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bereits an der Tatbestandsvoraussetzung, wonach der Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes sein und er diesen Aufenthaltstitel seit sieben Jahren besitzen muss (BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 14).

    Dem Erfordernis des fortbestehenden Besitzes einer humanitären Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung steht auch gleich, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben hat (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 -1 C 17.10 - juris Rn. 13; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - juris Rn. 13).

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. Mohammed Lokman Amin; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. Ata Abdoulaziz Rashid und Mazen Ali Hussein) wiederholt festgestellt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 -, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - jeweils juris).

    Dem Senat ist aus zahlreichen Verfahren bekannt, dass die in Europa gesammelten Spendengelder für die Ansar al-Islam meist als "anvertraute Sache" oder "Anvertrautes" bezeichnet werden (vgl. z.B. OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 -UA S. 105; OLG München, U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 -UA S. 349 unten).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 10 B 10.1999

    Anforderung von Akten geheimgehaltener Vorgänge

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Diese Grundsätze, die der Senat bereits seiner Entscheidung vom 25. September 2013 im Verfahren 10 B 10.1999 (juris) zugrunde gelegt hat, legt er auch im Folgenden weiter zugrunde.

    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. Mohammed Lokman Amin; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. Ata Abdoulaziz Rashid und Mazen Ali Hussein) wiederholt festgestellt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 -, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - jeweils juris).

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713
    Dem Erfordernis des fortbestehenden Besitzes einer humanitären Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung steht auch gleich, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben hat (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 -1 C 17.10 - juris Rn. 13; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - juris Rn. 13).

    Weder im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis am 22. Dezember 2006 noch im Zeitpunkt des Ablaufs der Geltungsdauer der dem Kläger zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis am 28. Dezember 2006 noch zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben (zur Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Inzidentprüfung abzustellen ist vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - juris Rn. 16; offen gelassen SächsOVG, B.v. 14.11.2012 - 3 B 349/11 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10

    Niederlassungserlaubnis; Voraufenthaltszeiten; Sieben-Jahres-Frist;

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

  • AG Stuttgart, 29.11.2005 - 105 Ls 3 Js 45014/05
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

  • OVG Sachsen, 14.11.2012 - 3 B 349/11
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 24 C 07.1108
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500

    Niederlassungserlaubnis; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren;

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    VGH, Urteil vom 2. September 2013 - 10 B 10.1713 -, juris, Rdn. 59; VG München, Urteil vom 14. Januar 2015 - M 25 K 13.3143 -, juris, Rdn. 22; Berlit, a. a. O., § 11 StAG, Rdn. 131.1.
  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 10 B 18.2485

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Ansar al-Islam)

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie der beigezogenen Verfahrensakten (10 B 10.1999, 10 BV 09.1784, 10 B 10.1713, 10 B 12.1823) und der Behördenakten verwiesen.

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof und unter Berücksichtigung der vorliegenden Behördenakten sowie der zum Verfahren beigezogenen Verfahrensakten betreffend weitere Unterstützer dieser Organisation (10 B 10.1999, 10 BV 09.1784, 10 B 10.1713 und 10 B 12.1823) hat der Kläger zur Überzeugung des Senats (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die AAI in rechtserheblicher Weise individuell unterstützt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - Aufenthaltsrecht der

    a) Nachdem ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - wie gezeigt - nicht vorliegt, ist der Titelversagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Erteilung aller Aufenthaltstitel einschließlich Niederlassungserlaubnissen VGH Bayern, Beschluss vom 11. März 2020 - 10 ZB 19.229 - juris, Rn. 6; VGH Bayern, Urteil vom 2. September 2013 - 10 B 10.1713 - juris, Rn. 51; vgl. auch BeckOK AuslR/Maor, 39. Ed. 1. Oktober 2023, AufenthG § 5 Rn. 45) nicht erfüllt.
  • VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.3143

    Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland

    Die Ansar al-Islam ist eine terroristische Organisation/Vereinigung, die ihre (politischen) Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen und durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt (BayVGH, U.v. 2.9.2013 - 10 B 10.1713 - juris).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.229

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Diese Frage ist jedoch in der Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt, dass § 5 Abs. 4 AufenthG nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm "zweifelsfrei" auch für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gilt (BayVGH, U.v. 2.9.2013 - 10 B 10.1713 - juris Rn. 51).
  • VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.3303

    Ermessenseinbürgerung; Ausschluss der Einbürgerung; Gefährdung auswärtiger

    Die Ansar al-Islam ist eine terroristische Organisation/Vereinigung, die ihre (politischen) Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen und durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt (BayVGH, U.v. 2.9.2013 - 10 B 10.1713 - juris).
  • VGH Bayern, 25.02.2014 - 10 ZB 12.2029

    Sicherung des Lebensunterhalts; maßgebliche Sachlage; keine Berücksichtigung

    Vielmehr hat auch der Verwaltungsgerichtshof ebenso wie das Verwaltungsgericht einen Anspruch des Ehemannes der Klägerin auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verneint und die Berufung mit Urteil vom 2. September 2013 zurückgewiesen (Az. 10 B 10.1713).
  • VG München, 12.04.2016 - M 4 K 15.1900

    Unbegründetheit der Klage eines Irakers gegen Rücknahme seiner

    Er muss dies auch noch im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gewesen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 02.09.2013 - 10 B 10.1713 - juris Rn. 37 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2015, § 26 AufenthG Rn. 17a).
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