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   VGH Bayern, 02.09.2016 - 1 CS 16.1275   

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https://dejure.org/2016,29078
VGH Bayern, 02.09.2016 - 1 CS 16.1275 (https://dejure.org/2016,29078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2016 - 1 CS 16.1275 (https://dejure.org/2016,29078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2016 - 1 CS 16.1275 (https://dejure.org/2016,29078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbinden der Befreiung mit passiven Schallschutzmaßnahmen an Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Nummer 7.1 Satz 1 Variante 1. TA Lärm
    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB | Unterkunft für Asylbewerber im Industriegebiet; Befreiung nach Ausnahmevorschrift; Grundzüge der Planung; Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Nummer 7.1 Satz 1 Variante 1. TA Lärm
    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB | Unterkunft für Asylbewerber im Industriegebiet; Befreiung nach Ausnahmevorschrift; Grundzüge der Planung; Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse; ...

  • rewis.io

    Unterkunft für Asylbewerber im Industriegebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylbewerberunterkunf; Befreiung; Industriegebiet; gesunde Unterbringungsverhältnisse; passiver Lärmschutz

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2 ; BauGB § 246 Abs. 12 S. 1 Nr. 2
    Verbinden der Befreiung mit passiven Schallschutzmaßnahmen an Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Nummer 7.1 Satz 1 Variante 1. TA Lärm
    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB | Unterkunft für Asylbewerber im Industriegebiet; Befreiung nach Ausnahmevorschrift; Grundzüge der Planung; Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 1 CS 16.1275
    Unzulässig ist es lediglich, einen Beurteilungspegel, der den nach der TA Lärm einzuhaltenden Immissionsrichtwert überschreitet, durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu kompensieren (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145).
  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 1 CS 16.1275
    Diese Vorschrift enthält nach dem eindeutigen Wortlaut und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers einen eigenständig neben § 31 Abs. 2 BauGB tretenden Befreiungstatbestand und ist insoweit lex specialis (vgl. OVG Hamburg, B.v. 14.4.2016 - 2 Bs 29.16 - DVBl 2016, 858; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch 13. Aufl. 2016 Rn. 33; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Februar 2016 Rn. 76).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Hiervon ausgehend bestehen auch keine Bedenken gegen den beauflagten Einbau von Schallschutzfenstern in der Gemeinschaftsunterkunft, weil es dem Immissionsbetroffenen unbenommen bleibt, für seine Nutzung über das nach Maßgabe der TA Lärm Geforderte hinaus einen weitergehenden Lärmschutz vorzusehen, um zu gewährleisten, dass innerhalb des Gebäudes erträgliche Aufenthaltsverhältnisse herrschen (in diese Richtung auch BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275 - BayVBl 2017, 24 = juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 23.10.2018 - AN 9 K 16.00991

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Befreiung für eine auf drei Jahre befristete

    Es sei vielmehr Sache des Betreibers der Unterkunft durch passive Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse bestehen (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275).

    1.3.2.2 Das erkennende Gericht geht davon aus, dass die Vorschrift des § 246 Abs. 12 Nr. 2 BauGB verfassungsgemäß ist, insbesondere wegen des beschränkten Anwendungsbereiches (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2016, 1 CS 16.1275).

    Denn die Vorschrift schränkt den Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn erheblich ein, da sie, im Gegensatz zur allgemeinen Befreiungsvorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB auf die Einhaltung der Grundzüge der Planung verzichtet und damit auch gebietsfremde Nutzungen zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2016, 1 CS 16.1275).

    Diese Richtwerte sind zutreffend, da die Rechtsprechung auch Dauerschallpegel über 30 dB(A) in Schlafräumen in Wohngebieten für zulässig hält (BayVGH, U.v. 14.2.2018, 9 BV 1694 m.w.N.) und es sich bei der DIN 4150-2 um das einschlägige Regelwerk für Erschütterungsimmissionsschutz handelt und richtigerweise von den Werten für Industriegebiete auszugehen ist (Zeile 1), da die Untergebrachten in Asylunterkünften in Industriegebieten sich mit der im Industriegebiet zulässigen Immissionsbelastung abfinden müssen (BayVGH, B.v. 2.9.2016, 1 CS 16.1275; vgl. U.v. 14.2.2018, 9 BV 16.1694).

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Demgemäß ist es nach der TA Lärm unzulässig, einen Beurteilungspegel, der den nach TA Lärm einzuhaltenden Immissionsrichtwert überschreitet, durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu kompensieren (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 20, 21, 24; BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275 - juris Rn. 5; Feldhaus/Tegeder, a.a.O., Nr. 2.3 Rn. 29).
  • VG Ansbach, 23.10.2018 - AN 9 K 17.00173

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Asylbewerber-Unterkunft in

    Es sei vielmehr Sache des Betreibers der Unterkunft, durch passive Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse bestehen (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275).

    Denn die Vorschrift schränkt den Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn erheblich ein, da sie, im Gegensatz zur allgemeinen Befreiungsvorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB auf die Einhaltung der Grundzüge der Planung verzichtet und damit auch gebietsfremde Nutzungen zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2016, 1 CS 16.1275).

  • VG München, 20.12.2023 - M 1 SN 22.5762

    Nachbarstreit, Heranrückende Wohnbebauung, Unbestimmtheit der Baugenehmigung des

    Diese Maßnahmen seien nach der Rechtsprechung als Maßnahmen, bei denen ein Immissionsort nicht entsteht bzw. die den maßgeblichen Immissionsort abschirmen, zulässig (BayVGH 1 CS 16.1275; VG Bayreuth B 2 K 19.1152).
  • VG München, 18.11.2020 - M 9 K 19.6444

    Unzulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft in Industriegebiet

    Die seitens des Beklagten erteilte Befreiung nach § 246 Abs. 10 BauGB ist rechtswidrig, da die nachbarschützenden Voraussetzungen der Vorschrift, die die Anwendbarkeit determinieren, schon nicht vorliegen (vgl. in diesem Zusammenhang und zum nachbarschützenden Charakter des § 246 Abs. 10 BauGB BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275; VG Ansbach, U.v. 23.10.2018 - AN 9 K 16.991 m.w.N.).
  • VG München, 18.11.2020 - M 9 K 19.6455

    Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft im Industriegebiet

    Die seitens des Beklagten erteilte Befreiung nach § 246 Abs. 10 BauGB ist rechtswidrig, da die nachbarschützenden Voraussetzungen der Vorschrift, die die Anwendbarkeit determinieren, schon nicht vorliegen (vgl. in diesem Zusammenhang und zum nachbarschützenden Charakter des § 246 Abs. 10 BauGB BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 1 CS 16.1275; VG Ansbach, U.v. 23.10.2018 - AN 9 K 16.991 m.w.N.).
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