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   VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860   

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https://dejure.org/2012,31593
VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860 (https://dejure.org/2012,31593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860 (https://dejure.org/2012,31593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 10 BV 09.1860 (https://dejure.org/2012,31593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Behörde muss Vermieter Feuerbeschau vorankündigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eigentümer und Besitzer von einer Feuerbeschau unterliegenden Gebäuden und Anlagen auf Zugänglichmachung nicht frei zugänglicher Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 33 Abs. 1 Satz 1, Art. 38 LStVG, § 1, § 3 Abs. 2 Satz 2, § 5 FBV, § ... 535 Abs. 1, § 744 Abs. 2, § 862 Abs. 2 Satz 1, § 903 Satz 1, § 1004 Abs. 1 und 2 BGB, Art. 13 Abs. 1, 2, und 7, Art. 14 Abs. 1 GG
    Sicherheitsrecht: Feuerbeschau nur nach vorheriger Ankündigung zulässig | Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Feuerbeschau ohne Vorankündigung; Zugänglichmachen von Gebäuden und Anlagen; Informationsrecht des Vermieters; Beeinträchtigung des Grundrechts auf ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 33 Abs. 1 Satz 1, Art. 38 LStVG, § 1, § 3 Abs. 2 Satz 2, § 5 FBV, § ... 535 Abs. 1, § 744 Abs. 2, § 862 Abs. 2 Satz 1, § 903 Satz 1, § 1004 Abs. 1 und 2 BGB, Art. 13 Abs. 1, 2, und 7, Art. 14 Abs. 1 GG
    Sicherheitsrecht: Feuerbeschau nur nach vorheriger Ankündigung zulässig | Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Feuerbeschau ohne Vorankündigung; Zugänglichmachen von Gebäuden und Anlagen; Informationsrecht des Vermieters; Beeinträchtigung des Grundrechts auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Eigentümer und Besitzer von einer Feuerbeschau unterliegenden Gebäuden und Anlagen auf Zugänglichmachung nicht frei zugänglicher Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebäudeeigentümer müssen Gebäude nach vorheriger Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich machen

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Durchführung der Feuerbeschau

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Ankündigung einer Feuerbeschau gegenüber Eigentümern

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Ankündigung einer Feuerbeschau gegenüber Eigentümern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behörde muss Feuerbeschau beim Vermieter vorankündigen - Betreten privater Anwesen ohne Vorankündigung beeinträchtigt Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • bayrvr.de (Entscheidungsbesprechung)

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

  • bayrvr.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Feuerbeschau nur nach vorheriger Ankündigung zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feuerbeschau ist dem Vermieter anzukündigen! (IMR 2012, 523)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 200
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG München, 19.01.2015 - M 7 E 15.136

    Einstweilige Anordnung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt u.a. eine konkrete Wiederholungsgefahr voraus, d.h. die ernsthafte Besorgnis, dass die Antragsgegnerin künftig erneut durch hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Antragstellerin eingreifen wird (vgl. BVerwG, B. v. 29. April 1985 - 1 B 149/84 - juris Rn 9; BayVGH, U. v. 2. Oktober 2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn 27; OVG MV, B. v. 25. Januar 2008 - 2 M 43 /07 - juris Rn 10 m.w.N.; SächsOVG, B. v. 7. August 2013 - 4 B 383/12 - juris Rn 6).
  • VG Darmstadt, 29.02.2016 - 5 L 652/15

    Ein Träger der Jugendhilfe ist unter der gegenwärtigen Rechtsgrundlage nicht

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) setzt voraus, dass durch ein rechtswidriges hoheitliches Handeln des Antragsgegners in ein subjektives Recht der Antragstellerin eingegriffen wurde und die konkrete Gefahr der Wiederholung der Rechtsbeeinträchtigung droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 7.13 -, juris; Rdnr. 16; Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 -, juris, Rdnr. 11; Sächs. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 B 261/12 - juris, Rdnr. 12; Bay. VGH, Urt. v. 02.10.2012 - 10 BV 09.1860 -, juris, Rdnr. 27; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 02.12.2008 - 13 E 1108/08 -, juris, Rdnr. 3).
  • VG Düsseldorf, 21.05.2021 - 1 K 5973/20
    vgl. VGH Bayern, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 10 BV 09.1860 -, juris, Rn. 85.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens

    Jedenfalls bedürfte es nach Art. 13 Abs. 7 GG einer gesetzlichen Ermächtigung für solche Hausbesuche (vgl. auch VGH München, Urt. v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 -, juris), die jedoch weder vom Antragsteller benannt noch ersichtlich ist.
  • VG Hamburg, 15.12.2015 - 7 E 6128/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)

    Ist eine Rechtsbeeinträchtigung i.S. des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtswidrig, ist sie vom Betroffenen nicht zu dulden (vgl. Sproll, Staatshaftungsrecht, JuS 1996, S. 316; Baldus, in: MüKo BGB, 6. Aufl. 2013, § 1004, Rn. 192; VGH München, Urteil vom 2.10.2012, 10 BV 09.1860, juris, Rn. 27).
  • VG München, 22.11.2016 - M 2 K 16.1166

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

    Danach kann derjenige, der durch rechtswidriges hoheitliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist, Unterlassung verlangen, wenn eine Wiederholung der Beeinträchtigung zu besorgen ist (BayVGH, U. v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B. v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 4 C 18.2022

    Streitwert für Duldungsverpflichtung

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Rechtsbehelfe gegen vergleichbare Duldungsbescheide stets der Auffangstreitwert zugrunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 91; B.v. 10.1.2013 - 1 CS 12.2638 - juris Rn. 7).
  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.481

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Derjenige, der durch rechtswidriges hoheitliches Handeln in seinen Rechten, insbesondere in seinen Grundrechten, beeinträchtigt worden ist, kann Unterlassung beanspruchen, wenn eine Wiederholung der Beeinträchtigung zu besorgen ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 27).
  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4935

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre

    In Anbetracht der regelmäßigen Aktivitäten des Antragsgegners zu 1) für den Verein und der großen Verbreitung moderner technischer Kommunikationsmittel im häuslichen Bereich steht bei lebensnaher Betrachtung zu erwarten, dass in seiner Wohnung, den dazugehörigen Nebenräumen einschließlich Keller und Garage (zum Begriff der Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG vgl. BayVGH, U. v. 2. Oktober 2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 29) und von ihm genutzten Fahrzeugen die vom Antragsteller näher aufgeführten Gegenstände, Datenträger und Unterlagen aufgefunden werden, die von Bedeutung sein können, die Aktivitäten von DWR bzw. des Antragsgegners zu 1) für den Verein weiter aufzuklären, als auch dem Vereinsvermögen zuzurechnende Gegenstände einschließlich solcher nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VereinsG.
  • VG München, 15.11.2016 - M 7 E 16.5123

    Richterliche Durchsuchungsanordnung nach Vereinsverbot gegen Dritten

    In Anbetracht der herausgehobenen Aktivitäten des Antragsgegners zu 1) für den Verein und der großen Verbreitung moderner technischer Kommunikationsmittel im häuslichen Bereich steht bei lebensnaher Betrachtung zu erwarten, dass in seiner Wohnung, den dazugehörigen Nebenräumen einschließlich Keller und Garage (zum Begriff der Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG vgl. BayVGH, U. v. 2. Oktober 2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn 29) und den von ihm genutzten Fahrzeugen die vom Antragsteller näher aufgeführten Gegenstände, Datenträger und Unterlagen aufgefunden werden, die von Bedeutung sein können, die Aktivitäten von DWR bzw. des Antragsgegners zu 1) für den Verein weiter aufzuklären, als auch dem Vereinsvermögen zuzurechnende Gegenstände einschließlich solcher nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VereinsG.
  • VG Würzburg, 26.11.2012 - W 6 S 12.895

    Schornsteinfegerrecht

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4934

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4941

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Zusammenhang mit vereinsrechtlicher

  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

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