Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33277
VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841 (https://dejure.org/2018,33277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841 (https://dejure.org/2018,33277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 22 ZB 18.1841 (https://dejure.org/2018,33277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1; ZPO § 802c, § 802g Abs. 1 Satz 1
    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund eines Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft sowie Missachtung der steuerrechtlichen Erklärungspflichten für die Jahre 2012 bis 2016

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; Haftbefehle zur Erzwingung der Vermögensauskunft; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit

  • rechtsportal.de

    Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund eines Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft sowie Missachtung der steuerrechtlichen Erklärungspflichten für die Jahre 2012 bis 2016

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Der Kläger übergeht somit nahezu in seiner gesamten Antragsbegründung den entscheidenden Gesichtspunkt, dass - wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs ausgeführt hat (UA Rn. 38) - für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagung die Sachlage grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (grundlegend: BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Denn ein solcher Haftbefehl ergeht dann, wenn ein Schuldner unentschuldigt oder grundlos die Vermögensauskunft nicht abgibt (vgl. § 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO) und dadurch dem Gläubiger die Befriedigung seiner berechtigten Forderungen erschwert, indem er - entgegen seiner weitreichenden Auskunftspflicht (vgl. § 802c ZPO) - den Gläubiger über seine, des Schuldners, Vermögensverhältnisse im Unklaren lässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 22 ZB 16.283

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (Happ in Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 58 m.w.N.; zu den vorstehenden Ausführungen insgesamt: BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Der Kläger übergeht somit nahezu in seiner gesamten Antragsbegründung den entscheidenden Gesichtspunkt, dass - wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs ausgeführt hat (UA Rn. 38) - für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagung die Sachlage grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (grundlegend: BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24 Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165

    Zu den Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841
    Denn Steuerforderungen aufgrund von Steuerschätzungen sind in steuerlicher Hinsicht - solange sie nicht rechtsverbindlich korrigiert worden sind - ebenso zu bezahlen wie die auf Steuererklärungen oder -anmeldungen beruhenden Steuerforderungen; gewerberechtlich spricht die Missachtung einer auf Schätzungen beruhenden Steuerforderung nicht weniger gegen die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden als die Missachtung einer rechnungsbasierten Forderung (BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 22 ZB 18.1165 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Da von einer zuverlässigen Gewerbetreibenden erwartet wird, dass sie gegen sie gerichtete Ansprüche von sich aus erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862 - juris Rn. 21; B.v. 9.8.2016 - 22 ZB 16.1347 - juris Rn. 19), ist es regelmäßig auch ihre Sache, an ihre Gläubiger wegen eines solchen Konzepts heranzutreten (vgl. zur Unerheblichkeit des Wartens auf Ratenzahlungsangebote der Gläubiger BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841- juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr hätte der Kläger im Einzelnen darlegen müssen, warum seine Steuerschuld am 6. Dezember 2017 geringer gewesen sei, als von der Beklagten angenommen; dabei wäre zu berücksichtigen gewesen, dass das Finanzamt bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt und verpflichtet ist (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) und der Steueranspruch in diesem Fall in der Höhe des aufgrund der Schätzung ermittelten Betrages entsteht und fällig wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19; B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 22 ZB 20.1247

    Voreingenommenheit des Prüfers für die Fortbildungsprüfung zum "Geprüften

    Vielmehr können ein Zulassungsantrag und dessen Begründung vom Verwaltungsgerichtshof ausgelegt werden und es reicht aus, dass auf diesem Weg erkennbar ist, auf welchen der gesetzlichen Tatbestände ein geltend gemachter Zulassungsgrund der Sache nach zielt (BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 57 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht