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   VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941   

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VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941 (https://dejure.org/2010,11502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2010 - 19 B 10.1941 (https://dejure.org/2010,11502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2010 - 19 B 10.1941 (https://dejure.org/2010,11502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Anforderungen an die Gefährdungsprognose; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch bei Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch bei Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 286
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    In tatsächlicher Hinsicht liegt ein Ausnahmefall vor, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist, der sich von der Menge gleichliegender Fälle durch besondere Umstände unterscheidet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht des der Regelerteilungsvoraussetzung zugrunde liegenden öffentlichen Interesses beseitigen (vgl. BVerwGE 94, 35 [43 f.]; 102, 12 [17]).

    In rechtlicher Hinsicht ist ein Ausnahmefall gegeben, wenn die Versagung der begehrten Aufenthaltserlaubnis mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar ist (vgl. BVerwGE 102, 12 [17]).

    Dabei handelt es sich um eine Rechtsentscheidung, die voller verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwGE 94, 35 [43 f.]; 102, 12 [17]).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    In tatsächlicher Hinsicht liegt ein Ausnahmefall vor, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist, der sich von der Menge gleichliegender Fälle durch besondere Umstände unterscheidet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht des der Regelerteilungsvoraussetzung zugrunde liegenden öffentlichen Interesses beseitigen (vgl. BVerwGE 94, 35 [43 f.]; 102, 12 [17]).

    Dabei handelt es sich um eine Rechtsentscheidung, die voller verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwGE 94, 35 [43 f.]; 102, 12 [17]).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen, etwa weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer sein bisheriges Verhalten wiederholt, kann die Annahme einer aktuellen Gefährdung nicht tragen (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen, etwa weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer sein bisheriges Verhalten wiederholt, kann die Annahme einer aktuellen Gefährdung nicht tragen (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen, etwa weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer sein bisheriges Verhalten wiederholt, kann die Annahme einer aktuellen Gefährdung nicht tragen (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Nach der ergänzend anwendbaren Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG kann die Beklagte aber das Verwaltungsverfahren in eigener Zuständigkeit fortführen, wenn sich im Laufe des Verfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände ändern, die Fortführung unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, InfAuslR 1995, 287 [288]).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist insoweit grundsätzlich enger als bei ihrer erstmaligen Erteilung (vgl. BVerfGE 49, 168 [185 f.]).
  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 CS 08.1436

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen eines Ausweisungsgrundes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941
    Da es um die Erlaubnis eines künftigen Aufenthalts geht, ist nicht die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vergangenheit von Bedeutung, sondern nur eine solche in Gegenwart und Zukunft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.7.2008 - 19 CS 08.1436 u.a. - RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Gleichwohl muss das gefahrenabwehrrechtlich und damit zukunftsbezogen zu interpretierende Ausweisungsinteresse noch "aktuell" vorliegen in dem Sinne, dass eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft droht (VGH Bayern, Beschlüsse vom 16.07.2008 - 19 CS 08.1436 -, juris, m.w.N. und vom 02.11.2010 - 19 B 10.1941, juris, m.w.N.; OVG Hamburg, Urteil vom 10.04.2014 - 4 Bf 19/13 -, juris; Zeitler, in: HTK-AuslR, § 5 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 2, Stand: 03.03.2017 Rn. 26; Funke-Kaiser, a.a.O. Rn. 63 ff.).
  • VG Darmstadt, 15.02.2011 - 5 L 1771/10

    Aufenthalteserlaubnis trotz Ausweisungsgrund

    Dabei ist nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 02.11.2010 - 19 B 10.1941 -, juris) zudem zu unterscheiden zwischen den Fällen der Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie einer Verlängerung.

    Die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen, etwa weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer sein bisheriges Verhalten wiederholt, kann die Annahme einer aktuellen Gefährdung nicht tragen (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 02.11.2010 -19 B 10.1941 - und OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 10.12.2010 - 18 B 1598/10 -, jeweils a. a. O.).

    Die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Verfehlungen, etwa weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer sein bisheriges Verhalten wiederholt, kann die Annahme einer aktuellen Gefährdung nicht tragen (so ausdrücklich Bay VGH, Beschl. v. 02.11.2010 - 19 B 10.1941 -).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Denn die Prüfung von Ausweisungsgründen in Verfahren um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dient dem Zweck, gegenwärtig bzw. in absehbarer Zukunft ernsthaft zu befürchtende Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 55 Abs. 1 AufenthG abzuwenden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2.11.2010 - 19 B 10.1941 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 10.12.2010 - 18 B 1598/10 -, juris; Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 104).
  • VG München, 22.05.2012 - M 24 S 12.1427

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Niederlassungserlaubnis nach über

    Allerdings bedarf es angesichts der Tatsache, dass es vorliegend nicht um eine erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geht, sondern um die weitere Verlängerung einer bereits verlängerten Aufenthaltserlaubnis, zunächst noch näherer Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob nicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 AufenthG von einem Ausnahmefall auszugehen ist, so dass die Regel des § 5 Abs. 1 AufenthG von vornherein nicht zur Anwendung kommt (vgl. BayVGH vom 2.11.2010, Az. 19 B 10.1941, InfAuslR 2011, 152, juris RdNr. 21 und 22); ein Ermessen der Ausländerbehörde wäre dann von vornherein nicht eröffnet wäre.

    Für die Prüfung eines Ausnahmefalls im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dabei folgende Maßstäbe entwickelt (BayVGH vom 2.11.2010, Az. 19 B 10.1941, InfAuslR 2011, 152, juris RdNr. 23 und 24):.

  • VG Augsburg, 23.09.2013 - Au 6 S 13.1226

    Intensität der familiären Lebensgemeinschaft mit dem getrennt vom Antragsteller

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind oder die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114-131, Rn. 21; BayVGH, B.v. 2.10.2011 - 19 B 10.1941 - InfAuslR 2011, 152 Rn. 19).

    Deshalb ist die konkrete Situation in den Blick zu nehmen und im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beendigung des Aufenthalts zumutbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.11.2010 - 19 B 10.1941 - InfAuslR 2011, 152 Rn. 19 f).

  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 CS 11.2790

    Vorläufiger Rechtsschutz; offene Erfolgsaussichten; Auflagenverstoß; selbständige

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass nur solche Ausweisungsgründe in der Regel die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließen, die aktuell noch vorliegen, also eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik ernsthaft droht (Hailbronner, AufenthG, § 5 RdNr. 31; BayVGH v. 2.11.2010 Az. 19 B 10.1941 RdNr. 23 m.w.N.; NdsOVG vom 2.2.2011 Az. 11 ME 441/10 Rdnr. 21).
  • OVG Sachsen, 05.12.2012 - 3 B 258/12

    Qualifizierung eines Sachverhaltes als erstmalige Erteilung eines

    Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die persönlichen Belange und Bindungen des Betroffenen bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stärker ins Gewicht fallen müssen als bei ihrer erstmaligen Erteilung (BayVGH, Beschl. v. 2. November 2010 - 19 B 10.1941 - juris).
  • VG Hannover, 08.07.2021 - 12 B 6389/20

    Atypischer Fall; befristete Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt; Rentenalter;

    In der Verlängerungskonstellation ist es daher erforderlich, die aufgrund der vormaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstandenen Bindungen an das Bundesgebiet angemessen zu gewichten (vgl. den von der Antragstellerin zitierten Beschl. d. Bayerischen VGH v. 02.11.2010 - 19 B 10.1941 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

    Beim Regelversagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind nämlich im Fall einer Verlängerung nur solche Ausweisungsgründe beachtlich, die im maßgeblichen Zeitraum (27.11.2011 - 5.2.2012) noch "aktuell" vorgelegen hatten, so dass nach der damals anzustellen Gefährdungsprognose vom ernsthaften Drohen einer gegenwärtigen bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkenden Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich gewesen wäre (BayVGH B. v. 2.11.2010 - 19 B 10.1941 - InfAuslR 2011, 152, juris Rn. 23 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 18 B 1598/10

    Heranziehung eines in der Vergangenheit liegenden Fehlverhaltens als

    6 vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. November 2010 19 B 10.1941 -, juris.
  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 K 11.799

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Straftaten wegen Drogenabhängigkeit;

  • VG Bayreuth, 30.12.2011 - B 1 S 11.800

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt; Sorgerecht für deutsche Kinder;

  • VG Bayreuth, 29.02.2012 - B 1 S 11.849

    Einreise als Ehefrau des Abkömmlings eines Spätaussiedlers

  • VG München, 05.05.2011 - M 12 K 11.1182

    Serbischer Staatsangehöriger; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

  • VG München, 11.02.2014 - M 12 S 13.5512

    Eilantrag (abgelehnt); Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Bayreuth, 15.08.2011 - B 1 S 11.464

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums; Vorliegen von

  • VG München, 14.04.2011 - M 12 K 11.561

    Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt; Ausweisungsgrund

  • VG München, 11.02.2014 - M 12 K 13.5511

    Eilantrag (abgelehnt); Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Aufenthaltserlaubnis;

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