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   VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962   

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VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962 (https://dejure.org/2016,45586)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2016 - 10 BV 16.962 (https://dejure.org/2016,45586)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 10 BV 16.962 (https://dejure.org/2016,45586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts und der Kostenentscheidung; Erledigungserklärung in der Hauptsache hinsichtlich Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten

  • rewis.io

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung: Erfolglose Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a; VwGO § 161 Abs. 2; GKG § 69a
    Betriebsstätte; Kostenentscheidung; Streitwertfestsetzung; Überraschungsentscheidung; Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts und der Kostenentscheidung; Erledigungserklärung in der Hauptsache hinsichtlich Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 CS 15.1055

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist das Gericht in der Besetzung der Ausgangsentscheidung zuständig, so dass hier die Berichterstatterin entscheidet, weil auch die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 VwGO durch die Berichterstatterin ergingt (Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 38; OVG Sachsen, B. v. 22.2.2016 - 3 A 22/16 - juris Rn. 1 m. w. N.; BayVGH, B. v. 30.6.2015 - 22 CS 15.1055 - juris Rn. 4).

    Das Gericht ist insofern nicht zu besonderen Hinweisen verpflichtet (BayVGH, B. v. 30.6.2015 - 22 CS 15.1055 - juris 5; Guckelberger, a. a. O., § 152a Rn. 18).

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Nach der Rechtsprechung des Senats beträgt der Streitwert für eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung für eine Betriebsstätte 20.000 Euro und für jede weitere Betriebsstätte 10.000 Euro (vgl. BayVGH, B. v. 12.1.2012 - 10 BV 10.2271 - juris).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Der Streitwert für das Internetverbot beträgt 50.000 Euro (vgl. BVerwG, U. v. 9. Juli 2014 - 8 C 36.12 - juris).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 A 22/16

    Gehörsrüge; Kostenentscheidung; Herbeiführung der Erledigung; billiges Ermessen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist das Gericht in der Besetzung der Ausgangsentscheidung zuständig, so dass hier die Berichterstatterin entscheidet, weil auch die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 VwGO durch die Berichterstatterin ergingt (Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 38; OVG Sachsen, B. v. 22.2.2016 - 3 A 22/16 - juris Rn. 1 m. w. N.; BayVGH, B. v. 30.6.2015 - 22 CS 15.1055 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 10 BV 15.958

    Kostenentscheidung bei Erledigung glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 BV 16.799, 10 BV 15.958, 19 BV 12.1628 und 10 BV 09.1522 verwiesen.
  • BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03

    D (A), Libanon, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Des Weiteren muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B. v. 08.4.2004 - 1 B 199.03 - juris).
  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 10 ZB 11.1629

    Anhörungsrüge; Inhalt des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; bloße

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a. a. O. Rn. 39; U. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B. v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen (vgl. zur Möglichkeit, in diesen Fällen eine Anhörungsrüge nach § 69a GKG zu erheben: BayVGH, B. v. 19.5.2010 - 1 B 10.254 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.08.2015 - 15 C 15.1674

    Gegenvorstellung gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Den Parteien steht es unabhängig von einem Anhörungsrügeverfahren nach § 69a GKG frei, die Änderung des Streitwerts nach § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a. a. O. Rn. 39; U. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B. v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 03.12.2012 - 10 ZB 12.1857

    Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorbringen der

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 11 C 14.1481

    Anhörungsrüge; Gerichtsgebühren

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799

    Kostenverteilung bei Erledigung einer glücksspielrechtlichen

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2596

    Ein berechtigtes ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 S 17.986

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung

    Für die Beurteilung, ob eine "Überraschungsentscheidung" vorliegt, weil das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte gestützt hat, mit denen die Beteiligten nach bisherigem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten, gilt derselbe Maßstab wie bei der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 35).

    Auf eine derartige Änderung können die Beteiligten unabhängig vom Anhörungsrügeverfahren hinwirken, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37; B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158).

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG für das Verfahren nach § 69a GKG keinen Kostentatbestand vorsieht (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 39; B.v. 4.11.2014 - 11 C 14.1481 - juris Rn. 6).

  • OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18

    Anhörungsrüge gegen den nach Erledigung des Rechtsstreits festgesetzten

    Da sich die Anhörungsrüge allein auf die Festsetzung des Streitwerts bezieht, ist nicht § 152a VwGO, sondern die - indes inhaltsgleiche - Regelung des § 69a GKG einschlägig.(zur Abgrenzung: BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016 - 10 BV 16.962 -, juris, Rdnrn. 21 und 32).

    Insbesondere steht ihnen prozessual die Möglichkeit offen, zu beantragen, den Streitwert nach Maßgabe des § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG abzuändern, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist(BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016, a.a.O., Rdnr. 36 f. m.w.N.), wobei ein solcher Antrag vorliegend aus den aufgezeigten Gründen nicht erfolgversprechend wäre.

    Da die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 69a GKG mangels eines diesbezüglichen Kostentatbestands in dem Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG gerichtskostenfrei ergeht(BFH, Beschluss vom 7.9.2012 V S 24/12 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016, a.a.O., Rdnr. 39 m.w.N.) und eine Kostenerstattung in diesem Verfahren nicht stattfindet (§ 69a Abs. 6 GKG), erübrigen sich eine Kostenentscheidung und eine Festsetzung des Streitwerts für dieses Verfahren.

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 20 NE 20.2270

    Erfolgloser Eilantrag gegen Einreise-Quarantäneverordnung; Gehörsrüge

    Der Senat war nicht gehalten, die Beteiligten vor der Festsetzung des endgültigen Streitwerts gesondert anzuhören (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 4 S 17.986 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Die Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 8 ff.; BayVGH, Beschluss vom 02.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 24, 28, 35 ff.).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Der Senat war nicht gehalten, die Beteiligten vor der Festsetzung des endgültigen Streitwerts gesondert anzuhören (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 4 S 17.986 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2019 - L 11 KA 63/19

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Demgegenüber geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) davon aus, die Falschbezeichnung sei unschädlich (Beschluss vom 02.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris-Rdnr. 32).
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 C 17.988

    Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von

    Dagegen geht der Senat mit Blick auf die gegenüber rein betriebsstättenbezogenen Untersagungsverfügungen grundsätzlich höheren Gewinnerwartungen bei der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nach gefestigter Spruchpraxis bei entsprechenden Streitverfahren von einem Hauptsachestreitwert von 50.000 Euro aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 10 CE 15.764 - juris Rn. 12, B.v. 25.4.2016 - 10 BV 16.799 - juris Rn. 23, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 38 jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 5 K 3677/17

    Abänderung einer Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung

    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 8; vorstehend zitiert nach Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Dezember 2016 - 10 BV 16.962 -, Rn. 21 - 25, juris).
  • VG München, 26.06.2017 - M 3 M 17.1982

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Sie eröffnet die Möglichkeit zur Selbstkorrektur unanfechtbarer Entscheidungen im Falle der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wurde vorliegend jedoch nicht erhoben (zur Anhörungsrüge s. BayVGH B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris, Rn. 24).
  • VG München, 26.06.2017 - M 3 M 17.1983

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Sie eröffnet die Möglichkeit zur Selbstkorrektur unanfechtbarer Entscheidungen im Falle der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wurde vorliegend jedoch nicht erhoben (zur Anhörungsrüge s. BayVGH B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris, Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 02.05.2017 - 3 E 21/17

    Streitwert, Gegenvorstellung; Statthaftigkeit, Verfristung

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