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   VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544   

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https://dejure.org/2022,36923
VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544 (https://dejure.org/2022,36923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544 (https://dejure.org/2022,36923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2022 - 22 ZB 22.1544 (https://dejure.org/2022,36923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 51
    Erfolglose Klage eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens

  • rewis.io

    Unanfechtbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung, (erfolglose) Klage eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 51
    Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinezuchtbetriebs

  • rechtsportal.de

    BayVwVfG Art. 51
    Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinezuchtbetriebs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Der Kläger stellt nicht in Abrede, dass er seine Einwände betreffend eine fehlende Privilegierung (bzw. eine fehlende Prüfung derselben durch die Genehmigungsbehörde) jedenfalls im Verwaltungsstreitverfahren um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung geltend machen konnte und auch geltend gemacht hat (vgl. dazu BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 15, Rn. 56).

    Drittschutz kommt aber § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201 BauGB, wie der Kläger selbst vorträgt, nicht zu (vgl. nochmals BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Grundsätzlich sind Änderungen der Sach- und Rechtslage, die - wie vorliegend - erst nach Ablauf der (hier am 1.8.2022 endenden) zweimonatigen Frist für die Darlegung von Berufungszulassungsgründen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eintreten, bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 ZB 16.1426 - juris Rn. 13; B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - LS, juris m.w.N.).

    Ob vorliegend deshalb etwas Anderes gilt, weil der Kläger in der (fristgerecht eingereichten) Zulassungsbegründung bereits darauf hingewiesen hatte, dass Unanfechtbarkeit i.S.d. Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG bei Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde eintreten werde (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 11), kann offenbleiben.

  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 22 ZB 22.212

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Rücknahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Bei einer auf mehrere Gründe gestützten gerichtlichen Entscheidung kann ein Rechtsmittel aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Der Kläger stellt den mit Nachweisen belegten (Schoch in ders./Schneider, Verwaltungsrecht, § 51 VwVfG Rn. 102, u.a. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 28.2.1997 - 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115 - juris Rn. 26) rechtlichen Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts nicht in Frage, dass bei einem rechtmäßigen Verwaltungsakt mit Drittwirkung ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG i.V.m. Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG ausscheide, wenn es sich um einen den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakt handelt.
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Ob vorliegend deshalb etwas Anderes gilt, weil der Kläger in der (fristgerecht eingereichten) Zulassungsbegründung bereits darauf hingewiesen hatte, dass Unanfechtbarkeit i.S.d. Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG bei Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde eintreten werde (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 11), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Denn es muss feststehen, dass ein neues Beweismittel, wäre es seinerzeit bereits verfügbar gewesen, tatsächlich eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte; es genügt nicht, dass es dazu lediglich geeignet erscheint (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2015 - 3 B 3.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    1.2.1 Dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 2. August 2016 - anders noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts - in Folge der Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Senats vom 7. Mai 2021 (BVerwG, B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21) i.S.d. Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG inzwischen unanfechtbar geworden ist, kann nicht zur Zulassung der Berufung führen.
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Gemeint ist vielmehr, wie die Spezifizierung "insbesondere durch Rechtsbehelf" verdeutlicht, das gesamte Verfahren bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts (Sachs in Stelkens/Bonk/ders., VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 131; Falkenbach in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand Oktober 2022, § 51 Rn. 58); umfasst ist also auch ein gerichtliches Verfahren, das sich - wie hier - tatsächlich an das Verwaltungsverfahren anschließt (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.1984 - 2 C 22.83 - juris Rn. 19; Schoch in ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Stand April 2022, § 51 VwVfG Rn. 47).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 ZB 16.1426

    Berücksichtigung von ökologischen Vorrangflächen bei der Ermittlung der eigenen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544
    Grundsätzlich sind Änderungen der Sach- und Rechtslage, die - wie vorliegend - erst nach Ablauf der (hier am 1.8.2022 endenden) zweimonatigen Frist für die Darlegung von Berufungszulassungsgründen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eintreten, bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 ZB 16.1426 - juris Rn. 13; B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - LS, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

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