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   VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194   

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VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 (https://dejure.org/2009,3362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 (https://dejure.org/2009,3362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 (https://dejure.org/2009,3362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit benachbarter Gemeinden; interkommunales Abstimmungsgebot; Einvernehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots durch eine erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen; Beachtung des Rechtsgedankens des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auch bei einer Zulassung eines Vorhabens ohne förmliche Planung ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 36; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit benachbarter Gemeinden; interkommunales Abstimmungsgebot; Einvernehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage gg. Selbstgestaltung der Nachbargemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbargemeinde kämpft gegen Windkraftanlagen - Sie beeinträchtigen angeblich das Ortsbild nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraftanlagen: Wann kann sich die Nachbargemeinde wehren? (IBR 2009, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1786
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Durch diese Privilegierung ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

    Dergleichen haben die Beigeladenen nicht dargelegt (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll (BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).

    Für die Frage, ob ein derartiger qualifizierter Abstimmungsbedarf (vgl. BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.) besteht, ist maßgeblich auf die Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens abzustellen.

    Soweit die Beigeladenen zu 1 und 2 sinngemäß meinen, die Standortgemeinde habe unter Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots ihr Einvernehmen zur Errichtung der Windkraftanlagen zu Unrecht erteilt, haben sie nicht hinreichend dargelegt, welche gravierenden Auswirkungen gerade auch auf ihr Gemeindegebiet zu erwarten sind, die ein Bedürfnis nach planerischer Bewältigung auslösen (vgl. BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.).

    Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Vorhaben, die den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 15.12.1989 und 1.8.2002, a.a.O.) zugrunde lagen, um nicht privilegierte Vorhaben, bei denen bereits eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zur Unzulässigkeit führt (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll (BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).

    Sofern von einem Vorhaben unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die Nachbargemeinde ausgehen können, muss die Standortgemeinde auch deren Interesse bei der Erteilung des (für ein Außenbereichsvorhaben erforderlichen) Einvernehmens berücksichtigen (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.).

    Naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange können von den Beigeladenen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nicht geltend gemacht werden, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.; vom 24.6.2004 NVwZ 2004, 1229, 1234 a.E., in BVerwGE 121, 152 nicht mit abgedruckt).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Auch legen die Beschwerdeführer nicht dar, dass ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung - Steuerung der Windkraftanlagenstandorte - vorliegt, das bereits ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung erreicht hat, wodurch ihm erst die Qualität eines (nicht benannten) öffentlichen Belangs zukommt, welcher einem privilegierten Vorhaben wie den (bereits genehmigten) Windkraftanlagen entgegengehalten werden könnte (BVerwG vom 27.1.2005 NVwZ 2005, 578).

    Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss, wonach der Regionsbeauftragte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung ausarbeiten und dem Planungsausschuss vorlegen soll, lässt für den hier in Frage stehenden Standort noch keinerlei Planungsabsicht erkennen, geschweige denn eine hinreichend sichere Erwartung des Erstarkens zu einer verbindlichen Vorgabe für das Bauplanungsrecht (BVerwG vom 27.1.2005 a.a.O.; vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 1261).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Diese könnte nur dann als unbeachtlich angesehen werden, wenn gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorlägen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306, 307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Streitwert: § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 19.2 und 19.3, 2.2.2 und 2.3 des Streitwertkatalogs 2004; Beschleunigungsinteresse der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Streitwerte der Drittanfechtungsklagen, vgl. BayVGH vom 5. Oktober 2007, Az. 22 CS 07.2073.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange können von den Beigeladenen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nicht geltend gemacht werden, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.; vom 24.6.2004 NVwZ 2004, 1229, 1234 a.E., in BVerwGE 121, 152 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss, wonach der Regionsbeauftragte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung ausarbeiten und dem Planungsausschuss vorlegen soll, lässt für den hier in Frage stehenden Standort noch keinerlei Planungsabsicht erkennen, geschweige denn eine hinreichend sichere Erwartung des Erstarkens zu einer verbindlichen Vorgabe für das Bauplanungsrecht (BVerwG vom 27.1.2005 a.a.O.; vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 1261).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll (BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Der Klägerin ist als Nachbargemeinde - im Gegensatz zur Standortgemeinde - ein pauschales Berufen auf die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB und damit auch auf das dort manifestierte Gebot der Rücksichtnahme verwehrt (BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 u.a. - Rn 9; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 9 = BayVBl 2010, 112 m.w.N.).

    Der Klägerin ist es im Hinblick auf den subjektiven Rechtsschutzcharakter der Anfechtungsklage nach gefestigter Rechtsprechung (BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 8 = BayVBl 2010, 112; v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - Rn 23; BVerwG v. 24.6.2004 - 4 C 11/03 - Rn 46 = NVwZ 2004, 1229 ff.) nicht möglich, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen und landschaftsschützenden Normen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB geltend zu machen.

    Die Annahme eines objektiven Planungserfordernisses ist im Hinblick auf diese Privilegierung erschwert und könnte nur in einem besonders atypischen Fall angenommen werden (BVerwG v. 11.8.2004 - 4 B 55.04 - Rn 4 ff. = BauR 2005, 832; OVG Lüneburg v. 12.2.2014 - 12 ME 242/13 - Rn 9 = NVwZ-RR 2014, 512; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 7 = BayVBl 2010, 112).

    Insofern ist für eine Verletzung dieses Rechts durch Windkraftanlagen eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf - etwa durch eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels - darzulegen (BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 7 = BayVBl 2010, 112).

    Auch wenn sich in einem denkmalrechtlichen Sinne eine Beurteilung anhand bloßer mathematischer Rechengrößen verbietet, sieht sich das Gericht im Hinblick auf die Ausmaße und Abstände in einer vergleichbaren Konstellation zu bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen mit Bezügen zu Windkraftanlagen (BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 7 = BayVBl 2010, 112; BayVGH v. 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 - Rn 8).

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Aus dem Selbstgestaltungsrecht ergeben sich erst dann Abwehransprüche, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, U. v. 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 258, 268, Rdnr. 39; B. v. 15.04.1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554, 555 l.Sp.; B. v. 05.12.1996 - 11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339 f.; OVG Rh.-Pf., B. v. 11.06.2010 - 8 B 10618/10 -, LKRZ 2010, 346 r.Sp.; Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 112, 113 l.Sp.; Thür.

    Keinesfalls kann die Kommune erwarten, dass nur ihre ästhetischen Vorstellungen gegenüber einem ansonsten zulässigen Vorhaben durchschlagend sind (vgl. Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 111, 113 l.Sp.; B. v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 -, juris, Rdnr. 7).

    Die bloße Möglichkeit der Wahrnehmung der drei Windkraftanlagen von weitem reicht dagegen nicht für die Annahme einer Verletzung des Selbstgestaltungsrechts aus (vgl. auch Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 112, 113 l Sp.; VG München, U. v. 19.05.2009 - M 1 K 08.1702 -, juris, Rdnr. 20; VG Würzburg, U. v. 31.03.2009 - W 4 K 08.1723 -, juris, Rdnr. 20).

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    In der Rechtsprechung wurde bereits bei in einer Entfernung von 700 m bis 800 m zu einem Wohnanwesen - folglich deutlich geringeren Entfernungen als sie hier in Rede stehen - die Befürchtung, dass von der nächtlichen Befeuerung rechtlich erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen sollten, als nicht nachvollziehbar bezeichnet (Bayer. VGH, Beschluss vom 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 09.07.2014 - Au 4 S 14.945 -, juris); dieser Auffassung schließt sich die Kammer jedenfalls für die hier in Rede stehenden Abstände an.
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Der Klägerin ist als Nachbargemeinde - im Gegensatz zur Standortgemeinde - auch ein pauschales Berufen auf die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB verwehrt (BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 u. a. - Rn. 9; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn. 9 = BayVBl 2010, 112 m. w. N.).

    Diese Fragen sind daneben bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung gewesen (BayVGH v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1622 - Rn. 10; BayVGH v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn. 11 = BayVBl 2010, 112 m. w. N.), die ebenfalls keine Zweifel an der Anwendbarkeit der TA Lärm auf Lärmimmissionen von WKA lässt.

    Das Gericht sieht keinen Grund, von diesen - seitens obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannten (BayVGH v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 20 ff.; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn. 12 = BayVBl 2010, 112; BayVGH v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - Rn. 20 = NVwZ 2009, 338) - Richtlinien abzurücken.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21

    Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Eine unbeabsichtigte Regelungslücke, die eine analoge Anwendung des § 36 BauGB rechtfertigte, ist insoweit nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 - juris Rn. 9; Beschluss vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.927 - juris Rn. 13).

    Dies gilt auch für die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belange (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 - a.a.O. Rn. 8; Beschluss vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.927 - a.a.O. Rn. 11).

    Das kann der Fall sein, wenn die Maßnahmen die vorhandene städtebauliche Struktur von Grund auf verändern, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung haben oder durch sie ein optischer Riegel geschaffen wird, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18.98, 4 A 45.98 - a.a.O. Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 - a.a.O. Rn. 7).

  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage jedoch mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe und Rotorblattlänge) der geplanten Anlage, treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl 2010, 112 ; VG des Saarlandes, Urt. v. 27.08.2008 - 5 K 5/08 - juris).
  • VG München, 26.01.2015 - M 1 SN 14.4722

    Windkraftanlagen nahe einer Gemeindegrenze; interkommunales Abstimmungsgebot;

    Ein solcher Koordinierungsbedarf wird bei der Errichtung von (auch mehreren) raumbedeutsamen Windenergieanlagen in der Regel mit der Begründung verneint, dass bei im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässigen Vorhaben das Prüfprogramm des § 35 BauGB in aller Regel ausreicht, um eventuelle Konflikte zwischen privaten und auch öffentlichen Belangen adäquat zu lösen mit der Folge, dass die betreffenden Genehmigungen von der Nachbargemeinde nicht unter Berufung auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 2 BauGB angefochten werden können (NdsOVG, B.v. 12.2.2014 - 12 ME 242/13 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - juris Rn. 6 ff.).

    Abwehransprüche auf der Grundlage des sogenannten Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken; gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (BayVGH, B.v. 3.2.2009 a.a.O. Rn. 7).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde, welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2009 a.a.O. mit vergleichbarer Fallgestaltung).

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

    Die vorgelegten Studien zu Lärm aus hochgelegenen Schallquellen sowie zu Infraschall durch Windkraftanlagen stellen keine gesicherten Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik dar, welche die Bindungswirkung der TA Lärm in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306/307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.; vom 3.2.2009 BayVBl 2010, 112).

    Auch können die Nachbargemeinden sich aus eigenem Recht nicht auf entgegenstehende öffentliche Belange (§ 35 Abs. 1 BauGB) berufen (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O.).

    Denn die Reichweite bzw. die Schutzwirkung der kommunalen Planungshoheit gegenüber den Planungs- und Gestaltungsrechten benachbarter Gemeinden ist bereits höchstrichterlich geklärt (BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3255

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

    Die Bindungswirkung der TA Lärm entfällt, soweit gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306/307, zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369; BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194).

    Es besteht keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass in einer Entfernung von mehr als 900 m kritische Infraschallimmissionen auftreten könnten (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369; BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194).

  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des ThürOVG im Falle einer Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1991, 7 B 102/90, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 15 f.; B. v. 18.09.2009, 1 EO 523/09 - UA S. 10 f.; BayVGH, B. v. 03.02.2009, 22 CS 08.3194, zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 26.01.2022 - 22 ZB 21.3024

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Nachbargemeinde gegen

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3253

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3254

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3792

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975

    Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos

  • VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723

    Windkraftanlagen; Außenbereich; Nachbargemeinde; Selbstgestaltungsrecht

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09

    Windpark; Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.927

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 12 ME 242/13

    Antragsbefugnis eines Landkreises in einem Verfahren des einstweiligen

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 22 CS 09.117

    Windkraftanlagen; Sofortvollzug; Parallelfall zu 22 CS 08.2369

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09

    TA Lärm ist auf Windenergieanlagen anwendbar; Umfang und Reichweite des

  • VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 22 CS 09.118

    Windkraftanlagen; Sofortvollzug

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Immissionswerte

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1622

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Immissionswerte

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09

    Verwertbarkeit eines Parteigutachtens; wissenschaftliche Abhandlungen zum

  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 4398/13

    Klage gegen Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen erfolglos

  • VG Ansbach, 27.02.2013 - AN 11 K 12.01743

    Erfolglose Klage einer Nachbargemeinde gegen WKA-Genehmigung auf dem Gebiet der

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RN 7 K 14.1187

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Errichtung von zwei

  • VG Augsburg, 09.07.2014 - Au 4 S 14.945

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage;

  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 3087/13
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 15 ZB 09.1169

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Abwehrzaun gegen Schwarzwild auf

  • VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1735

    Windkraftanlagen; Nachbarklagen; keine schädlichen Umwelteinwirkungen

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