Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss;Kein Anspruch eines Dritten auf nachträgliche Einschränkung altrechtlicher Rechtspositionen Wasserrechtliche Drittanfechtungsklage; nachträgliche Einschränkung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss; Voraussetzungen für die Verbesserung des ökologischen Zustands des Schwarzen Regen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss; Voraussetzungen für die Verbesserung des ökologischen Zustands des Schwarzen Regen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.10.2008 - RN 8 K 07.1614
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
- BVerwG, 21.07.2010 - 7 B 48.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
Zwar kann die Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe häufig eine wesentliche Umgestaltung bewirken, z.B. wenn ein Seitenkanal als Umgehungsgerinne geschaffen wird (vgl. dazu BayVGH vom 5.7.2005 Az. 8 B 04.356). - VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188
Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 a WHG a.F. in der Fassung des 7. Gesetzes zur Änderung des WHG vom 18. Juni 2002 (BGBl I S. 1914) sieht Maßnahmen vor, die zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden Beeinträchtigung des ökologischen Zustands eines oberirdischen Gewässers erforderlich sind (vgl. dazu näher BayVGH vom 28.6.2005 Az. 22 B 95.2188). - VGH Bayern, 01.07.2008 - 22 ZB 07.1691
Wasserrechtliche Anordnung; Zusicherung; Grundsatz von Treu und Glauben
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
Auch gebietet es der Rechtsgedanke des § 242 BGB in der Regel nicht, von im öffentlichen Interesse bestehenden Eingriffsbefugnissen keinen Gebrauch zu machen, wenn diesbezüglich schriftliche Zusicherungen im Sinn von Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG fehlen (vgl. BayVGH vom 1.7.2008 Az. 22 ZB 07.1691). - VGH Bayern, 03.03.2008 - 22 ZB 06.2074
Ungenehmigte Teichanlage; Beseitigungsanordnung; Errichtungszeitpunkt; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
Wasserrechtsbehördliche Befugnisse wie die nach § 5 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 a WHG a.F. können nicht verwirkt werden (vgl. BayVGH vom 3.3.2008 Az. 22 ZB 06.2074 m.w.N.).
- VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 11.254
Altes Recht/alte Befugnis; Eintragung in das Wasserbuch; Klage eines Dritten auf …
Eine entsprechende bzw. ähnliche Regelung enthielten auch bereits frühere Fassungen des Wasserhaushaltsgesetzes jeweils in § 15 Abs. 4. Ein Widerruf konnte nach früher geltendem Recht nur aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen; dem Widerrufstatbestand kam dagegen keine drittschützende Wirkung zu (OVG NW, U.v. 13.5.1993 - 20 A 1821/91 - DÖV 1994, 78; vgl. auch BayVGH, U.v. 3.5.2010 - 22 B 09.678 - juris Rn. 24, zum fehlenden Anspruch eines Dritten auf nachträgliche Einschränkung altrechtlicher Rechtspositionen).