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   VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678   

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https://dejure.org/2010,22949
VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678 (https://dejure.org/2010,22949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2010 - 22 B 09.678 (https://dejure.org/2010,22949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 22 B 09.678 (https://dejure.org/2010,22949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss;Kein Anspruch eines Dritten auf nachträgliche Einschränkung altrechtlicher Rechtspositionen Wasserrechtliche Drittanfechtungsklage; nachträgliche Einschränkung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss; Voraussetzungen für die Verbesserung des ökologischen Zustands des Schwarzen Regen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits festgelegten Mindestabfluss; Voraussetzungen für die Verbesserung des ökologischen Zustands des Schwarzen Regen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356

    wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
    Zwar kann die Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe häufig eine wesentliche Umgestaltung bewirken, z.B. wenn ein Seitenkanal als Umgehungsgerinne geschaffen wird (vgl. dazu BayVGH vom 5.7.2005 Az. 8 B 04.356).
  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188

    Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
    § 4 Abs. 2 Nr. 2 a WHG a.F. in der Fassung des 7. Gesetzes zur Änderung des WHG vom 18. Juni 2002 (BGBl I S. 1914) sieht Maßnahmen vor, die zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden Beeinträchtigung des ökologischen Zustands eines oberirdischen Gewässers erforderlich sind (vgl. dazu näher BayVGH vom 28.6.2005 Az. 22 B 95.2188).
  • VGH Bayern, 01.07.2008 - 22 ZB 07.1691

    Wasserrechtliche Anordnung; Zusicherung; Grundsatz von Treu und Glauben

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
    Auch gebietet es der Rechtsgedanke des § 242 BGB in der Regel nicht, von im öffentlichen Interesse bestehenden Eingriffsbefugnissen keinen Gebrauch zu machen, wenn diesbezüglich schriftliche Zusicherungen im Sinn von Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG fehlen (vgl. BayVGH vom 1.7.2008 Az. 22 ZB 07.1691).
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 22 ZB 06.2074

    Ungenehmigte Teichanlage; Beseitigungsanordnung; Errichtungszeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
    Wasserrechtsbehördliche Befugnisse wie die nach § 5 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 a WHG a.F. können nicht verwirkt werden (vgl. BayVGH vom 3.3.2008 Az. 22 ZB 06.2074 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 11.254

    Altes Recht/alte Befugnis; Eintragung in das Wasserbuch; Klage eines Dritten auf

    Eine entsprechende bzw. ähnliche Regelung enthielten auch bereits frühere Fassungen des Wasserhaushaltsgesetzes jeweils in § 15 Abs. 4. Ein Widerruf konnte nach früher geltendem Recht nur aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen; dem Widerrufstatbestand kam dagegen keine drittschützende Wirkung zu (OVG NW, U.v. 13.5.1993 - 20 A 1821/91 - DÖV 1994, 78; vgl. auch BayVGH, U.v. 3.5.2010 - 22 B 09.678 - juris Rn. 24, zum fehlenden Anspruch eines Dritten auf nachträgliche Einschränkung altrechtlicher Rechtspositionen).
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