Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 CE 17.1235 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 15 Abs. 1; AsylG § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 26a; Dublin III-VO Art. 2 lit g, Art. 7 Abs. 3, Art. 9
Einreiseverweigerung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines syrischen Staatsangehörigen auf einstweilige Anordnung bzgl. der vorläufigen Gestattung seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD); Einreiseverweigerung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat
- rewis.io
Einreiseverweigerung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Syrischer Staatsangehöriger; Zurückweisung; Einreise aus sicherem Drittstaat; Kein Familienangehöriger nach Art. 2 Buchst. g Dublin III-VO
- rechtsportal.de
Antrag eines syrischen Staatsangehörigen auf einstweilige Anordnung bzgl. der vorläufigen Gestattung seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD); Einreiseverweigerung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.06.2017 - M 24 E 17.2217
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 CE 17.1235
Wird zitiert von ...
- VG München, 28.02.2019 - M 25 S 19.383
Kein Anspruch auf Einreise
Damit ist in der Hauptsache die Verpflichtungsklage die statthafte Klageart (vgl. BayVGH B.v. 3.8.17 - 10 CE 17.1235 - juris; VG München B.v. 19.4.2016 - M 24 S 15.5285 - beckonline, BeckRS 2016, 46843).