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   VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642   

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VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642 (https://dejure.org/2017,28802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642 (https://dejure.org/2017,28802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2017 - 8 ZB 15.2642 (https://dejure.org/2017,28802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 12 Abs. 1 Nr. 1, § 100 Abs. 1 S. 2 Alt. 1, Alt. 2; BayWG Art. 58 Abs. 1 S. 2
    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens; Verpflichtung eines Fischteichanlagebetreibers zur Vorlage der zur Beurteilung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Einlaufbauwerks erforderlichen Unterlagen; Antrag auf nachträgliche ...

  • rewis.io

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischteichanlage; Gewässerbenutzung; Wasserwirtschaftsamt

  • rechtsportal.de

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens; Verpflichtung eines Fischteichanlagebetreibers zur Vorlage der zur Beurteilung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Einlaufbauwerks erforderlichen Unterlagen; Antrag auf nachträgliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343

    Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung (BayVGH, B.v 12.2.2014 - 8 CS 13.1476 - juris Rn. 14; B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22; B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist (§ 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 BayWG 2010), sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG 2010 bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung - unabhängig von einer tatsächlichen Bedrohung des Wasserhaushalts.

    Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).

    Gleiches gilt für den Umstand, ob ein ungenehmigt errichteter "Schwarzbau" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 8 CS 10.2341

    Beschwerde; Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung (BayVGH, B.v 12.2.2014 - 8 CS 13.1476 - juris Rn. 14; B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22; B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist (§ 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 BayWG 2010), sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG 2010 bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung - unabhängig von einer tatsächlichen Bedrohung des Wasserhaushalts.

    Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).

    Gleiches gilt für den Umstand, ob ein ungenehmigt errichteter "Schwarzbau" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658

    Beihilfe; medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine Linsenimplantation

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36; BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - Rn. 18).

    Der Rechtsmittelführer muss daher - um seiner Begründungspflicht nachzukommen -eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Happ, a.a.O., § 124a Rn. 72; BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - Rn. 18).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Der Kläger hat die nachvollziehbaren und schlüssigen amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts, denen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.), nicht ernsthaft infrage gestellt.

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38; B.v. 23.2.1994 - 4 B 35.94 - BayVBl 1994, 444/445; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 8 CS 11.1380

    Formelle Illegalität der Gewässerbenutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung (BayVGH, B.v 12.2.2014 - 8 CS 13.1476 - juris Rn. 14; B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14; B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22; B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist (§ 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 BayWG 2010), sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG 2010 bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung - unabhängig von einer tatsächlichen Bedrohung des Wasserhaushalts.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Verantwortlicher wiederholten behördlichen Aufforderungen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, nicht nachgekommen ist und ob deshalb ein Untersagungsbescheid zur Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 4 B 1387/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durch einen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Diese kann durch ein Gerichtssiegel ersetzt werden (vgl. auch OVG NW, B.v. 22.12.2016 - 4 B 1387/16 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Ebenso wenig wird ein Gericht durch Art. 91 Abs. 1 BV verpflichtet, in seiner Entscheidung auf alle Ausführungen eines Beteiligten einzugehen (BayVerfGH, E.v. 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 38 f. m.w.N.).
  • VG München, 08.09.2015 - M 2 K 14.3544

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Untersagungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Zudem wurde das Urteil vom 8. September 2015 - ausweislich der Akte des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 2 K 14.3544, S. 58) - aufgrund der Verfügung des Vorsitzenden vom selben Tag der Geschäftsstelle ebenfalls am 8. September 2015, um 13:55 Uhr, übergeben und dort niedergelegt.
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4) voraus, dass der Rechtsmittelführer in seiner Rechtsmittelbegründung substanziiert darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche für geeignet oder erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bzw. Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, welche tatsächlichen Feststellungen getroffen worden wären bzw. welches Ergebnis eine Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann.
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 684/14

    Beginn der Berufungseinleguns- und Begründungsfrist für nach gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO (i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO) Urteile (nur noch) in beglaubigter Abschrift zugestellt und Ausfertigungen gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO lediglich auf Antrag erteilt werden (vgl. dazu auch BGH, B.v. 27.1.2016 - XII ZB 684/14 - NJW 2016, 1180 Rn. 16; BVerwG, B.v. 10.6.2015 - 6 B 62/14 u.a. - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.06.2015 - 6 B 62.14

    Zustellung einer Abschrift; Rechtsmittelbelehrung über Sitz des Gerichts

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 8 CS 13.1476

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sand- und Kiesabbau, Abbautiefe, formelle Illegalität

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

  • VGH Bayern, 24.02.2006 - 1 ZB 05.614
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 20 B 117/18

    Ermessen der zuständigen Behörde bei Errichtung einer Anlage in, an, über oder

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 11 B 42.98 -, juris, vom 21. Dezember 1991 - 7 B 119.93 -, ZfW 1994, 396, und vom 28. Februar 1991 - 7 B 22.91 - , ZfW 1991, 230, sowie Urteil vom 10. Februar 1978 - IV C 71.75 -, ZfW 1978, 371; Bay. VGH, Beschluss vom 3. August 2017 - 8 ZB 15.2642 -, juris; Czychowski/Reinhardt, WHG; 11. Aufl., § 100 Rn. 37, 42 f.
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296

    Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Beide Schutzgüter haben eigenständige Bedeutung (vgl. Kubitza in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Februar 2019, § 100 WHG Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 100 Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20

    Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger

    Das Fehlen der notwendigen behördlichen Zulassung ist nur ausnahmsweise dann kein hinreichender Grund für die behördliche Anordnung der (Wieder-)Herstellung rechtmäßiger Zustände, wenn im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Veranlassung besteht, die Möglichkeit einer Legalisierung behördlich zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978, a.a.O., Rn. 28ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 -, juris Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 100 Rn. 42 f.).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Beide Schutzgüter haben eigenständige Bedeutung (vgl. Kubitza in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juli 2018, § 100 WHG Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 100 Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20).

    Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Um seiner Begründungspflicht nachzukommen, muss der Rechtsmittelführer eine entscheidungserhebliche (klärungsfähige) und klärungsbedürftige Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; vgl. auch Happ in Eyermann, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 M 18.1674

    Erinnerung, Kostenansatz, Unterschrift, Sachbehandlung

    Mit Beschluss vom 3. August 2017 (8 ZB 15.2642) hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Erinnerungsführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. September 2015 abgelehnt und ihm die Kosten des Antragsverfahrens auferlegt.

    Auf rechtlichen Hinweis des Gerichts hat der Erinnerungsführer inhaltliche Einwendungen gegen den Beschluss vom 3. August 2017 (8 ZB 15.2642) vorgebracht und seinen Rechtsbehelf aufrechterhalten.

    Sein Vorbringen richtet sich vielmehr ausschließlich gegen den Beschluss vom 3. August 2017 (8 ZB 15.2642).

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 8 ZB 19.1006

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch - erfolgloser

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 8 ZB 17.1271

    Wasserrechtliche Schutzanordnung - Verbot von Pflanzenschutzmitteln

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - Rn. 18; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.2117

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 8 ZB 18.60

    Erfolgreiche Verbandsklage gegen Wasserkraftanlage in den Alpen

  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 8 ZB 19.377

    Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht für einen Gehweg

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019

    Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

  • VGH Bayern, 30.10.2019 - 8 ZB 18.1444

    Die Änderung von gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmungen während der

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 17.473

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187

    Gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen

  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 8 ZB 19.852

    Anspruch auf Untersagung eines benachbarten Betriebs zur Lagerung und Behandlung

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen

  • VG Augsburg, 23.09.2019 - Au 9 K 19.144

    Beseitigungsanordnung für Brunnenbohrung in tertiäres Grundwasservorkommen

  • VG Augsburg, 21.09.2018 - Au 3 S 18.519

    Untersagung einer Gewässerbenutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 20 A 802/19

    Verpflichtung zum Rückbau der Böschungsbefestigung eines Sandfangs auf einem

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