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   VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.1728   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34882
VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.1728 (https://dejure.org/2021,34882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2021 - 10 ZB 21.1728 (https://dejure.org/2021,34882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2021 - 10 ZB 21.1728 (https://dejure.org/2021,34882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzungsbeschlussverfahren; Ergänzung der Kostenentscheidung im Tenor

  • rechtsportal.de

    Ergänzung der Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726

    Anordnungen zur Hundehaltung - Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Antragsverfahren 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728 und 10 ZB 21.1729 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1726 auf 5.000,- Euro, für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1728 auf 200,- Euro und für das Zulassungsverfahren 10 ZB 21.1729 auf 2.500,- Euro festgesetzt.

    Die gemäß § 93 Satz 1 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Anträge auf Zulassung der Berufung, mit denen die Kläger ihre in erster Instanz erfolglose Klagen gegen Anordnungen des Beklagten zur Haltung ihrer deutschen Dogge "Mira" (10 ZB 21.1726) sowie gegen die Fälligstellung angedrohter und die Androhung erneuter Zwangsgelder bezüglich Anordnungen zur Haltung der Dogge "Mira" und des Huskys "Blue" (10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729) weiterverfolgen, sind unzulässig.

  • VGH Bayern, 20.08.2021 - 10 CS 21.2097

    Untersagung der Hundehaltung

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und Gerichtsakten auch in den Verfahren B 1 K 20.180, B 1 K 20.1254, B 1 K 20.1255,10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728 und 10 ZB 21.1729 verwiesen.

    Der Versuch der Beschwerdebegründung, die Tatsachenfeststellungen des Antragsgegners und des Verwaltungsgerichts bezüglich der (jahrelangen vielfachen) Verstöße gegen die bestandskräftigen Anordnungen des Leinen- und Maulkorbzwangs bei beiden Hunden als falsch oder zumindest nicht hinreichend tragfähig darzustellen, geht ungeachtet dessen, dass das Vorbringen der Antragstellerseite hier äußerst vage und unsubstantiiert bleibt, schon deshalb fehl, weil inzwischen rechtskräftig feststeht, dass die Fälligstellung angedrohter und die Androhung erneuter Zwangsgelder bezüglich Anordnungen zur Haltung der Dogge "Mira" und des Huskys "Blue" zu Recht erfolgt sind (vgl. dazu den die jeweiligen Anträge der Antragsteller auf Zulassung der Berufung ablehnenden Senatsbeschluss vom 20.7.2021 - 10 ZB 21.1726, 10 ZB 21.1728, 10 ZB 21.1729 - noch nicht veröffentlicht).

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