Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Besondere Härte; schutzwürdige Belange des mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes; Recht auf Wiederkehr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
- VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 10 ZB 14.1769
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01
Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838
Die Feststellung einer besonderen Härte im Sinne dieser Regelung erfordert den Vergleich des konkreten Einzelfalls mit dem gesetzlichen Typus des Wiederkehrers, wie er in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 AufenthG gekennzeichnet ist, da es Zweck der Härteklausel ist, auch in den vom Gesetz wegen seiner generell-abstrakten Regelung nicht erfassten, der gesetzlichen Wertung aber entsprechenden Fällen eine Wiederkehrmöglichkeit zu eröffnen (BVerwG, U. v. 19.3.2002 - 1 C 19.01 - juris zu § 16 AuslG).Eine besondere Härte kann beispielsweise daraus folgen, dass ein Ausländer, der Defizite bei der Erfüllung einzelner Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 AufenthG durch eine anderweitige Form der Aufenthaltsverfestigung, Integration oder Integrationsfähigkeit bei der gebotenen Gesamtbetrachtung ausgleichen oder gar übererfüllen kann, aber trotz der sich hieraus ergebenden "Gleichwertigkeit" mit dem Typus des Wiederkehrers von dem Anspruch auf Erteilung einer Wiederkehrerlaubnis ausgeschlossen wäre (BVerwG, U. v. 19.3.2002, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 1 S 1044/93
Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG 1990 § 16
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838
Der Gesetzgeber geht mit den in dieser Regelung bezeichneten Altersgrenzen davon aus, dass der Typus des Wiederkehrers Jugendlicher oder Heranwachsender ist (vgl. VGH BW, U.v. 30.8.1993 - 1 S 1044/93 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838
Dabei kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570
Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere …
Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113;… B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4). - VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167
Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen …
Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113;… B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris). - VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467
Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der …
Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113;… B. v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U. v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris). - VG Würzburg, 17.09.2015 - W 7 K 15.226
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Des Weiteren bedarf es der Beurteilung, ob dem Ehepartner ein Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft zumutbar war oder nicht, einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - juris Rn. 24;… B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4;… OVG NW, U.v. 5.7.2012 - OVG 18 A 1936/11 - juris Rn. 32).