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   VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852   

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VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852 (https://dejure.org/2019,46748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2019 - 17 P 18.1852 (https://dejure.org/2019,46748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 17 P 18.1852 (https://dejure.org/2019,46748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayPVG Art. 71, Art. 82 Abs. 2 S. 2; ZPO § 1025 f.
    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

  • rewis.io

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formanforderungen an einen Einigungsstellenbeschluss; Unterschrift durch die abstimmenden Einigungsstellenmitglieder; Beschwerde; Auslegung; Dienstvereinbarung; Dienststelle; Personalvertretung; Personalvertretungsrecht; Einigungsstellenbeschluss; Zustellung; ...

  • rechtsportal.de

    BayPVG Art. 71 ; BayPVG Art. 82 Abs. 2 S. 2
    Personalvertretungsrechtliches Beschwerdeverfahren; Formanforderungen an einen Einigungsstellenbeschluss; Unterschrift durch die abstimmenden Einigungsstellenmitglieder; Keine Nachholbarkeit der Unterschriften ab dem Zeitpunkt der Zustellung; Kein analoger Rückgriff auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12

    Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Zwar ist das Einigungsstellenverfahren mit der Zustellung des Einigungsstellenbeschlusses gemäß Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG regelmäßig abgeschlossen (BAG, B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14).

    Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).

    Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19; B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Einigungsstellenbeschlüsse haben häufig "normative" Wirkung und vorentscheidende Bedeutung für eine Vielzahl einzelner Rechtsverhältnisse, die aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an formwirksamen Beschluss erfordert (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19).

    Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19; B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Der Senat verkennt nicht, dass im betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren (§ 71 BetrVG) bei Befangenheitsfragen insbesondere § 1037 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog zur Anwendung gebracht wird (BAG, B.v. 17.11.2010 - 7 ABR 100/09 - NZA 2011, 940 Rn. 17 m.w.N.).

    Außerdem passen die in § 1037 ZPO niedergelegten Anforderungen an Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit mit den Erfordernissen des Einigungsstellenverfahrens auch in der Sache eindeutiger zusammen (BAG, B.v. 17.11.2010 a.a.O. Rn. 18), wobei der deutsche Gesetzgeber gerade bei § 1037 Abs. 2 Satz 2 ZPO unter Betonung des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein kann, von den Vorschlägen des Modellgesetzes der UNICITRAL abgewichen ist (vgl. BT-Drs. 13/5274 S. 41).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).

    Dabei bedarf es keiner neuen förmlichen "Anrufung" der Einigungsstelle - vielmehr ist die (dann nach wie vor bestehende) Einigungsstelle von sich aus verpflichtet, das Verfahren zur Lösung des zwischen den Betriebspartnern bestehenden Konflikts fortzusetzen (BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N).

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Zwar sind auch nach bayerischem Personalvertretungsrecht Beisitzer gegenüber den sie bestellenden Beteiligten nicht weisungsabhängig (vgl. BAG, B.v. 18.1.1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 unter B.II.2.c)).

    Die Funktion der Einigungsstelle, durch Zwangsschlichtung Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung aufzulösen (vgl. BAG, B.v. 18.1.1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 unter B.II.2.b) m.w.N.), gebietet eine Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten der Einigungsstellenbeteiligten nur bei der Sachentscheidung selbst (Weisungsfreiheit der bestellten Beisitzer bei der Abstimmung), nicht aber auch hinsichtlich der Möglichkeit, einmal bestellte Beisitzer im Vorfeld einer Abstimmung auszutauschen (vgl. Faulenbach NZA 2012, 953/956 f. m.w.N.; a.A. Tschöpe NZA 2004, 945/948).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 3 TaBV 6/11

    Errichtung einer neuen Einigungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).

    Dabei bedarf es keiner neuen förmlichen "Anrufung" der Einigungsstelle - vielmehr ist die (dann nach wie vor bestehende) Einigungsstelle von sich aus verpflichtet, das Verfahren zur Lösung des zwischen den Betriebspartnern bestehenden Konflikts fortzusetzen (BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N).

  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Nicht anders als im Bundespersonalvertretungsrecht (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzt Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG die Schriftform der Tenorierung des Einigungsstellenbeschlusses voraus, weil andernfalls diesem gesetzlichen Zustellungserfordernis nicht genügt werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.1980 - 6 P 73.78 - PersV 1981, 369; B.v. 10.3.1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91/95).

    Im Bundespersonalvertretungsrecht, wo gemäß § 71 Abs. 3 BPersVG ein Beschluss nur unter Abstimmung aller Mitglieder der Einigungsstelle wirksam zustande kommt, muss der Einigungsstellenbeschluss auch von "allen" Mitgliedern unterschrieben werden, weil andernfalls nicht festgestellt werden kann, ob die schriftlich niedergelegte Formel wirklich den "Beschluss der Einigungsstelle" oder einen unverbindlichen Entwurf eines solchen Beschlusses darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91/95 f.; B.v. 20.12.1988 - 6 P 34.85 - PersV 1989, 319).

  • OVG Hamburg, 21.01.1997 - Bs PH 1/95

    Einigungsstellenbeschluß; Schriftlichkeit; Begründung; Unterzeichnung; Mitglieder

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Aus diesem Grund lässt sich der Rechtsgedanke des § 319 ZPO (jederzeitige Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten) so nicht auf die Konstellation fehlender Unterschriften übertragen, zumal die Einigungsstelle kein Gericht ist und Einigungsstellenbeschlüsse wegen ihrer besagten "normativen" Wirkung Bedeutung gerade nicht nur für die Beteiligten der Einigungsstelle, sondern ganz im Gegenteil häufig für eine Vielzahl anderer Personen erlangen, was sie maßgeblich von der für Gerichtsentscheidungen typischen Wirkung unterscheidet (a.A. OVG NW, B.v. 20.12.1989 - CL 28/87 - PersV 1991, 177; OVG Hamburg, B.v. 21.1.1997 - Bs PH 1/95 - PersR 1997, 367 unter 2. a.E.; Ballerstedt u.a., BayPVG, Art. 71 Rn. 65).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19; B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1989 - CL 28/87
    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
    Aus diesem Grund lässt sich der Rechtsgedanke des § 319 ZPO (jederzeitige Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten) so nicht auf die Konstellation fehlender Unterschriften übertragen, zumal die Einigungsstelle kein Gericht ist und Einigungsstellenbeschlüsse wegen ihrer besagten "normativen" Wirkung Bedeutung gerade nicht nur für die Beteiligten der Einigungsstelle, sondern ganz im Gegenteil häufig für eine Vielzahl anderer Personen erlangen, was sie maßgeblich von der für Gerichtsentscheidungen typischen Wirkung unterscheidet (a.A. OVG NW, B.v. 20.12.1989 - CL 28/87 - PersV 1991, 177; OVG Hamburg, B.v. 21.1.1997 - Bs PH 1/95 - PersR 1997, 367 unter 2. a.E.; Ballerstedt u.a., BayPVG, Art. 71 Rn. 65).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

  • LAG Hamm, 02.06.1992 - 13 TaBV 70/92

    Amtsenthebung; Einigungsstellenvorsitzender; Befangenheit; Anfechtung des Spruchs

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78

    Einigungsstelle - Begründung von Beschlüssen - Personalvertretungsrechtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

  • LAG Hessen, 13.08.1987 - 12 TaBV 21/87

    Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten

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