Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 1 S. 1, § 138 Nr. 3
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf Gehörsverstoß - rewis.io
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf Gehörsverstoß
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrecht (Senegal); Antrag auf Zulassung der Berufung; Erfolglose Verfahrensrüge; Überraschungsurteil; Gehörsverstoß; Posttraumatische Belastungsstörung; Widersprüchliches Verfolgungsvorbringen auch zu solchen Umständen; die mit dem angeblich traumatisierenden Ereignis ...
- rechtsportal.de
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung bei einem Asylbewerber aus dem Senagal - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.12.2017 - M 4 K 17.31582
- VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584
Posttraumatische Belastungsstörung idR kein Abschiebungshindernis
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Das gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht bereits in dem im Eilverfahren des Klägers ergangenen Beschluss vom 8. März 2017 (M 4 S 17.31584) festgestellt hat, die vorgetragene Verfolgungsgeschichte sei nicht glaubhaft. - BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - NVwZ-RR 1994, 582 und B.v. 12.3.2014 - 5 B 48/13 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.30433
Glaubhafter Vortrag im Rahmen des Asylverfahrens - Darlegung posttraumatischer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Vielmehr ist es ausschließlich Sache des Tatrichters, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags und damit davon zu verschaffen, ob das in einem ärztlichen Gutachten zugrunde gelegte traumatisierende Ereignis glaubhaft ist (…vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 7 m.w.N.; Dreßing, Hessisches Ärzteblatt 2016, 271/272).
- BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Unabhängig davon ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines besonderen Hinweises, dass es - soweit entscheidungserheblich - im Asylverfahren stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5). - BVerwG, 22.01.1976 - 6 C 110.75
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Ein Verfahrensbeteiligter kann im Grundsatz nur dann mit Erfolg geltend machen, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, wenn er die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1976 - VI C 110.75 - NJW 1976, 1283). - BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05
Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Vielmehr ist es ausschließlich Sache des Tatrichters, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags und damit davon zu verschaffen, ob das in einem ärztlichen Gutachten zugrunde gelegte traumatisierende Ereignis glaubhaft ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 7 m.w.N.; Dreßing, Hessisches Ärzteblatt 2016, 271/272). - BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - NVwZ-RR 1994, 582 und B.v. 12.3.2014 - 5 B 48/13 - juris Rn. 22). - BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
(vgl. etwa BVerwG, B.v. 10.5.2002 - 1 B 392/01 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22
Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als …
Die dargestellten gewichtigen Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze und damit eine Verletzung von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO führen auch nicht automatisch auch zu einer im Asyl- und Flüchtlingsrecht rügefähigen Verletzung des rechtlichen Gehörs (aA Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314 - juris Rn. 8 ohne nähere Begründung und im Übrigen nicht entscheidungstragend). - VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19
Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als …
Die dargestellten gewichtigen Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze und damit eine Verletzung von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO führen auch nicht automatisch auch zu einer im Asyl- und Flüchtlingsrecht rügefähigen Verletzung des rechtlichen Gehörs (aA Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314 - juris Rn. 8 ohne nähere Begründung und im Übrigen nicht entscheidungstragend). - OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 LA 194/18
Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verfahrensmangel bei Verstoß gegen den …
Soweit der VGH München die Auffassung vertritt, dass ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben sein kann, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet, wird dies nicht näher begründet (vgl. nur Beschl. v. 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194 -, juris Rn. 10, v. 22.07.2019 - 8 ZB 19.31614 -, juris Rn. 23 und v. 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314 - juris Rn. 8) und vermag daher auch nicht zu überzeugen.