Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Grunderwerb als Herstellungsmerkmal; fehlender Grunderwerb (55 m²)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.09.2011 - M 2 K 10.6130
- VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097
- BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 17.12.2004 - 6 B 01.2684
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097
Das kann nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.1982 - 8 C 39 bis 41.81 - NVwZ 1998, 473; BayVGH, U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris Rn. 24 f.).Eine Merkmalsregelung, die im Wege der Interpretation mit Begriffen wie "völlig unbedeutend" oder "geringfügig" ausgeweitet werden kann, wäre mit dem Gebot der Bestimmtheit nicht zu vereinbaren (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.1982, a.a.O.; BayVGH, U.v. 17.12.2004, a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 6 B 12.2097
Diese Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt, stellt unmissverständlich auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab, der sich auf die gesamte Grundfläche der Erschließungsanlage beziehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag
Denn § 8 Abs. 6 EBS sieht als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinn von § 132 Nr. 4 BauGB neben dem technischen Ausbau auch den vollständigen Abschluss des Eigentumserwerbs der gesamten Grundfläche der Erschließungsanlage vor (zu einer solchen Satzungsregelung etwa BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13;… B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402
Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, endgültige Herstellung, Absehbarkeit, …
Mit diesem Regelungsinhalt lässt sich die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage anhand objektiver, eindeutig erkennbarer Kriterien feststellen (…vgl. BayVGH, U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 25; B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13 und nachfolgend BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 2.7.2015 - 6 B 13.1386 - juris Rn. 21), und zwar im Fall des privatrechtlichen Erwerbs anhand der Eintragung im Grundbuch, im Fall der Enteignung anhand des bestandskräftigen Enteignungsbeschlusses und der Ausführungsanordnung.Das kann schon nach dem Wortlaut, wie auch nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 6 EBS nicht als geringfügig oder unerheblich außer Acht gelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 14 und U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 zu einer fehlenden Fläche von 0, 37 m2).
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823
Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag
Die in § 8 Abs. 6 EBS getroffene Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt (…vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 7), stellt auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab und bezieht sich auf die gesamten Flächen der Erschließungsanlage (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13;… U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.).Auch wenn es sich bei der den Gegenstand des Tauschvertrags bildenden Teilfläche lediglich um eine Fläche von 3 qm handelt, kann deren Erwerb nicht als geringfügig oder unerheblich betrachtet und rechtlich außer Acht gelassen werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 19.11.1982 - 8 C 39.81 - NVwZ 1998, 473; BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 14;… U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris Rn. 24 f. zu einer fehlenden Fläche von 0, 37 qm).
- VG München, 10.09.2013 - M 2 K 13.1084
Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Grunderwerb als …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe durch Beschluss vom 4. März 2013, Az. 6 B 12.2097, geklärt, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die streitgegenständliche Anlage mangels Entstehen der sachlichen Beitragspflicht rechtswidrig sei.Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem die streitgegenständliche Erschließungsanlage betreffenden Beschluss vom 4. März 2013, Az. 6 B 12.2097, unter Rdnr. 13 - 15 Folgendes ausgeführt:.
- VG München, 10.09.2013 - M 2 K 13.1602
Untätigkeitsklage; Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Grunderwerb als …
In diesem Verfahren führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem über die Berufung entscheidenden Beschluss vom 4. März 2013, Az. 6 B 12.2097, u.a. sinngemäß aus, dass die Erschließungsanlage ... Straße noch nicht endgültig hergestellt sei und deshalb die sachliche Beitragspflicht noch nicht habe entstehen können.Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem die streitgegenständliche Erschließungsanlage betreffenden Beschluss vom 4. März 2013, Az. 6 B 12.2097, unter Rdnr. 13 - 15 Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 02.07.2015 - 6 B 13.1386
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Absehbarkeit der endgültigen …
Diese Merkmalsregelung, die den Anforderungen des § 132 Nr. 4 BauGB und dem Bestimmtheitsgebot genügt, stellt unmissverständlich auf den vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB einschließlich der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch ab, der sich auf die gesamte Grundfläche der Erschließungsanlage beziehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 13;… U.v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m.w.N.). - VG Ansbach, 31.07.2019 - AN 3 K 19.00010
Entstehung der Pflicht zur Entrichtung des Straßenausbaubeitrags
(so auch VGH München, B.v. 4. März 2013 - 6 B 12.2097, für das Straßenausbaubeitragsrecht BayVGH, B.v. 10. April 2014 - 6 ZB 14.85; OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 27. Januar 2016 - 1 L 1/12).