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   VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195   

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VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195 (https://dejure.org/2019,5453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195 (https://dejure.org/2019,5453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2019 - 10 ZB 18.2195 (https://dejure.org/2019,5453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 108 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 S. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3; EMRK Art. 8 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1, Abs. 5; GG Art. 6
    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • rewis.io

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5
    Notwendige Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Prüfung einer Ausnahme von der Voraussetzung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; faktische Inländerin; Güterabwägung; faktischer Inländer; Ausreise; Aufenthaltsbeendigung; Wertesystem; Albanien; Zulassungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 08.11.2016 - 56971/10

    EL GHATET v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).

    Auch der EGMR betont insbesondere in seiner neuen Rechtsprechung das Interesse der Steuerung und Regulierung der Einwanderung (EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - Rn. 44; U.v. 25.3.2014 - Nr. 38590/10 - Rn. 53; U.v. 30.7.2013 - Nr. 948/12 - Rn. 49; s. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 25 Rn. 185, 200).

  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551

    Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).

    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist es grundsätzlich erforderlich, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 25 Rn. 148).
  • EGMR, 20.09.2011 - 25021/08

    LUKIC c. ALLEMAGNE

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß

  • EGMR, 30.07.2013 - 948/12

    BERISHA v. SWITZERLAND

  • EGMR, 25.03.2014 - 38590/10

    BIAO v. DENMARK

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511

    Ausweisungsinteresse bei Identitätstäuschung

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14, und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 20; VGH Bad-Württ., Urteil vom 23.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, Beschluss vom 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.07.2019 - 2 B 222/19 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 ZB 24.219

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse,

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 11 S 1547/20

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts bei Lebensunterhaltssicherung

    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14, und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 24, und vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 50; Nds. OVG, Beschluss vom 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.07.2019 - 2 B 222/19 -, juris Rn. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Ist absehbar, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit von Sozialleistungen abhängig sein wird, sprechen gute Gründe dafür, von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung nicht abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Ist absehbar, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit von Sozialleistungen abhängig sein wird, sprechen gute Gründe dafür, von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung nicht abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.06.2020 - 10 ZB 20.961

    Leinenpflicht für große Hunde (hier: "American Bully")

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 10 ZB 22.1077

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die wiederholte

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260

    Bekanntgabe der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage: Maskenpflicht bei einer Versammlung

  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19

    Kein vorübergehender Schutz für drittstaatsangehörigen Vertriebenen aus der

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 10 ZB 19.863

    Abgelehnter Berufungszulassungsantrag - Ausweisung wegen Vergewaltigung

  • VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fortdauernder Identitätstäuschung

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 17.2456

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Teilrückforderung einer

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.777

    Ausweisung nach wiederholten Straftaten - Prognose zur Wiederholungsgefahr

  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 10 ZB 20.1592

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einer rechtskräftig bestätigten Ausweisung

  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 10 ZB 21.2180

    Ausweisung eines straffälligen und suchtmittelabhängigen Staatsangehörigen aus

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487

    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 10 ZB 19.1903

    Zur Verwirklichung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

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