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   VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550   

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https://dejure.org/2021,4843
VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550 (https://dejure.org/2021,4843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2021 - 20 CE 21.550 (https://dejure.org/2021,4843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2021 - 20 CE 21.550 (https://dejure.org/2021,4843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; 11. BayIfSMV § 12 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Untersagung der (Teil-)Öffnung eines Elektronikfachmarkts, da kein zur Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft, hier: Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Corona-Pandemie; Untersagung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr; Antrag auf Feststellung einer Ausnahme ("für die zur täglichen Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte"); Elektronikfachgeschäft; willkürlich; vollstreckungsrechtliche Unpfändbarkeit; Pfändungsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 20 CE 21.30

    E-Zigarettengeschäfte ein für die tägliche Versorgung unverzichtbares

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Diese Waren benötigten einzelne Personengruppen subjektiv für ihren täglichen Gebrauch (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 Rn. 9).

    Die Formulierung "für die tägliche Versorgung unverzichtbar" lässt zwar den Schluss auf eine enge Auslegung zu, weil es sich offenbar um Güter des täglichen Lebensbedarfs handeln muss, denn nur diese sind für die tägliche Versorgung notwendig (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080 - Rn. 9).

    Damit kann die Zahl der in § 12 Abs. 1 Satz 2 11. BayIfSMV genannten Ladengeschäfte nur durch unbenannte erweitert werden, wenn die Befriedigung des Bedarfes ein gewisses Gewicht hat und von der Rechtsordnung anerkannt ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080, Rn. 10).

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 CS 21.109

    Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    bb) Der Senat geht bei der Auslegung von Ausnahmevorschriften von repressiven Verboten wie § 12 Abs. 1 Satz 2 11. BayIfSMV davon aus, dass diese grundsätzlich eng auszulegen sind (BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 20 CS 21.109 - juris Rn. 31; B.v. 14.4.2020 - 20 CE 20.725 - juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09

    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, B.v. 16.6.2011 - VII ZB 12/09 - NJW-RR 2011, 1367 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Der grammatikalischen Auslegung bzw. der Wortlautgrenze kommt dann eine herausgehobene Bedeutung zu (vgl. BVerwG, U.v. 29.2.2012 - 9 C 8.11 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 8 ZB 19.2200 - NVwZ-RR 2020, 991 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80

    Straßenreinigungspflicht für Anlieger

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68; E.v. 10.3.1981 - Vf. 16-VII-79 u.a. - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 CE 20.725

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels mit elektronischen Zigaretten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    bb) Der Senat geht bei der Auslegung von Ausnahmevorschriften von repressiven Verboten wie § 12 Abs. 1 Satz 2 11. BayIfSMV davon aus, dass diese grundsätzlich eng auszulegen sind (BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 20 CS 21.109 - juris Rn. 31; B.v. 14.4.2020 - 20 CE 20.725 - juris Rn. 7 f.).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Das Abstellen auf den Schwerpunkt des jeweiligen Sortiments ist als generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelung (vgl. nur BayVerfGH, E.v. 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - juris Rn. 32) voraussichtlich nicht sachwidrig, zumal der Verordnungsgeber eine Ausweitung solcher "Nebensortimente" in § 12 Abs. 1 Satz 3 11. BayIfSMV untersagt hat.
  • VerfGH Bayern, 10.03.1981 - 16-VII-79
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) müssen die Bürger in zumutbarer Weise selbst feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen; die Gerichte müssen in der Lage sein, die normative Entscheidung zu konkretisieren (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.4.1983 - Vf. 16-VII-80 - VerfGHE 36, 56/68; E.v. 10.3.1981 - Vf. 16-VII-79 u.a. - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    b) Maßgeblich für die Auslegung des Begriffs des "für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfts" ist der objektivierte Wille des Normgebers, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2017 - 9 C 30.15 - BVerwGE 157, 203 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 20 NE 20.2603

    Betriebsschließung eines Nagel- und Kosmetikstudios wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 CE 21.550
    Doch selbst wenn man einen Gleichheitsverstoß annähme, ergäbe sich hieraus nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 20 NE 20.2603 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 NE 21.3037

    Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die

    Dort wurde zwar der Begriff der "für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte" verwendet (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - juris).
  • VG München, 18.03.2021 - M 26b E 21.1303

    Erfolgloser Eilantrag auf Feststellung der Zulässigkeit eines unbeschränktes

    Der grammatikalischen Auslegung bzw. der Wortlautgrenze kommt dann eine herausgehobene Bedeutung zu (BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550, Rn. 13 m.w.N.).

    Zudem ist nicht nur der Bedarf privilegiert, den jedermann an Grundbedürfnissen hat, sondern auch spezielle Bedürfnisse von Personengruppen wie beispielsweise solche mit bestimmten Ernährungsbedürfnissen (Reformhäuser) oder mit Haustieren (Tierbedarf) oder saisonaler Grundbedarf (Gärtnereien, Baumschulen) (BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - beckonline Rn. 15).

    Eine enge Auslegung des Begriffs "für die tägliche Versorgung unverzichtbar" ist dennoch geboten, da es sich bei § 12 Abs. 1 Satz 2 12. BayIfSMV um eine Ausnahmevorschrift von dem repressiven Verbot des § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV handelt (BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - beckonline Rn. 16; B.v. 4.2.2021 - 20 CS 21.109 - juris Rn. 31; B.v. 14.4.2020 - 20 CE 20.725 - juris Rn. 7 f.).

    Damit kann die Zahl der in § 12 Abs. 1 Satz 2 12. BayIfSMV genannten Ladengeschäfte nur durch unbenannte erweitert werden, wenn die Befriedigung des Bedarfs ein gewisses Gewicht hat und von der Rechtsordnung anerkannt ist (B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - beckonline Rn. 16; B. v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - BeckRS 2020, 39080, Rn. 10).

    Somit muss diese bußgeldbewehrte Vorschrift den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG genügen, so dass der grammatikalischen Auslegung bzw. der Wortlautgrenze eine herausgehobene Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - beckonline Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.540

    Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren

    Der "täglichen Versorgung" dienen Ladengeschäfte nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn "täglich" auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit "täglich" eintreten kann (BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; verneinend für das Warensortiment in Elektrofachmärkten: BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    Das Abstellen auf den Schwerpunkt des jeweiligen Sortiments ist daher als generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelung zulässig (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.03.2021 - 20 CE 21.550 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 968/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Insbesondere ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei allerdings nur summarischer Prüfung im Eilverfahren umstritten, ob ähnliche landesrechtliche den Einzelhandel betreffende Beschränkungen als nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris, Rn. 85 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 MR 9/20 -, juris, Rn. 22 ff.; anders Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 -, juris, Rn. 22 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 26. März 2021 - 3 EN 180/21 -, juris, Rn. 126 ff. und vom 23. März 2021 - 3 EN 119/21 -, juris, Rn. 122 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris, Rn. 76 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 20 NE 21.475 -, juris, Rn. 34 ff. und vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 -, juris, Rn. 20; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20 -, juris, Rn. 33 ff.).
  • VG Regensburg, 11.03.2021 - RO 5 E 21.412

    Einstweilige Anordnung, Verwaltungsgerichte, Statthafter Rechtsbehelf,

    Der grammatikalischen Auslegung bzw. der Wortlautgrenze kommt dann eine herausgehobene Bedeutung zu (BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550, Rn. 13 m.w.N.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber mit dem Auffangtatbestand besonderen Einzelfällen Rechnung tragen und nicht etwa ganze Branchen erfassen wollte (vgl. BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - noch nicht veröffentlicht, Rn. 16 f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

    Denn auch wenn derartige Angebote dazu führen, dass in den privilegierten Verkaufsstellen nicht nur notwendige Besorgungen erledigt werden, kommt es bei einer nach den genannten Grundsätzen zulässigen typisierenden Betrachtung prinzipiell nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Kontakte, wie sie anzunehmen wäre, wenn für derartige Besorgungen eine weitere Verkaufsstelle - wie die der Antragstellerin - aufgesucht würde (zum Vorstehenden OVG Blb-Bbg, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O. Rn. 49; ebenso VGH BW, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 108; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 - juris Rn. 20;.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Das Abstellen auf den Schwerpunkt des jeweiligen Sortiments ist daher als generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelung zulässig (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.03.2021 - 20 CE 21.550 -, juris Rn. 20).
  • VG Würzburg, 21.06.2021 - W 8 K 21.495

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Zulässigkeit bejaht, Präjudizinteresse, Öffnung

    Der täglichen Versorgung dienen Ladengeschäfte dabei nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn täglich auftretenden Bedarfs eines jeden Einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit täglich eintreten kann (vgl. zu alldem: BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 4.3.2021 - 20 CE 21.550 - juris Rn. 17; B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; zur insoweit gleichlautenden 11. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 14.1.2021 - 20 CE 21.30 - juris Rn. 9; VG Ansbach, B.v. 8.2.2021 - AN 18 E 21.209 - BeckRS 2021, 2139 Rn. 24 ff. sowie: Begründung der 12. BayIfSMV vom 5.3.2021, BayMBl.
  • VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der

    des Verordnungsgebers (noch) nicht überschreiten, da hierdurch Unsicherheiten, welche Waren weiterhin angeboten und veräußert werden dürfen, und entsprechende Konflikte zwischen Verkaufspersonal und Kunden sowie Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe vermieden werden und damit hinreichende sachliche Gründe für diese pauschalierende Öffnungserlaubnis bestehen dürften (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Januar 2021, 8 L 596/20, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 -, juris, Rn. 20).
  • VG München, 12.12.2022 - M 26a K 21.3455

    Corona-Pandemie, Verbot des gewerblichen Angebots von Freizeitaktivitäten,

  • VG München, 25.05.2021 - M 26b E 21.2717

    Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Hochzeitsfeier

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1369

    Corona-Pandemie, Ausnahmegenehmigung zum Öffnen einer Wettannahmestelle

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