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   VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33   

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VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 (https://dejure.org/2012,23569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 (https://dejure.org/2012,23569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2012 - 21 ZB 12.33 (https://dejure.org/2012,23569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    JagdrechtKeine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.31

    Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2012 - 21 ZB 12.33
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss vom 4. April 2012 im Verfahren Az. 21 ZB 12.31, Tzn.
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Dabei sind als konkrete Tatsachen, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass dieser das erforderliche Vertrauen in einen jederzeitigen ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition nicht verdient, jedenfalls diejenigen Straftaten zu berücksichtigen, die im Bundeszentralregister eingetragen und noch nicht getilgt sind (§ 51 Abs. 1 BZRG).(vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 -, juris, Rz. 12 f.; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 24 f., m.w.N.) Bei der hier erfolgten Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt eine Tilgung indes nicht, § 45 Abs. 3 Nr. 1 BZRG.

    Im Übrigen gilt für die Erteilung von Jagdscheinen ohnehin kein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG).(vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 -, juris, Rz. 14; zu einem hier nicht einschlägigen Fall eines Widerrufs einer Waffenbesitzkarte vgl. dagegen BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12/95 -, juris, Rz. 14 ff.) Den in dem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts ... vom ... .1987 - ... - festgestellten Sachverhalt muss der Kläger daher gegen sich gelten lassen.

    Damit ist davon auszugehen, dass bei verständiger Würdigung aller in diesem Zusammenhang für und wider den Kläger sprechender Umstände der zukünftige Eintritt eines jagd- und waffenrechtlich fehlsamen Verhaltens nach wie vor nicht mit dem erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, was für die Annahme der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers ausreicht.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2012 - 21 ZB 12.33 -, juris, Rz. 20, m.w.N.; vgl. auch N. Heinrich, in: in Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG Rz. 9, m.w.N.).

  • VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
    Die hieraus folgende absolute Unzuverlässigkeit kann durch ein Gutachten, wie etwa zum Drogenkonsum, nicht widerlegt (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 13) und auch durch ein Anti-Aggressionstraining nicht beseitigt werden.

    Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht angeglichen ist und der Wortlaut von § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG dem von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a WaffG entspricht, kann insoweit auf dieselben Auslegungsmaßstäbe und die waffenrechtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 18).

    Dabei ist ein fehlender jagd- oder waffenrechtlicher Bezug einer Straftat nicht entscheidungserheblich, denn auch Straftaten ohne einen solchen Bezug vermögen ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung zu belegen (vgl. BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 17).

    Der Tatbestand des § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG ermöglicht es, auch Straftaten, die mit weniger als 60 Tagessätzen bestraft worden sind oder deren Verfolgung eingestellt worden ist, bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit heranzuziehen (BayVGH, B. v. 4. April 2012 - 21 ZB 12.33 Rz 16; BVerwG, B. v. 14. September 1998 - 6 B 94/98 - Rz 5 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059

    Mangels Jagdrechtlicher Zuverlässigkeit - Versagung des Jagdscheins

    Im Übrigen könnten entgegen § 51 Abs. 1 BZRG und unabhängig von einer erfolgten Tilgung oder einer eingetretenen Tilgungsreife sämtliche Straftaten des Klägers gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG berücksichtigt werden, da es bei der verfahrensgegenständlichen Erteilung eines Jagdscheines ein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen ohnehin nicht gibt (BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 21 ZB 12.866 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 21 ZB 12.866

    Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten

    Diese in § 5 WaffG geregelten Unzuverlässigkeitstatbestände stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. auch BayVGH vom 4.4.2012 Az. 21 ZB 12.31 und Az. 21 ZB 12.33).
  • VG Bayreuth, 07.04.2014 - B 1 S 14.145

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Das mit jedem Waffenbesitz vorhandene Sicherheitsrisiko soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst gering gehalten und ausschließlich bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 ; B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711; B.v. 8.8.2011 - 21 ZB 11.1286; B.v. 7.10.2010 - 21 CS 10.2167; B.v. 5.5.2010 - 21 ZB 09.2556; B.v. 17.7.2006 - 19 C 06.188 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 225; BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - DVBl 2012, 1501 - sowie …
  • VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Das mit jedem Waffenbesitz vorhandene Sicherheitsrisiko soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst gering gehalten und ausschließlich bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33; B.v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711; B.v. 8.8.2011 - 21 ZB 11.1286; B.v. 7.10.2010 - 21 CS 10.2167; B.v. 5.5.2010 - 21 ZB 09.2556; B.v. 17.7.2006 - 19 C 06.188 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - Jagdrechtl.
  • VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912

    Erteilung eines kleinen Waffenscheins

    Im Übrigen könnten entgegen § 51 Abs. 1 BZRG und unabhängig von einer erfolgten Tilgung oder einer eingetretenen Tilgungsreife sämtliche Straftaten des Klägers gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG berücksichtigt werden, da es bei der verfahrensgegenständlichen Erteilung eines Waffenscheins ein absolutes Verwertungsverbot für getilgte oder zu tilgende Registereintragungen über Verurteilungen ohnehin nicht gibt (BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 21 ZB 12.33 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 21 ZB 12.866 - juris Rn. 10).
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