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   VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062   

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https://dejure.org/2017,13073
VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 (https://dejure.org/2017,13073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 (https://dejure.org/2017,13073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2017 - 10 ZB 15.2062 (https://dejure.org/2017,13073)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 4 Abs. 5, § 53 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55; EMRK Art. 8; ARB 1/80 Art. 14; StGB § 57
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen Inländers mit assoziationsrechtlicher Rechtsposition

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: Bedeutung von Strafaussetzungsentscheidungen im Ausweisungsverfahren | Ausweisung (Ermessensausweisung nach AufenthG a.F.); Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Faktischer Inländer; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: Bedeutung von Strafaussetzungsentscheidungen im Ausweisungsverfahren | Ausweisung (Ermessensausweisung nach AufenthG a.F.); Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Faktischer Inländer; ...

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen Inländers mit assoziationsrechtlicher Rechtsposition

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung (Ermessensausweisung nach AufenthG a.F.); assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; faktischer Inländer; Beziehung zu Kindern; Strafaussetzungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen aufgrund möglicher Gefährdung der öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Begehung weitere Straftaten; Vorliegen einer Wiederholungsgefahr zur Begehung weiterer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: Bedeutung von Strafaussetzungsentscheidungen im Ausweisungsverfahren | Ausweisung (Ermessensausweisung nach AufenthG a.F.); Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Faktischer Inländer; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Derartige Kontakte können auch über moderne Kommunikationsmittel von der Türkei aus aufrechterhalten werden; zur Abfederung von Härten kommt daneben auch die Erteilung von Betretenserlaubnissen zu besonderen Ereignissen in Betracht (BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).

    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z.B.: EGMR, U.v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie der Kläger erhoben hat, setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Jedoch verhindert die Stellung als "faktischer Inländer" die Ausweisung nicht von vornherein, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (vgl. EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - juris Rn. 53; BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.808 - juris Rn. 37).
  • EGMR, 02.04.2015 - 27945/10

    SARKÖZI AND MAHRAN v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z.B.: EGMR, U.v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463

    (Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen unsachlicher Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z.B.: EGMR, U.v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Als "faktischer Inländer" wird ein Ausländer bezeichnet, der sich lange im Bundesgebiet aufgehalten und seine wesentliche Prägung und Entwicklung hier erfahren hat (BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 10 ZB 16.1499

    Ausweisung eines als Drogentäter verurteilten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z.B.: EGMR, U.v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Die körperliche Unversehrtheit bzw. Leben und Gesundheit von Personen ist durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet; dem Staat obliegt eine besondere Schutzpflicht für diese Rechtsgüter (vgl. BVerfG, U.v.16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062
    Die Änderung der Sach- und Rechtslage ist allerdings grundsätzlich nur in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen relevant (Seibert in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57; vgl. auch BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VG Augsburg, 26.09.2018 - Au 6 K 17.1714

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit Niederlassungserlaubnis wegen

    Allerdings verhindert auch diese Einstufung nicht von vornherein seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

    Daher obliegt dem Staat eine besondere Schutzpflicht für diese Rechtsgüter (BayVGH, U.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Unerlässlichkeit ist dabei nicht im Sinne einer "ultima ratio" zu verstehen, sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 27).

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 04.09.2019 - Au 6 K 18.1199

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten Bewährungsversagers mit hoher

    Allerdings verhindert auch diese Einstufung nicht von vornherein seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

    Daher obliegt dem Staat eine besondere Schutzpflicht für diese Rechtsgüter (BayVGH, U.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Unerlässlichkeit ist dabei nicht im Sinne einer "ultima ratio" zu verstehen, sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 27).

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

  • VG Hannover, 05.08.2019 - 12 A 2045/17

    Assoziationsabkommen; Ausweisung; Bleibeinteressen; Prognose; schwerwiegende

    Eine ausländerrechtliche Ausweisung und eine vorzeitige Haftentlassung verfolgen völlig unterschiedliche Zwecke und nur bei der Einschätzung eines Gutachters zur Frage der vorzeitigen Haftentlassung finden Resozialisierungsgesichtspunkte Berücksichtigung (nach Bay. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 -).

    Die körperliche Unversehrtheit, das Leben und die Gesundheit von Personen sowie die sexuelle Selbstbestimmung einer und eines jeden sind Rechtsgüter von höchstem Rang, die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlichen Schutz erfahren, der dem Staat obliegt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 15).

    Davon ausgehend, dass eine ausländerrechtliche Ausweisung und eine vorzeitige Haftentlassung völlig unterschiedliche Zwecke verfolgen und nur bei der Einschätzung eines Gutachters zur Frage der vorzeitigen Haftentlassung Resozialisierungsgesichtspunkte Berücksichtigung finden können (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 21), lässt sich trotz der angeführten Befürwortung einer vorzeitigen Entlassung durch den Gutachter K. die Prognose einer weiterhin bestehenden Wiederholungsgefahr, die zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung führt, auch auf Feststellungen dieses Facharztes stützen.

    Die eine Ausweisung stützende Prognose darf nicht nur die Dauer einer Bewährungszeit, sondern muss einen längeren Zeithorizont und das Verhalten des Ausländers ohne die Unterstützung eines Bewährungshelfers in den Blick nehmen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 21).

    Die Ausweisung des Klägers erweist sich schließlich auch unter Berücksichtigung seiner schützenswerten Belange als verhältnismäßig und unerlässlich im Sinne des § 53 Abs. 3 AufenthG zur Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft (vgl. zum Verständnis des Kriteriums OVG NW, Urteil vom 12.07.2017 - 18 A 2735/15 -, juris Rn. 86; Bay. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 -, juris Rn. 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Zudem wiegt das Bleibeinteresse auch deswegen besonders schwer, weil der Kläger, der im Alter von einem Jahr in die Bundesrepublik eingereist ist, seine wesentliche Prägung im Bundesgebiet erfahren hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 - juris, Rn. 35 m.w.N.; EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - Nr. 41548/06 - Trabelsi, juris, Rn. 53 f.).

    Allerdings verhindert auch dieser Umstand nicht von vornherein seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 - juris, Rn. 35 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 29.01.2020 - Au 6 K 19.1083

    Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei

    Die im Rahmen der eigenständigen ausländerrechtlichen Prognose der Wiederholungsgefahr auf der Grundlage aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Beurteilung, ob das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt, führt unter Berücksichtigung der Tat und der Tatumstände, des Täters und seiner Persönlichkeitsstruktur sowie seines Nachtatverhaltens und ggf. einer therapeutischen Aufarbeitung des Geschehenen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277/283 f. Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 14) hier zur Annahme einer erheblichen Wiederholungsgefahr:.

    Allerdings verhindert auch diese Einstufung nicht seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens als Gesamtheit der sozialen Bindungen zwischen niedergelassenen Ausländern und der Gesellschaft, in der sie leben (so EGMR, U.v. 23.10.2018 - 7841/14 - NVwZ 2019, 1427/1428 Rn. 34), fordert lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und die besondere Situation eines Ausländers, der sich - wie hier - seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.1190

    Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit

    Allerdings verhindert auch diese Einstufung nicht von vornherein seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

    Unerlässlichkeit ist dabei nicht im Sinne einer "ultima ratio" zu verstehen, sondern bringt den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelten Grundsatz zum Ausdruck, dass das nationale Gericht eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen hat (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 27).

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 22.08.2018 - Au 6 K 18.555

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen

    Die auf der Grundlage aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Beurteilung, ob das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt, führt unter Berücksichtigung der Tat und der Tatumstände, des Täters und seiner Persönlichkeitsstruktur sowie seines Nachtatverhaltens und ggf. einer therapeutischen Aufarbeitung des Geschehenen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277/283 f. Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 14) hier zur Annahme einer erheblichen Wiederholungsgefahr.

    Allerdings verhindert auch diese Einstufung nicht von vornherein seine Ausweisung, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

    Der Schutz des Privat- und Familienlebens fordert in diesen Fällen lediglich, dass die Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf und dabei die besondere Situation eines Ausländers, der sich - wie hier - seit seiner Geburt oder seit frühem Kindesalter im Bundesgebiet aufhält, Berücksichtigung finden muss (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - Rn. 35 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

    Auch der Rang des bedrohten Rechtsguts ist dabei zu berücksichtigen; an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 14; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    In zahlreichen Entscheidungen haben Oberverwaltungsgerichte die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 befürwortete Gleichsetzung der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose mit der ausweisungsrechtlichen Prognose sich nicht zu eigen gemacht, sondern den im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2017 dargestellten Unterschied zwischen den beiden Prognosehorizonten genutzt, um das Vorliegen einer breiteren, die Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung rechtfertigenden Tatsachengrundlage der Ausweisungsentscheidung zu begründen (OVG NRW, U.v. 12.07.2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 67 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 - juris Rn. 7; BayVGH - 10. Senat, B.v. 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 18 f. und B.v. 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • VG Aachen, 22.07.2019 - 4 K 741/18
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

  • VG Hannover, 02.01.2023 - 12 B 3819/22

    Abwägung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Ausweisung; Bewährung;

  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

  • VG Augsburg, 06.10.2021 - Au 6 K 20.1540

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten "faktischen Inländers" wegen schwerer

  • VG München, 07.06.2018 - M 27 K 16.2297

    Ausweisung wegen Drogenhandels als Grundinteresse der Gesellschaft

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr vor erfolgreichem Abschluss einer

  • VG Ansbach, 18.02.2020 - AN 11 K 17.02351

    Erfolglose Klage eines Somaliers gegen Ausweisungsverfügung mit

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an

  • VG Augsburg, 08.11.2023 - Au 6 K 23.236

    Syrischer Staatsangehöriger, Abschiebungsverbot nach Syrien, schwere

  • VG Hannover, 10.01.2022 - 5 A 1293/21
  • VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 11 S 20.02182

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen Ausweisungsverfügung wegen Straftaten im

  • VG Augsburg, 26.10.2022 - Au 6 K 22.1731

    Rechtmäßige Ausweisung bei bestandskräftig festgestellten Abschiebungsverbote

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 6 K 22.1907

    Rechtmäßige Ausweisung nach wiederholter Straffälligkeit

  • VG München, 16.12.2021 - M 24 K 21.131

    Ausweisung eines minderjährigen syrischen Staatsangehörigen

  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 11 K 18.01342

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG Mainz, 19.11.2021 - 4 K 780/20

    Ausweisung nach Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Prognose; Indizwirkung

  • VG München, 20.03.2019 - M 9 K 17.4793

    Ausweisung bei Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots

  • VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 1 K 17.249

    Erfolglose Klage eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers gegen die

  • VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 6 K 17.340

    Ausweisung im laufenden Asylverfahren

  • VG Augsburg, 22.08.2018 - Au 6 K 18.905

    Bedingt ausgesprochene Ausweisung angesichts noch nicht abgeschlossenen

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