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   VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733   

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VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733 (https://dejure.org/2020,12004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2020 - 3 ZB 19.733 (https://dejure.org/2020,12004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 3 ZB 19.733 (https://dejure.org/2020,12004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3
    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen zu Unrecht unterbliebener Beförderung bei verspäteter Geltendmachung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen zu Unrecht unterbliebener Beförderung bei verspäteter Geltendmachung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 3 ZB 16.2597

    Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei schuldhafter

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Beamter danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 12 m.w.N.; zuletzt BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 5).

    In Anwendung des auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19.01 - NVwZ-RR 2002, 620; U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 6).

    1.4 Die Erfolgsaussichten eines (vom Kläger unterlassenen) Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Einbeziehung in die laufende "Beförderungsrunde" waren nicht derart zweifelhaft, dass ihm die Antragstellung nicht zuzumuten gewesen wäre (BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    In Anwendung des auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19.01 - NVwZ-RR 2002, 620; U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 6).

    Das Verwaltungsgericht zitiert zivil- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus den Jahren vor 2014, die sich mit der Frage befassen, welche Rechtsbehelfe als potentiell geeignet zur Abwendung eines bevorstehenden Schadenseintritts im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB und als zumutbar zu betrachten sind (etwa: BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris Rn. 14 bis 16; U.v. 16.10.2008 - III ZR 15/08 - juris Rn. 24; U.v. 4.6.2009 - III ZR 144/05 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris; U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12; U.v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 42).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Weil er dies unterlassen hat, handelte der Kläger vorwerfbar im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" (BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris Rn. 14).

    Das Verwaltungsgericht zitiert zivil- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus den Jahren vor 2014, die sich mit der Frage befassen, welche Rechtsbehelfe als potentiell geeignet zur Abwendung eines bevorstehenden Schadenseintritts im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB und als zumutbar zu betrachten sind (etwa: BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris Rn. 14 bis 16; U.v. 16.10.2008 - III ZR 15/08 - juris Rn. 24; U.v. 4.6.2009 - III ZR 144/05 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris; U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 12; U.v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 42).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.6.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Beamter danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 12 m.w.N.; zuletzt BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 38.98

    Aufstiegsverfahren, rechtswidrige Nichtauswahl zum -; Beförderung, entgangene -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Wollte man die Zurückstellung hier als Verwaltungsakt betrachten, hätte der Kläger nach der vorgenannten Bestimmung ein Jahr Zeit gehabt, hiergegen vorzugehen (vgl. § 58 Abs. 2 VwGO; BVerwG, U.v. 9.12.1999 - 2 C 38.98 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Der Kläger hätte jedenfalls beanspruchen können, dass von den praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht ohne sachlichen Grund zu seinem Nachteil abgewichen wird (BVerwG, B.v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 - juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Entsprechendes gilt für das Vorbringen, eine besondere Schwierigkeit im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sei "bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen" (OVG SH, B.v. 14.5.1999 - 2 L 244/98 - juris Rn. 17) anzunehmen; als neuartig in diesem Sinn bezeichnet der Kläger aber wiederum nur die "Veränderung in der Rechtsprechung", die jedoch für die vorliegende Konstellation keine entscheidungserhebliche Bedeutung besitzt.
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Der Begriff "Rechtsmittel" im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB ist weit zu fassen; das Rechtsmittel muss sich unmittelbar gegen die sich als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen (BGH, U.v. 8.1.2004 - III ZR 39/03 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.6.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

  • VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171

    Beamtenrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9 + AZ); Zurückstellung der

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 5 LA 85/21

    Antragserfordernis; beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch;

    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch) schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2018 - BVerwG 2 C 19.17 -, juris Rn. 9 ff., Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 A 7.09 -, juris Rn. 15 jeweils m. w. N.; ebenso: OVG NRW, Urteil vom 4.5.2021 - 1 A 1453/18 -, juris Rn. 47; Bay. VGH, Beschluss vom 2.2.2021 - 3 ZB 20.615 -, juris Rn. 13, Beschluss vom 4.5.2020 - 3 ZB 19.733 -, juris Rn. 5).
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