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   VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530   

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https://dejure.org/2023,12265
VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530 (https://dejure.org/2023,12265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530 (https://dejure.org/2023,12265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - 2 ZB 22.2530 (https://dejure.org/2023,12265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 14 Abs. 2
    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlage

  • rewis.io

    LED-Mediaboard an Verkehrskreuzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein LED-Mediaboard an Verkehrskreuzung!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 9 ZB 11.2280

    Berufungszulassungsantrag; Werbeanlagen; Anbauverbot; Ausnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530
    Dies gilt selbst angesichts des Umstands, dass Verkehrsteilnehmer in innerörtlichen, gewerblich geprägten Lagen an das Vorhandensein von Werbeanlagen gewohnt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2012 - 9 ZB 11.2280 - juris Rn. 10), wie von der Klägerin vorgebracht.
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409

    Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530
    Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16), insbesondere ein Durchschnittsfahrer durch sie abgelenkt wird.
  • VGH Bayern, 24.02.2003 - 2 CS 02.2730
    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530
    Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16), insbesondere ein Durchschnittsfahrer durch sie abgelenkt wird.
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530
    Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16), insbesondere ein Durchschnittsfahrer durch sie abgelenkt wird.
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