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   VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302   

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VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302 (https://dejure.org/2019,27663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2019 - 1 BV 16.1302 (https://dejure.org/2019,27663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 1 BV 16.1302 (https://dejure.org/2019,27663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 22 Abs. 4 Satz 1 und 3
    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

  • rewis.io

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögen verhindert Berufung auf besondere Härte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 191
  • NZM 2020, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94

    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Eine Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr liegt jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Begründung von Wohnungseigentum eine (weitere) Verschlechterung der städtebaulichen Situation eintritt; hierfür reicht es aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 a.a.O.).

    Auch würde die Begründung rechtlich selbständiger und damit unabhängig voneinander verkehrsfähiger Wohneinheiten die eingeleitete Entwicklung weiter verfestigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1; U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2019, § 22 Rn. 28; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 22 Rn. 47 sowie BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 m.w.N. zum Willen eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung eines Bebauungsplans zu verhindern).

    Der Maßstab des § 22 Abs. 4 Satz 3 BauGB entspricht dem der unverschuldeten wirtschaftlichen Unzumutbarkeit; es müssen ungewollte und unverhältnismäßige Belastungen vorliegen, die nicht dem typischen Risikobereich eines Eigentümers zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5; Kraft in Berliner Kommentar, BauGB, a.a.O. Rn. 32 f.; Schrödter in BauGB, 9. Aufl. 2019, § 22 Rn. 28; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Stand 2016, § 22 Rn. 16; Grziwotz in BeckOK, BauGB, Stand Mai 2019, § 22 Rn. 29).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94

    Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 (NVwZ-RR 1996, 373) stütze die Aussage des Verwaltungsgerichts nicht, da es vorliegend keine Zunahme von Zweitwohnungen gegeben habe.

    Der Regelung des § 22 BauGB liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu Zweitwohnungsnutzungen führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird und die Tendenz zur Bildung von sogenannten Rollladensiedlungen mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur, entsteht (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237).

    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris Rn. 35), dass eine sogenannte Fremdenverkehrsdienstbarkeit oder gar nur eine schuldrechtliche Sicherung nicht ausreichend geeignet sind, die Vermutung der Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion auszuräumen.

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Der Maßstab des § 22 Abs. 4 Satz 3 BauGB entspricht dem der unverschuldeten wirtschaftlichen Unzumutbarkeit; es müssen ungewollte und unverhältnismäßige Belastungen vorliegen, die nicht dem typischen Risikobereich eines Eigentümers zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5; Kraft in Berliner Kommentar, BauGB, a.a.O. Rn. 32 f.; Schrödter in BauGB, 9. Aufl. 2019, § 22 Rn. 28; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Stand 2016, § 22 Rn. 16; Grziwotz in BeckOK, BauGB, Stand Mai 2019, § 22 Rn. 29).

    Sie musste daher damit rechnen, dass die Beigeladene eine eigene Regelung zur Sicherung des Fremdenverkehrsgebiets erlassen würde bzw. bei Unwirksamkeit der Satzung - wie vorliegend zum Zeitpunkt der Übertragung des Ferienhauses durch ihre Eltern - mit dem Erlass einer neuen Satzung rechnen (vgl. BVerwG, U.v. 10.8.2000 - 4 CN 2.99 - NVwZ 2001, 203 zur rückwirkenden Fehlerbehebung durch die Gemeinde bei Bebauungsplänen; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Der Zwecksetzung des § 22 BauGB wurde mit der Beschränkung des Geltungsbereichs der Fremdenverkehrssatzung auf eine Teilfläche des Gemeindegebiets der Beigeladenen 2013 Rechnung getragen (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1994 - 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Auch würde die Begründung rechtlich selbständiger und damit unabhängig voneinander verkehrsfähiger Wohneinheiten die eingeleitete Entwicklung weiter verfestigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1; U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2019, § 22 Rn. 28; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 22 Rn. 47 sowie BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 m.w.N. zum Willen eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung eines Bebauungsplans zu verhindern).
  • VGH Bayern, 26.06.1998 - 26 B 95.3337
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris Rn. 35), dass eine sogenannte Fremdenverkehrsdienstbarkeit oder gar nur eine schuldrechtliche Sicherung nicht ausreichend geeignet sind, die Vermutung der Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion auszuräumen.
  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Denn soweit die Klägerin zur Frage des Entzugs der wechselnden Nutzung durch Fremde ergänzend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Februar 2008 (Au 4 K 07.1511) verweist, übersieht sie, dass dieser Entscheidung ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Auch würde die Begründung rechtlich selbständiger und damit unabhängig voneinander verkehrsfähiger Wohneinheiten die eingeleitete Entwicklung weiter verfestigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1; U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2019, § 22 Rn. 28; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 22 Rn. 47 sowie BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 m.w.N. zum Willen eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung eines Bebauungsplans zu verhindern).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Dabei ist nicht jeder aus Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkungen erwachsende Nachteil wirtschaftlich unzumutbar; insbesondere schützt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht gegen Beschränkungen einer optimalen Nutzung des Eigentums (vgl. BVerfG, B.v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 - BVerfGE 91, 294 - juris Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
    Sie musste daher damit rechnen, dass die Beigeladene eine eigene Regelung zur Sicherung des Fremdenverkehrsgebiets erlassen würde bzw. bei Unwirksamkeit der Satzung - wie vorliegend zum Zeitpunkt der Übertragung des Ferienhauses durch ihre Eltern - mit dem Erlass einer neuen Satzung rechnen (vgl. BVerwG, U.v. 10.8.2000 - 4 CN 2.99 - NVwZ 2001, 203 zur rückwirkenden Fehlerbehebung durch die Gemeinde bei Bebauungsplänen; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

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