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   VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600   

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https://dejure.org/2017,24641
VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600 (https://dejure.org/2017,24641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600 (https://dejure.org/2017,24641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 3 ZB 14.1600 (https://dejure.org/2017,24641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BeamtStG § 45; BayBG Art. 96 Abs. 3; BayBhV § 5 Abs. 3 S. 1; VVG § 199 Abs. 2 S. 2, S. 3, § 203 Abs. 1 S. 2; BGB § 199 Abs. 2 S. 1, § 254, § 839
    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung; Anpassung des privaten Krankenversicherungsschutzes eines Beihilfeempfängers aufgrund einer Änderung seines Beihilfebemessungssatzes

  • rewis.io

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung; Hinweispflicht (verneint); Eigener Beihilfeanspruch eines Kindes; Änderung des Beihilfebemessungssatzes; Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Zahlung von Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung; Anpassung des privaten Krankenversicherungsschutzes eines Beihilfeempfängers aufgrund einer Änderung seines Beihilfebemessungssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09

    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Den Beklagten traf keine Verpflichtung, den Kläger innerhalb der Sechsmonatsfrist auf die Verminderung seines Beihilfebemessungssatzes hinzuweisen, um ihm eine fristgerechte Anpassung seines privaten Krankenversicherungsschutzes ohne eine (erneute) Risikoprüfung zu ermöglichen (OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 218/09 - juris Rn. 32).

    Daher ist es auch allein Sache des Beamten, sich hinsichtlich der durch die Beihilfe nicht abgedeckten Aufwendungen im Krankheitsfall um ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu bemühen (OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Abweichend hiervon können besondere Fallgestaltungen eine Belehrungspflicht auslösen, z.B. bei einer ausdrücklichen Bitte des Beamten um Auskunft, ferner bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt oder bei Bestehen einer allgemeinen Praxis, Beamte über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren, sowie aufgrund sondergesetzlicher Informationspflichten (BVerwG, B.v. 6.3.2002 - 2 B 3.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Vielmehr oblag es dem Kläger zu entscheiden, ob er sich aus diesem Grund privat höher versichert, um die Risiken einer ungewissen Rechtslage auszuschließen (BVerwG, U.v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 B 13.15

    Zur aus der Fürsorgepflicht resultierenden Belehrungspflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Demgemäß gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn grundsätzlich auch nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie eventuell in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung hinzuweisen (BVerwG, B.v. 28.1.2016 - 2 B 13.15 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 12 A 5602/96

    Dienstherren; Belehrung; Höherer Beihilfeanspruch; Geburt des zweiten Kindes;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Änderung des Beihilfeanspruchs infolge Wegfalls berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Art. 96 Abs. 1 und 3 BayBG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 BayBhV) um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können und die sich der Kläger unschwer selbst - etwa durch Nachfrage bei der Beihilfestelle - verschaffen hätte können (OVG NRW, U.v. 23.9.1998 - 12 A 5602/96 - juris Rn. 31); das Studium einer Broschüre zum Beihilferecht machte eine Nachfrage nicht entbehrlich, da diese nicht alle Bestimmungen wiedergeben konnte.
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Zahlung von Zinsen, unabhängig davon, ob Verzugszinsen (§§ 247, 286, 288, 291 BGB analog) im Rahmen der Verletzung der Fürsorgepflicht überhaupt geltend gemacht werden können (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 3 ZB 08.2979 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 C 13.900

    Unbegründete Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Da St. erst für ab 1. Oktober 2012 entstandene Aufwendungen ein eigener Beihilfeanspruch zustand, wurde für die mit dem Antrag des Klägers vom 14. August 2012 geltend gemachten, vorher entstandenen eigenen Aufwendungen des Klägers im Bescheid vom 6. September 2012 zu Recht weiterhin ein Beihilfebemessungssatz von 70 v.H. gemäß Art. 96 Abs. 3 Satz 3 Hs. 1 BayBG festgesetzt, weil sich die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung der Aufwendungen richtet (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 C 13.900 - juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 26.06.2006 - 1 R 18/05

    Hinweispflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600
    Er entscheidet selbst und eigenverantwortlich, in welchem Umfang, bei welchem Anbieter und zu welchem Tarif er sich versichert (OVG Saarland, U.v. 26.6.2006 - 1 R 18/05 - juris Rn. 30).
  • VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand

    Insbesondere ist es grundsätzlich jedem Beamten zuzumuten, sich solche Informationen und rechtliche Kenntnisse zu verschaffen, die für seine Entscheidung von Bedeutung sind (einhellige Auffassung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 2 C 10/96 -, BVerwGE 104, 55-60; Bay. VGH, Beschluss vom 04. Juli 2017 - 3 ZB 14.1600 -, juris; VG München, Urteil vom 04. April 2006 - M 5 K 05.3156 -, juris).
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