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   VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571   

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VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571 (https://dejure.org/2011,61197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2011 - 11 CE 11.1571 (https://dejure.org/2011,61197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2011 - 11 CE 11.1571 (https://dejure.org/2011,61197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Sperrung eines schmalen Gehwegs);Unterbliebene Geltendmachung des behaupteten Anspruchs bei der zuständigen Behörde vor der Beantragung einer Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO;Keine Ermessensreduzierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Diese Vorschriften bezwecken grundsätzlich den Schutz der Allgemeinheit und nicht die Wahrung der Interessen Einzelner (BVerwG vom 4.6.1986 BVerwGE 74, 234/235 f.).

    Der Einzelne kann allerdings dann einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten besitzen, wenn eine Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. z.B. BVerwG vom 4.6.1986, a.a.O., S. 236; vom 3.7.1986 NJW 1987, 1096; vom 2.8.1989 NJW 1990, 400; vom 26.9.2002 BayVBl 2003, 472).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Der Einzelne kann allerdings dann einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten besitzen, wenn eine Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. z.B. BVerwG vom 4.6.1986, a.a.O., S. 236; vom 3.7.1986 NJW 1987, 1096; vom 2.8.1989 NJW 1990, 400; vom 26.9.2002 BayVBl 2003, 472).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.04.1981 - 10 B 1572/80
    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 13 B 566/01

    Impfstoff zur Impfung der Maulseuche und Klauenseuche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 13 C 410/09

    Abweichen von dem Grundsatz der vorherigen Antragstellung bei der Behörde in

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Eine Fallgestaltung, in der vor der Einleitung eines Verfahrens nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ausnahmsweise auf die Anmeldung des gerichtlich durchzusetzenden Anspruchs beim zuständigen Träger öffentlicher Gewalt verzichtet werden kann (vgl. zu einer solchen Konstellation z.B. OVG NRW vom 27.1.2010 NVwZ-RR 2010, 437), liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 4 K 9/95

    Bestehen einer Verpflichtung zur Einlagerung radioaktiver Abfallstoffe im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 9 S 615/89

    Einstweilige Anordnung auf Wiederholung der Ärztlichen Vorprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Dieser Mangel erweist sich jedoch als unschädlich, da sich sein Rechtsschutzziel - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - gleichwohl zweifelsfrei feststellen lässt (vgl. zur Folgenlosigkeit einer Missachtung des Antragserfordernisses nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO in solchen Fällen VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 41 zu § 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • VGH Hessen, 28.06.1989 - 8 Q 2809/88

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Stillegung eines Kernkraftwerkes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht deshalb als unzulässig angesehen, weil es der Antragsteller unterlassen hat, vor der Beantragung der von ihm erstrebten Regelungsanordnung im Sinn von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO sein Begehren auf Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, durch die der fragliche Teil des südlichen Gehwegs der Straße "..." gesperrt wird, an die Antragsgegnerin heranzutragen, weswegen ihm das Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 123 VwGO fehlt (vgl. NdsOVG vom 2.4.1981 NVwZ 1983, 106; VGH BW vom 10.3.1989 DVBl 1989, 1197; vom 22.7.2004 NVwZ-RR 2005, 174/175; HessVGH vom 28.6.1989 NVwZ 1989, 1183/1184; OVG SA vom 20.10.1995 NVwZ-RR 1996, 75/76; OVG NRW vom 30.4.2001 NVwZ 2001, 1427; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNrn.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde; sich hierauf beziehende

    Durch Beschluss vom 4. August 2011 (Az. 11 CE 11.1571) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Antragstellers ab, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zu der von ihm erstrebten baulichen Veränderung eines der beiden Gehwege an der Straße "..." diesen Gehweg durch das Aufstellen von Schildern für den Durchgang zu sperren.

    Obwohl das Ablehnungsgesuch unter dem Aktenzeichen der rechtskräftig abgeschlossenen Streitsache 11 CE 11.1571 angebracht wurde, geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass der Antragsteller damit eine Mitwirkung der betroffenen Richter an der Entscheidung über die unter dem Aktenzeichen 11 CE 11.1955 anhängige Anhörungsrüge verhindern will.

    Denn da die abschließende Erledigung des Rechtsstreits durch eine unanfechtbare Entscheidung die äußerste Zeitschranke für die Ablehnung eines Richters bildet (BGH vom 4.3.1999 BGHZ 141, 90/93), müsste das Ablehnungsgesuch, bezöge es sich auf das vom Antragsteller genannte Verfahren 11 CE 11.1571, als unzulässig verworfen werden.

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Anhörungsrüge; fehlende Darlegung einer möglichen Verletzung des rechtlichen

    Die Ausführungen in diesen Schriftstücken erschöpfen sich, soweit sie sich auf den mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 4. August 2011 (Az. 11 CE 11.1571) beziehen, ganz überwiegend darin, die aus der Sicht des Antragstellers bestehende inhaltliche Unrichtigkeit jener Entscheidung zu behaupten.

    Zur Bekräftigung seiner bereits im Verfahren 11 CE 11.1571 vorgebrachten Behauptung, er habe der Antragsgegnerin am 7. Mai 2011 ein Schreiben zukommen lassen, in dem er ihr gegenüber die Ansprüche geltend gemacht habe, die Gegenstand des Verfahrens nach § 123 VwGO waren, hat der Antragsteller im Verfahren über die Anhörungsrüge eine vom 17. August 2011 stammende eidesstattliche Versicherung vorgelegt.

  • VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899

    Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenbaulast; Anliegergebrauch; Recht auf bestimmte

    Unter dem 4. August 2011 hat der 11. Senat im Verfahren Az. 11 CE 11.1571 das Begehren des Antragstellers, die Benutzung des fraglichen, von ihm als "Schrammbord" bezeichneten Abschnitts des Gehwegs entweder durch Verkehrsschilder oder durch Verkehrseinrichtungen zu untersagen, zurückgewiesen und das Verfahren, soweit Gegenstand die Wiederherstellung des früheren Zustands des südlichen Gehwegs an der Straße "..." sei, an den 8. Senat abgegeben.
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