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   VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589   

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https://dejure.org/2021,33770
VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589 (https://dejure.org/2021,33770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2021 - 8 CS 21.1589 (https://dejure.org/2021,33770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2021 - 8 CS 21.1589 (https://dejure.org/2021,33770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; WHG § 62, § 100 Abs. 1 S. 2; BayWG Art. 58 Abs. 1 S. 2; AwSV § 46, § 47
    Sanierung oder Stilllegung einer Heizöltankanlage

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz, wasserrechtliche Anordnung, Sanierung bzw. Stilllegung einer Heizöltankanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz; wasserrechtliche Anordnung; Sanierung bzw. Stilllegung einer Heizöltankanlage

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; wasserrechtliche Anordnung; Sanierung bzw. Stilllegung einer Heizöltankanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589
    Dieser war auch Beteiligter des seit Mai 2000 beim Landratsamt geführten Verwaltungsverfahrens (vgl. auch BVerwG, U.v. 9.9.2014 - 1 C 10.14 - NVwZ 2014, 1679 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18

    Klage gegen die Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung; Unfallbedingtes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589
    Abgesehen davon war das Landratsamt im Rahmen der Gewässeraufsicht gehalten, zügig Maßnahmen gegen die von der mangelhaften Heizöltankanlage zu besorgende Gewässerverunreinigung zu ergreifen (vgl. auch BVerwG, B.v. 28.6.2019 - 7 B 26.18 - juris Rn. 17), auch wenn es das Verwaltungsverfahren über viele Jahre versehentlich nicht weiterbetrieben hatte.
  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589
    Die in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage gegen Nr. 1 der Anordnung des Antragsgegners vom 11. Februar 2021, deren sofortige Vollziehbarkeit mit der im Eilverfahren angegriffenen Nr. 111 angeordnet wurde, bleibt bei einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 8) in Ansehung der Beschwerdebegründung voraussichtlich erfolglos.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2020 - 1 B 202/20

    Beförderungsvoraussetzung Erprobung offensichtlich rechtswidrig Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2021 - 8 CS 21.1589
    Dass die Anordnung formal nicht an den Antragsteller selbst, sondern an die von ihm firmierte, nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete "Bau- und Liegenschaftsverwaltung" adressiert ist, führt nicht zu deren offensichtlichen Unrichtigkeit (zu diesem Prüfungsmaßstab bei Nichterfüllung der Darlegungsanforderungen aus § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vgl. OVG NW, B.v. 5.5.2020 - 1 B 202/20 - ZBR 2020, 314 = juris Rn. 42 f. m.w.N.).
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