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   VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165   

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https://dejure.org/2018,28710
VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165 (https://dejure.org/2018,28710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165 (https://dejure.org/2018,28710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. September 2018 - 15 ZB 18.32165 (https://dejure.org/2018,28710)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Satz 4; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beruft sich der Kläger auf seine Religion, so muss er dem Gericht darlegen, dass er ernsthaft seinen Glauben auch ausübt und dieser einen entsprechenden Stellenwert in seinem Leben hat.

  • rewis.io

    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beruft sich der Kläger auf seine Religion, so muss er dem Gericht darlegen, dass er ernsthaft seinen Glauben auch ausübt und dieser einen entsprechenden Stellenwert in seinem Leben hat.

  • rechtsportal.de

    Asyl (Jordanien); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (verneint); Jordanien; Asylantrag; Konversion; rechtliches Gehör; Verfahrensfehler; Religion; Christentum; Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16

    Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Auch ist das Gericht hiernach nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG, B.v. 16.2.2010 - 10 B 34.09 - juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris Rn. 20).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber von vornherein nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. OVG NRW, B.v. 8.5.2015 - 13 A 949/15.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Auch ist das Gericht hiernach nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG, B.v. 16.2.2010 - 10 B 34.09 - juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris Rn. 20).
  • OVG Saarland, 16.12.2011 - 3 A 264/11

    Keine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak; Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Das Gericht muss die Beteiligten auch nicht grundsätzlich vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 = juris Rn. 24 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 25; OVG Saarl., B.v. 16.12.2011 - 3 A 264/11 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Soweit das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs außerdem, zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung vor der Entscheidung auf diese Gesichtspunkte hinzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 13 A 949/15

    Berücksichtgung eines Berichts der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber von vornherein nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. OVG NRW, B.v. 8.5.2015 - 13 A 949/15.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Das Gericht muss die Beteiligten auch nicht grundsätzlich vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 = juris Rn. 24 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 25; OVG Saarl., B.v. 16.12.2011 - 3 A 264/11 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 A 2199/16

    Drohen von Repressalien durch Konversion eines marokkanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Das Gericht muss die Beteiligten auch nicht grundsätzlich vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 = juris Rn. 24 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 25; OVG Saarl., B.v. 16.12.2011 - 3 A 264/11 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 15 ZB 17.31105

    Fehlerhafte Begründung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Auf ernstliche Zweifel an der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann der Zulassungsantrag nicht gestützt werden, da nach der eindeutigen Regelung des § 78 Abs. 3 AsylG dieser Zulassungsgrund in asylrechtlichen Streitigkeiten nicht zur Verfügung steht (BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2018 - 3 L 63/17

    Gehörsverletzung im Asylrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165
    Soweit das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs außerdem, zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung vor der Entscheidung auf diese Gesichtspunkte hinzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

    Das Gericht muss die Beteiligten auch nicht grundsätzlich vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 = juris Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 11; OVG NRW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 25).

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht besteht - zur Vermeidung einer sog. Überraschungsentscheidung - nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Im Übrigen besteht eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer sog. Überraschungsentscheidung - nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; B.v. 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 4; B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - noch unveröffentlicht; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 15 ZB 18.32354

    Ablehnung des Zulassungsantrags mangels substantiierter Darlegung

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers der Versagung rechtlichen

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 15 ZB 18.32165 - juris Rn. 9; OVG NRW, B.v. 6.6.2016 - 13 A 1882/15.A - juris Rn. 28; OVG SA, B.v. 22.1.2018 - 3 L 63/17 - juris Rn. 3).
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