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VGH Bayern, 04.10.2006 - 1 N 05.915 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung zur Änderung eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die Schaffung eines Baurechts für ein Nebengebäude
- judicialis
VwGO § 47; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BauNVO § 22; ; BauNVO § 23 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 3; ; BayBO Art. 6 Abs. 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 2; ; BayBO Art. 6 Abs. 4; ; BayBO Art. 7 Abs. 1; ; BayBO Art. 7 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363
Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines …
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans hängt die Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes mit oder ohne seitlichen Grenzabstand von der nach § 22 BauNVO festzusetzenden Bauweise ab (BayVGH vom 4.10.2006 - 1 N 05.915 - juris). - VGH Bayern, 19.10.2006 - 14 N 04.3287
Normenkontrolle, Änderungsbebauungsplan, Herabzonung von Bauland zur privaten …
Demgegenüber wird eingewandt, dass ein Bebauungsplan weder durch die Unterschrift auf der Sitzungsniederschrift noch durch die Unterschrift auf dem Bekanntmachungsvermerk wirksam ausgefertigt werden könne (so: BayVGH vom 4.4.2003 Az. 1 N 01.2240 BayVBl 2004, 22/23 (nur obiter dictum); vom 4.10.2006 Az. 1 N 05.915 für den Fall eines von einem Bautechniker der Gemeinde unterzeichneten und nicht mit dem maßgeblichen Datum der Planfassung bezeichneten Bebauungsplans; so auch: Oehler in Schulz/Wachsmuth/Zwick, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand März 2006, Anm. 4 zu Art. 26 GO). - VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 4.4.2003 NVwZ-RR 2003, 669 = BayVBl 2004, 22 = ZfBR 2004, 65; vom 4.10.2006 - 1 N 05.915 - juris) ist der Bebauungsplan schon deswegen unwirksam, weil er nicht wirksam ausgefertigt wurde.