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   VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162   

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https://dejure.org/2018,33273
VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162 (https://dejure.org/2018,33273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162 (https://dejure.org/2018,33273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 11 ZB 18.32162 (https://dejure.org/2018,33273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3a, § 3b, § 3e, § 78 Abs. 3 Nr. 1 und 3; VwGO § 138 Nr. 3 und 6
    Frage der Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas in der Ostukraine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Antrags ukrainischer Staatsbürger mit russischer Volkszugehörigkeit auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Asylgewährung wegen Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas

  • rewis.io

    Frage der Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas in der Ostukraine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Ukraine); Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Interne Fluchtalternative; Gruppenverfolgung von Zeugen; Jehovas

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten eines Antrags ukrainischer Staatsbürger mit russischer Volkszugehörigkeit auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Asylgewährung wegen Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 8.13

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bei Furcht eines vorverfolgten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt das rechtliche Gehör folglich nur dann, wenn sie im Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 17.6.2013 - 10 B 8.13 - juris Rn. 8 m.w.N.; Geiger in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 32).

    Dabei ist die prozessrechtliche Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.6.2013, a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 48).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1.92 - BVerwGE 92, 367, 375 f.; BVerwG, B.v. 26.4.1999 - 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1.92 - BVerwGE 92, 367, 375 f.; BVerwG, B.v. 26.4.1999 - 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Kommt das Verwaltungsgericht einem hilfsweise gestellten Beweisantrag bzw. Anregungen des Klägers zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Umstände, die bereits wegen des langen Zeitablaufs zwischen Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle am 9. März 2018 und Übergabe des abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am 18. Juli 2018 bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; U.v.19.9.2013 - 9 B 20.13 u.a. - juris Rn. 4), liegen nicht vor.
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 13a ZB 13.30365

    Asylrecht Afghanistan; Darlegungs- und Beweislast; Mehrfachbegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Wird die angefochtene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so ist - sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Rechtskrafterstreckung vorliegt - in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund darzulegen, weil der allein geltend gemachte Zulassungsgrund dann entweder nicht entscheidungserheblich ist oder das angefochtene Urteil hierauf nicht beruht (BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 11 ZB 16.1451 - juris Rn. 2 und B.v. 13.1.2014 - 13a ZB 13.30365 - juris Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124a Rn. 7; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 180 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16

    Reichweite des Beurteilungsspielraums des EuGH nach den Kontrollmaßstäben des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Kommt das Verwaltungsgericht einem hilfsweise gestellten Beweisantrag bzw. Anregungen des Klägers zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Vielmehr muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.; Berlit, a.a.O. § 78 Rn. 609 ff.).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Wird die angefochtene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so ist - sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Rechtskrafterstreckung vorliegt - in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund darzulegen, weil der allein geltend gemachte Zulassungsgrund dann entweder nicht entscheidungserheblich ist oder das angefochtene Urteil hierauf nicht beruht (BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 11 ZB 16.1451 - juris Rn. 2 und B.v. 13.1.2014 - 13a ZB 13.30365 - juris Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124a Rn. 7; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 180 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO besteht nach obergerichtlicher Rechtsprechung darin, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5.17 D u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.; Berlit, GK-Asyl, § 78 Rn. 272, 274).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 11 ZB 16.1451

    Erforderlichkeit der Darlegung eines Zulassungsgrundes für jede die angefochtene

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