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   VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079   

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VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079 (https://dejure.org/2007,35479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079 (https://dejure.org/2007,35479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 11 ZB 06.3079 (https://dejure.org/2007,35479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Fristsetzung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Gutachtens bei Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 11 ZB 11.2813

    Wahlrecht zwischen der Durchführung eines Vorverfahrens und sofortiger

    Den Streitwert eines Verfahrens, in dem der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz allein gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens erstrebt, ohne zugleich die hieran anknüpfende spätere Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis anzugreifen, hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 5. Februar 2007 (Az. 11 ZB 06.3079 RdNr. 49) mit dem Auffangwert (heute § 52 Abs. 2 GKG) veranschlagt.
  • VG München, 15.04.2008 - M 1 S 08.844

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen

    Im Zusammenspiel mit § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV und aufgrund des Wortlauts "erheblichen oder wiederholten Verstößen" ist davon auszugehen, dass bereits eine - allerdings erhebliche - Straftat genügt (BayVGH v. 5.2.2007 Az.: 11 ZB 06.3079).
  • VG Bayreuth, 17.01.2012 - B 1 S 11.1033

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; kein Verwaltungsakt, sondern

    Die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung und Lehre, welcher sich die erkennende Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, kein Verwaltungsakt , sondern nur eine unselbständige Maßnahme der Beweiserhebung (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1969 in NJW 1970, 1989; ebenso BVerwG vom 5.7.2001 in NJW 2002, 78, vom 27.9.1995 in DVBl 1996, 165, vom 17.5.1994 in BayVBl 1995, 59; BayVGH vom 15.5.2008 Az. 11 CS 08.616 und vom 5.2.2007 Az. 11 ZB 06.3079; OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2010 in NJW 2011, 1242 und vom 22.1.2001 in NJW 2001, 3427; OVG Sachsen-Anhalt vom 14.9.2007 Az. 1 O 190/07; Niedersächsisches OVG vom 4.12.2006 in NJW 2007, 454; OVG Hamburg vom 22.5.2002 in VRS 104, 465).
  • VG München, 08.11.2011 - M 6b K 11.1532

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

    Sondern das Ziel einer Klage auf Aufhebung einer Gutachtensanordnung liegt im Wesentlichen in einem immateriellen Interesse (Abwehr eines mit der Begutachtungsanordnung einhergehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers), weswegen auf die Auffangbestimmung des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen ist (vgl. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Februar 2007, 11 ZB 06.3079).
  • VG München, 23.06.2010 - M 6b K 09.5690

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

    Die vom Kläger begangenen und mit den (verwertbaren) Strafurteilen vom ... Juni 2007 und ... September 2007 geahndeten Verstöße waren geeignet und ausreichend, bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen; hierfür würde bereits eine Straftat genügen (BayVGH vom 5.2.2007, Az.:11 ZB 06.3079).
  • VG München, 10.07.2009 - M 6b S 09.1453

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

    Die vom Antragsteller begangenen und mit den (verwertbaren) Strafurteilen vom ... Juni 2007 und ... September 2007 geahndeten Verstöße waren geeignet und ausreichend, bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen; hierfür würde bereits eine Straftat genügen (BayVGH vom 5.2.2007, Az.:11 ZB 06.3079).
  • VGH Bayern, 04.09.2008 - 11 ZB 07.655

    Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

    In seinem Beschluss vom 5. Februar 2007 (Az.11 ZB 06.3079) hat der Senat unter Verweis auf sein Urteil vom 7. Mai 2001 (a.a.O.) nochmals klargestellt, des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht erst dann eingreift, wenn der Betroffene eine Mehrzahl einschlägiger Straftaten begangen hat.
  • VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843

    EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer

    Im Zusammenspiel mit § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV und aufgrund des Wortlauts "erheblichen oder wiederholten Verstößen" ist davon auszugehen, dass bereits eine - allerdings erhebliche - Straftat genügt (BayVGH v. 5.2.2007 Az. 11 ZB 06.3079).
  • VG Würzburg, 30.12.2013 - W 6 K 13.670

    Gerichtsbescheid; Klage gegen Gutachtensaufforderung; hohes Aggressionspotenzial;

    Der Streitwert eines Verfahrens, in dem der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz allein gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens erstrebt ist gemäß der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,00 EUR zu veranschlagen (BayVGH, B.v. 10.02.2012 - 11 ZB 11.2813 - juris; B.v. 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079 - juris).
  • VG München, 25.11.2008 - M 6a S 08.3025

    Entzug der Fahrerlaubnis; wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche

    Die vom Antragsteller begangenen und mit den verwertbaren Strafurteilen vom ... Mai 2001 und ... Dezember 2003 geahndeten Verstöße waren zusammen mit den zwei weiteren, jeweils mit Bußgeldbescheiden (vom ...10.2006 bzw. ...9.2007) geahndeten Verkehrsverstößen folglich geeignet und ausreichend, bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen; hierfür würde i. Ü. bereits eine (einschlägige) Straftat genügen (BayVGH vom 5.2.2007, Az.:11 ZB 06.3079).
  • VG München, 21.11.2008 - M 6b S 08.4039

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und Untersagung des Führens

  • VG München, 18.11.2008 - M 6a S 08.4161

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

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