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   VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494   

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VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494 (https://dejure.org/2014,4947)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2014 - 16a D 12.2494 (https://dejure.org/2014,4947)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 16a D 12.2494 (https://dejure.org/2014,4947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 -2 C 59/07 - juris Rn. 20).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung ist danach die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn.16).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Zu fragen ist, ob das pflichtwidrige Verhalten des Beamten in sein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, U.v. 19.8.2010 -2 C 5/10 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris, BVerwG, B.v. 21.12.2010 -2 B 29/10 - juris).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris) richtet sich die Schwere relevanter außerdienstlicher Straftaten in erster Linie nach dem gesetzlichen Strafrahmen.

    Liegt - wie hier - ein Dienstbezug vor, so ist der Orientierungsrahmen bereits bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v.19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 21.06.1983 - 1 D 55.82

    Angemessenes Disziplinarmaß bei Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Mit Urteil vom 21. Juni 1983 hat das Bundesverwaltungsgericht die Verhängung der Höchstmaßnahme gegen einen Beamten, der strafgerichtlich wegen fortgesetzten Meineids verurteilt worden war, bestätigt (1 D 55/82 - juris).

    Auch verletzt er die Treuepflicht, die er dem Staat schuldet und die von ihm verlangt, dass er die vom Staat eingesetzten Gerichte bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben unterstützt und nicht der zu diesen Aufgaben in erster Linie gehörenden Wahrheitsfindung entgegenwirkt (BVerwG, U.v. 4.11.1976 - I D 6.76, U.v. 21.6.1983 - 1 D 55/82 - jeweils juris).

    Die Annahme eines minderschweren Falles durch ein Strafgericht entfaltet mithin für das Disziplinarverfahren keine Verbindlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1983 - 1 D 55/82 - juris Rn. 0121, 22).

  • BVerwG, 04.11.1976 - 1 D 6.76

    Disziplinarmaßnahme bei Meineid - Disziplinarmaß - Scheidungsrechtsstreit -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. November 1976 beim Meineid eines im Scheidungsrechtstreit als Partei vernommenen Beamten von der Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme abgesehen, diese aber erwogen (U.v. 4.11.1976 - I D 6.76 - juris).

    Auch verletzt er die Treuepflicht, die er dem Staat schuldet und die von ihm verlangt, dass er die vom Staat eingesetzten Gerichte bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben unterstützt und nicht der zu diesen Aufgaben in erster Linie gehörenden Wahrheitsfindung entgegenwirkt (BVerwG, U.v. 4.11.1976 - I D 6.76, U.v. 21.6.1983 - 1 D 55/82 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Der Bindung unterliegen die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts, die den objektiven und subjektiven Tatbestand der verletzten Strafnorm, die Rechtswidrigkeit der Tat, das Unrechtsbewusstsein (§ 17 StGB) sowie die Frage der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB betreffen (BVerwG a.a.O., BayVGH, U.v. 12.3.2013 -16a D 11.624 - juris Rn. 36).

    Auch reicht die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (BVerwG, B.v. 26.8.2010 - 2 B 43/10 Rn. 5 f., BayVGH, U.v. 12.3.2013 - 16a D 11.624 - juris Rn. 38, BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 103).

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Gegen einen Soldaten, der als Zeuge in einem familiengerichtlichen Verfahren einen Meineid leistete, stellt das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ein (U.v. 3.4.2003 - 2 WD 46/02 - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 19.8.2010 - 2 C 13/10 - juris), dem sich der Senat anschließt (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris), hat ausgeführt, dass schon ein außerdienstliches Fehlverhalten, das keinen Bezug zur Dienstausübung aufweist, regelmäßig ein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis auslöst, wenn es sich dabei um eine Straftat handelt, deren gesetzlicher Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren reicht und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht gering wiegt.
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Die für den Beamten sprechenden Entlastungsgründe haben in einer Gesamtwürdigung kein solches Gewicht, dass von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen wäre (BVerwG, U.v. 23.12.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13 bis 15).
  • BDH, 01.10.1957 - II D 10/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Der Bundesdisziplinarhof hat 1957 entschieden, dass ein Beamter, der einen Meineid leistet und sich einer falschen uneidlichen Aussage schuldig macht, selbst bei Zubilligung des Aussagenotstandes durch das Strafgericht ein Dienstvergehen begangen hat, das die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt (U.v. 1.10.1957 - II D 10/57 - juris).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
    Auch die Resozialisierung des Täters ist ein Aspekt einer angemessenen Strafsanktion (vgl. BVerfG, U.v. 21.6.1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 273ff).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch

  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 D 34.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten - Verurteilung eines Beamten wegen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 08.314

    DisziplinarrechtPolizeivollzugsbeamter im BGS BesGr. A 8;Kollegendiebstahl von 50

  • BVerwG, 11.12.1978 - 1 D 78.77
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

  • BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215

    Disziplinarverfahren

    Auch reicht die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BayVGH, U. v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 30).

    Zudem betreffen diese nicht näher substantiierten Einwände lediglich die Frage der Beweiswürdigung durch das Amtsgericht gemäß § 261 StPO, so dass die hiergegen gerichteten Angriffe nicht zu einem Lösungsbeschluss führen können (BayVGH, U. v. 5.2.2014 a. a. O. Rn. 31).

    Sowohl der Verkauf der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke als auch die Beauftragung von Gutachten im Namen und auf Kosten der Gemeinde durch den Beklagten war in sein Amt als erster Bürgermeister der Gemeinde und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden, da er diese Handlungen im Zusammenhang mit den ihm gemäß Art. 36 bis 38 GO zustehenden Befugnissen vorgenommen hat, so dass der Beklagte die Dienstpflichtverletzungen innerdienstlich begangen hat (BayVGH, U. v. 5.2.2014 a. a. O. Rn. 33).

    Sein Fehlverhalten ist demgemäß in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Gemeindearbeit zu beschädigen (BayVGH, U. v. 5.2.2014 a. a. O. Rn. 48).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann nämlich auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U. v. 5.2.2014 a. a. O. Rn. 55).

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht auf den schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann nämlich auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - Rn. 55).
  • VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.283

    Disziplinarbemessung bei Vorteilsannahme im kommunalen Ehrenamt

    Der private Erwerb der Parzelle Nr. 6 zu einem weit unter dem allgemeinen Niveau für Bauerwartungsland liegenden Preis, den auch der von ihm vertretene Markt N. für den vom gleichen Verkäufer erworbenen Grund aus der gleichen Flurstück-Nummer zu zahlen hatte, war hier in sein Amt als erster Bürgermeister und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 33).

    Sein Fehlverhalten ist demgemäß in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Verwaltung zu beschädigen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - Rn. 48, Meineid).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann nämlich auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 15.3.2017 - 16a D 14.1160 - juris Rn. 31; U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 16a D 13.2335

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters wegen Verletzung der

    Die Disziplinargerichte dürfen insoweit die eigene Beweiswürdigung nicht an die Stelle derjenigen der Strafgerichte setzen (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 30; U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris Rn. 103; OVG NW, U.v. 27.3.2013 - 3d A 2363/09.O - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Sein Fehlverhalten ist demgemäß in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Gemeindearbeit zu beschädigen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht jedoch auf den schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 16a D 14.1160

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Kämmerers wegen Betrugsstraftaten

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BayVGH, U.v. 7.12.2016 - 16a D 14.1215 - juris Rn. 53; U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 30).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann nämlich auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - Rn. 55).

  • VG München, 12.01.2023 - M 19L DK 22.2493

    Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (insb. wegen

    Erforderlich ist insoweit, dass das Fehlverhalten des Beamten ein Mindestmaß an Relevanz überschreitet, was bei einer Straftat, deren gesetzlicher Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren reicht, zu bejahen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 5.2.2014 - 16a D 12.2494 - juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Sie gibt zudem ein äußerst negatives Beispiel mangelnder Rechtstreue, welches das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche Verwaltung erschüttern und sie ermuntern kann, auch die eigenen Interessen nach Gutdünken zu verfolgen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 9. Dezember 1998 - A 4 S 1/98 -, zit. nach JURIS; vgl. dazu auch VGH Bayern, Urt. v. 1. Juli 2020 - 16a D 19.283 - und Urt. v. 5. Februar 2014 - 16a D 12.2494 - VG Regensburg, Urt. v. 19. Oktober 2020 - RN 10A DK 19.32 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32

    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als

    Sein Fehlverhalten ist demgemäß in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Gemeindearbeit zu beschädigen (vgl. BayVGH vom 5.2.2014 Az. 16a D 12.2494).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

  • VG Schleswig, 07.06.2018 - 17 A 10/15

    Aberkennung des Ruhegehaltes

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158

    Falsche und pflichtwidrig unvollständige Angaben im Zusammenhang mit dem Bezug

  • VG München, 22.06.2022 - M 19L DK 21.3877

    Zurückstufung bei Verbreitung kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904

    Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren,

  • VG Regensburg, 08.10.2019 - RN 10A DS 19.1669

    Vorläufige Dienstenthebung eines ersten Bürgermeisters

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

  • VGH Bayern, 09.10.2019 - 16a D 18.1209

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen veruntreuender Unterschlagung und Untreue als

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 12b D 20.01557

    Untreue in 163 Fällen, Oberpfleger in einem Pflegeheim, Keine Lösung von den

  • VG München, 26.04.2017 - DK 16.3544

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen Beihilfe zum

  • VG München, 01.02.2017 - M 19L DK 16.188

    Zurückstufung eines Beamten in die A 6 wegen Überschuldung

  • VG München, 06.07.2021 - M 19L DK 20.3394

    Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten

  • VG München, 23.03.2017 - M 19L DK 15.2516

    Kürzung der Dienstbezüge wegen unerlaubten Besitzes und Führens von Waffen sowie

  • VG München, 29.11.2016 - M 24 E 20.4770

    Disziplinarklage gegen ehemaligen Bürgermeister

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