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   VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788   

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VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 (https://dejure.org/2018,2741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 (https://dejure.org/2018,2741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 8 ZB 16.788 (https://dejure.org/2018,2741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVWas Nr. 3.4.3.2.2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 u. 3; WHG § 39; BayWG Art. 20, Art. 22, Art. 37
    Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Gemeinde zur Durchführung von Sanierungsmaßnamen für den Damm eines in ihrem Gemeindegebiet liegenden Weihers

  • rewis.io

    Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer Gemeinde zur Durchführung von Sanierungsmaßnamen für den Damm eines in ihrem Gemeindegebiet liegenden Weihers

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils; Tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Unterhaltungslast für die Sanierung eines Uferdamms; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 2; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 9).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 35 jeweils m.w.N.).

    Die grundsätzliche Bedeutung ist zu verneinen, wenn eine Rechtsfrage sich ohne Weiteres aus der Anwendung anerkannter Auslegungsmethoden beantworten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 = juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613

    Wirksamkeit eines Bebauungs- und Grünordnungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Der Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG erstreckt sich nicht auf Anlagen, die Bestandteil des Gewässers sind (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris).

    Dementsprechend hat der Senat bei Uferanlagen die Unterscheidung zwischen Gewässerbestandteilen, die der Unterhaltungslast für Gewässer unterfallen, und wasserwirtschaftlichen Anlagen im Sinn des Art. 37 BayWG danach vorgenommen, ob die Anlage selbst integrierter Uferbestandteil ist und seine Unterhaltung zugleich zur Sicherung eines einwandfreien Gewässer- und Uferzustands erforderlich ist oder ob sie zusätzlich zum Gewässerbett und seinem Ufer errichtet wurde (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 44 m.w.N.; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 35 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 4.8.2017 - 6 B 34.17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 35 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131

    Wasserrecht: Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    1.1 Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung einer dem Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG unterfallenden selbständigen Anlage von einem Gewässerbestandteil, der dem Unterhaltungsregime der §§ 39 bis 42 WHG, Art. 22 bis 27 BayWG unterliegt, sind Ausgestaltung und Funktion der Anlage (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - m.w.N. - noch nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Sie sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - IÖD 2017, 52 = juris Rn. 19; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 - juris Rn. 2; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.612

    Übertragung der Unterhaltungslast für Schützenanlage eines Wehrs

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Dementsprechend hat der Senat bei Uferanlagen die Unterscheidung zwischen Gewässerbestandteilen, die der Unterhaltungslast für Gewässer unterfallen, und wasserwirtschaftlichen Anlagen im Sinn des Art. 37 BayWG danach vorgenommen, ob die Anlage selbst integrierter Uferbestandteil ist und seine Unterhaltung zugleich zur Sicherung eines einwandfreien Gewässer- und Uferzustands erforderlich ist oder ob sie zusätzlich zum Gewässerbett und seinem Ufer errichtet wurde (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 44 m.w.N.; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 20 A 1389/13

    Verpflichtung zur Verrohrung eines Bachs auf Grundlage einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Etwas anderes gilt erst dann, wenn mit einer Anlage keine solchen Zwecke verfolgt werden und sie wasserwirtschaftlichen Zielen nur reflexartig zugutekommt (vgl. OVG NW, B.v. 28.9.2015 - 20 A 20/13 - juris, Rn. 45; B.v. 3.11.2015 - 20 A 1389/13 - juris Rn. 18 jeweils zu § 94 LWG 2005).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13

    Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1975 - XI A 91/74
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17

    Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; Auswahlermessen

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 7 UE 2907/94

    Zwar grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    44 Bestimmt wird der mit einer Anlage verfolgte Zweck anhand ihrer Ausgestaltung und Funktion (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18

    Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen

    Die Abgrenzung einer Anlage, die unterhaltungsrechtlich selbstständig zu betrachten ist, von einer, die als Gewässerbestandteil in die Unterhaltungslast des Gewässers fällt, richtet sich nach Ausgestaltung und Funktion (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 8 ZB 16.788 - juris Rn. 8; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 36 Rn. 23).
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