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   VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204   

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VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204 (https://dejure.org/2019,1862)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2019 - 10 CE 19.204 (https://dejure.org/2019,1862)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 10 CE 19.204 (https://dejure.org/2019,1862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 4; VwGO § 123
    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer Beschäftigungserlaubnis

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer Beschäftigungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4; VwGO § 123 Abs. 1
    Ausbildungsduldung; Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung; Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers; einstweiliger Rechtsschutz; Request for Transit Pass for Returning to Afghanistan; TPR-Antrag; Beschäftigungserlaubnis

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4; VwGO § 123 Abs. 1
    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer Beschäftigungserlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorliegen des negativen Tatbestandsmerkmals "konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 10 CE 18.1825

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Denn mit der im Beschwerdeverfahren allein streitigen Tatbestandsvoraussetzung, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen, sollen - wie der Senat entschieden hat (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 8; B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 3.9.2018 - 10 CE 18.1800 - Rn. 4) - die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.

    Die vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren vertretene Rechtsauffassung, nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG solle die Erteilung einer Ausbildungsduldung nur ausgeschlossen sein, wenn die Abschiebungsmaßnahme selbst auch zeitlich unmittelbar bevorstehe, findet in dieser gesetzlichen Regelung mit Blick auf den Wortlaut und den in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers keine hinreichende Stütze (vgl. BayVGH B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 6; Luth/Breidenbach in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 60a Rn. 28).

    In der vorliegenden Konstellation geht der Senat zudem davon aus, dass dem Antrag auf Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis neben der beantragten Ausbildungsduldung kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert in Sinn von § 39 Abs. 1 GKG zukommt (BayVGH, B.v. 3.9.2018 - 10 CE 18.1800 - Rn. 16; B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 19 CE 16.2025

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Die Gesetzesbegründung selbst führt insoweit die Beantragung eines Pass(ersatz) papiers, die Terminierung der Abschiebung oder den Lauf eines Verfahrens zur Dublin-Überstellung als Beispiele an (BT-Drs. 18/9090 S. 25; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

    Die Gesetzformulierung "Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung" ist bewusst weiter gefasst als die eigentliche Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung, Zurückschiebung oder Überstellung, die der Antragsteller im Blick hat; andernfalls hätte die Verwendung des Begriffs Aufenthaltsbeendigung als gemeinsamer Oberbegriff genügt (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 03.09.2018 - 10 CE 18.1800

    Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Begriff der konkreten bevorstehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Denn mit der im Beschwerdeverfahren allein streitigen Tatbestandsvoraussetzung, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen, sollen - wie der Senat entschieden hat (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 8; B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 3.9.2018 - 10 CE 18.1800 - Rn. 4) - die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.

    In der vorliegenden Konstellation geht der Senat zudem davon aus, dass dem Antrag auf Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis neben der beantragten Ausbildungsduldung kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert in Sinn von § 39 Abs. 1 GKG zukommt (BayVGH, B.v. 3.9.2018 - 10 CE 18.1800 - Rn. 16; B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.2159

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer entsprechenden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Denn mit der im Beschwerdeverfahren allein streitigen Tatbestandsvoraussetzung, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen, sollen - wie der Senat entschieden hat (BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 8; B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 3.9.2018 - 10 CE 18.1800 - Rn. 4) - die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris 12).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris 12).

    Es handelt sich dabei um lediglich vorübergehend wirkende, einer Abschiebung (noch) entgegenstehende, tatsächliche Hindernisse, die aber die Aufenthaltsbeendigung letztlich nicht in einen zeitlich nicht überschaubaren, ungewissen Rahmen verlagern (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 12, 14).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CE 17.1079

    Wird die Beschaffung von Passersatzpapieren eingeleitet, stellt dieses eine

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Die Gesetzesbegründung selbst führt insoweit die Beantragung eines Pass(ersatz) papiers, die Terminierung der Abschiebung oder den Lauf eines Verfahrens zur Dublin-Überstellung als Beispiele an (BT-Drs. 18/9090 S. 25; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
    Ist schon kein Anordnungsanspruch für die Erteilung einer (vorläufigen) Ausbildungsduldung gegeben, kommt auch die Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis beim Antragsteller nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Ist schon kein Anordnungsanspruch für die Erteilung einer (vorläufigen) Ausbildungsduldung gegeben, kommt auch die Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis beim Antragsteller nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 - juris Rn. 8; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 3).
  • VG München, 10.03.2020 - M 10 E 19.6205

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung als unzulässige Vorwegnahme der

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 -BeckRS 2019, 985 Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insoweit grundsätzlich in dem an die (damalige) Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern / Zentrale Passbeschaffung Bayern gerichteten Ersuchen zur Beschaffung von Heimreisedokumenten einen "ersten Schritt" zur Durchführung der Abschiebung gesehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.1598 - juris Rn. 14; B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 12; B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 - juris Rn. 4f.).
  • VG München, 13.10.2020 - M 24 E 20.4770

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 -BeckRS 2019, 985 Rn. 10 m.w.N.).
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