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   VGH Bayern, 05.02.2019 - 21 CS 18.2168   

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https://dejure.org/2019,2910
VGH Bayern, 05.02.2019 - 21 CS 18.2168 (https://dejure.org/2019,2910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2019 - 21 CS 18.2168 (https://dejure.org/2019,2910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 21 CS 18.2168 (https://dejure.org/2019,2910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2§ 45 Abs. 2 S. 1; AWaffV § 4 Abs. 6 S. 1; WaffVwV Nr. 6.3; VwGO § 152 Abs. 1
    Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Alkoholkonsums

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund des wahrscheinlichen Vorliegens einer Alkoholabhängigkeit; Verurteilung wegen fahrlässiger Trunke...

  • rewis.io

    Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Alkoholkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund des wahrscheinlichen Vorliegens einer Alkoholabhängigkeit; Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in drei Fällen

  • rechtsportal.de

    Waffenrecht; erfolglose Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Eignungszweifel wegen Alkoholproblematik; Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens; Alkoholabhängigkeit; Gesamtschau; persönliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung

    Im Beschluss vom 5. Februar 2019 - 21 Cs 18.2168 - führe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass wegen einer in der Vergangenheit zurückliegenden Alkoholproblematik bei einem neuerlich festgestellten Alkoholkonsum eine Gesamtschau vorgenommen werde und nicht einzelne Vorfälle isoliert betrachtet werden sollten.

    Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.

    Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).

  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

    Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.

    Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).

  • VG München, 04.05.2022 - M 7 K 20.5750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.

    Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).

  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen

    Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 14.11.2023 - AN 16 K 22.02568

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Fehlende persönliche Eignung wegen Suizidgefahr und

    Vielmehr genügen insoweit bereits, wie hier gegebene, tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
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