Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.02.2019 - 21 CS 18.2168 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2§ 45 Abs. 2 S. 1; AWaffV § 4 Abs. 6 S. 1; WaffVwV Nr. 6.3; VwGO § 152 Abs. 1
Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Alkoholkonsums - Wolters Kluwer
Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund des wahrscheinlichen Vorliegens einer Alkoholabhängigkeit; Verurteilung wegen fahrlässiger Trunke...
- rewis.io
Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Alkoholkonsums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund des wahrscheinlichen Vorliegens einer Alkoholabhängigkeit; Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in drei Fällen
- rechtsportal.de
Waffenrecht; erfolglose Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Eignungszweifel wegen Alkoholproblematik; Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens; Alkoholabhängigkeit; Gesamtschau; persönliche Eignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 13.09.2018 - Au 4 S 18.1457
- VGH Bayern, 05.02.2019 - 21 CS 18.2168
Wird zitiert von ... (5)
- VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung …
Im Beschluss vom 5. Februar 2019 - 21 Cs 18.2168 - führe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass wegen einer in der Vergangenheit zurückliegenden Alkoholproblematik bei einem neuerlich festgestellten Alkoholkonsum eine Gesamtschau vorgenommen werde und nicht einzelne Vorfälle isoliert betrachtet werden sollten.Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.
Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
- VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und …
Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
- VG München, 04.05.2022 - M 7 K 20.5750
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
- VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80
Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen …
Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13). - VG Ansbach, 14.11.2023 - AN 16 K 22.02568
Widerruf Waffenbesitzkarte, Fehlende persönliche Eignung wegen Suizidgefahr und …
Vielmehr genügen insoweit bereits, wie hier gegebene, tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).