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VGH Bayern, 05.03.2008 - 12 B 06.3180 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Personenkraftwagen; Haushaltsgegenstand; verdecktes Treuhandverhältnis; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; Jahresfrist für die Rücknahme; DatenabgleichLeitsatz:Ein Personenkraftwagen ist kein Haushaltsgegenstand im Sinn des § 27 Abs. 2 Nr. 4 ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.10.2006 - M 15 K 05.5554
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 12 B 06.3180
- BVerwG, 22.01.2009 - 5 B 66.08
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
München - 05.03.2008 - AZ: VGH 12 B 06.3180 - Bayerischer VGH München - 05.03.2008 - AZ: VGH 12 B 06.3180. - VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 11.737
Ausbildungsförderung; Kraftrad als Haushaltsgegenstand (verneint); Rückforderung
Unter Haushaltsgegenständen sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bewegliche Sachen zu verstehen, die nach ihrem herkömmlichen Nutzungszweck dem Wohnen und der Hauswirtschaft dienen, wie insbesondere Möbel und sonstige übliche Einrichtungsgegenstände, Geschirr, Küchen- und Haushaltsgeräte (vgl. BayVGH vom 5.3.2008 Az. 12 B 06.3180 ).Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum divergierende Rechtsansichten zum Einsatz von Kraftfahrzeugen als Vermögen vertreten worden sind, bezogen sich diese regelmäßig auf Personenkraftwagen, nicht auf Motorräder, die bereits aufgrund ihres herkömmlichen Nutzungszwecks anders zu beurteilen sind und derer es - wie dargelegt - zur angemessenen Lebensführung eines Auszubildenden nicht bedarf (vgl. BVerwG vom 30.6.2010 NVwZ-RR 2010, 926; BayVGH vom 5.3.2008 Az. 12 B 06.3180 m.w.N. ;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, RdNr. 11 zu § 27).
Er hat, obwohl auf dem Zusatzblatt zum Formblatt 1 weitere Vermögenswerte genannt waren, ausdrücklich erklärt, solche nicht zu besitzen, so dass bereits deshalb in der Regel grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist (vgl. BayVGH vom 5.3.2008 a.a.O.).
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
Selbst bei Zweifeln, ob das Guthaben aus dem Sparbrief zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist, musste er dieses bzw. die Abhebung vorliegend zumindest offen legen, um dem Beklagten eine eigenständige Prüfung zu ermöglichen (vgl. BayVGH, U.v. 05.03.2008 - 12 B 06.3180 - juris m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 12 A 1937/07
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen zumindest grob fahrlässig gemachter …
vgl. - auch zu Folgendem - BayVGH, Urteil vom 5. März 2008 - 12 B 06.3180 -, juris. - VGH Bayern, 28.07.2010 - 12 ZB 09.1512
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Damit kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob der von der Klägerin erworbene Personenkraftwagen ihrem Vermögen zuzurechnen ist, wofür vieles spricht, oder ob das zur Vermeidung einer unbilligen Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG) nicht der Fall ist (vgl. das Urteil des Senats vom 5. März 2008 Az. 12 B 06.3180). - VG München, 29.05.2008 - M 15 K 06.4072
Rückforderung bei verschwiegenem Vermögen
Zum anderen wäre der Klägerin nach der neusten Rechtsprechung des BayVGH (Urt. v. 05.03.2008, Az.: 12 B 06.3180) auch in diesem Fall der Zeitwert des Opel Vectras als Vermögen zuzurechnen gewesen, da es sich nach dieser Rechtsprechung bei einem PkW nicht um einen Haushaltsgegenstand im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG handelt, sondern um Vermögen im Sinne von § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 BAföG. - VGH Bayern, 17.09.2012 - 12 ZB 12.1204
Ausbildungsförderung; Vermögen; Kraftfahrzeug; unbillige Härte
1.1.2 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 30.6.2010 NVwZ-RR 2010, 926; siehe auch bereits BayVGH vom 5.3.2008 Az. 12 B 06.3180) davon ausgegangen, dass der - nach eigenem Vortrag - im Eigentum des Klägers stehende PKW unabhängig von seiner Größe, seinem Wert oder seiner sonstigen Beschaffenheit als verwertbares Vermögen im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG anzusehen ist und keinen Haushaltsgegenstand im Sinne § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG darstellt (vgl. dazu auch BayVGH vom 28.2.2012 Az. 12 ZB 11.2664). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 12 ZB 09.2960
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Rückforderung von Ausbildungsförderung; …
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Anrechnung von Vermögen für jeden Bewilligungszeitraum gesondert vorzunehmen ist, weil Ausbildungsförderung wegen eines vorrangig einzusetzenden Vermögens nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum versagt wird (vgl. BVerwG vom 13.11.1983 NJW 1983, 2829 = FamRZ 1973, 1174; vgl. auch BayVGH vom 5.3.2008 Az. 12 B 06.3180 und vom 6.8.2009 Az. 12 ZB 09.383). - VGH Bayern, 06.08.2009 - 12 ZB 09.383
Ausbildungsförderungsrecht; Wertbestimmung des Vermögens; maßgeblicher Zeitpunkt; …
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Anrechnung von Vermögen für jeden Bewilligungszeitraum gesondert vorzunehmen ist, weil Ausbildungsförderung wegen eines vorrangig einzusetzenden Vermögens nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum versagt wird (vgl. BVerwG vom 13.11.1983 NJW 1983, 2829 = FamRZ 1973, 1174; vgl. auch BayVGH vom 5.3.2008 Az. 12 B 06.3180). - VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.345
Neuberechnung von Leistungen der Ausbildungsförderung und Rückzahlungspflicht
Der Klägerin hätte es sich daher aufdrängen müssen, die am 24. März 2009 getätigte Überweisung eines Betrags, der nahezu ihr gesamtes Geldvermögen ausmachte, bei der Antragstellung anzugeben oder zumindest beim Beklagten nachzufragen, ob die Überweisung anzugeben war, um diesem eine eigenständige Prüfung zu ermöglichen (vgl. BayVGH, U. v. 05.03.2008 - 12 B 06.3180 - juris m. w. N.). - VG München, 23.09.2010 - M 15 K 09.700
Ausbildungsförderung
- VG München, 15.04.2010 - M 15 K 08.3116
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 12.03.2009 - M 15 K 07.2693
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen vorhandenen Vermögens; …
- VG München, 09.09.2010 - M 15 K 09.1572
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG Augsburg, 15.06.2010 - Au 3 K 10.501
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vermögensübertragung; rechtsmissbräuchlich
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.3758
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
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