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   VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175   

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https://dejure.org/2014,4262
VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 (https://dejure.org/2014,4262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 (https://dejure.org/2014,4262)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 (https://dejure.org/2014,4262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihren ehemaligen Geschäftsführer; Wiederholte Verlegung der gewerblichen Niederlassung während des Untersagungsverfahrens; Örtliche Zuständigkeit für einen Ausspruch nach § 35 Abs. 7a GewO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihren ehemaligen Geschäftsführer; Wiederholte Verlegung der gewerblichen Niederlassung während des Untersagungsverfahrens; Örtliche Zuständigkeit für einen Ausspruch nach § 35 Abs. 7a GewO

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1, 3, 7 und 7a GewO, Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG
    Gewerberecht: Zur örtlichen Zuständigkeit bei mehrfacher Verlegung der Niederlassung | Gewerbeuntersagung gegen eine GmbH und ihren ehemaligen Geschäftsführer ; Wiederholte Verlegung der gewerblichen Niederlassung Erlass der Untersagungsverfügungen durch die bei der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihren ehemaligen Geschäftsführer; Wiederholte Verlegung der gewerblichen Niederlassung während des Untersagungsverfahrens; Örtliche Zuständigkeit für einen Ausspruch nach § 35 Abs. 7a GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 593
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Denn Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, regelmäßig ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde legen (OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - NJW 1990, 1553/1554; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Denn Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen Feststellungen, die die Strafgerichte unanfechtbar getroffen haben, regelmäßig ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde legen (OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - NJW 1990, 1553/1554; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    34 Die Beantwortung der Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, hat deshalb auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu erfolgen, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (so mit Blickrichtung auf die gleichgelagerte Problemstellung im Rahmen des § 35 Abs. 6 GewO NdsOVG, B.v. 29.1.2008 - 7 PA 190/07 - NVwZ-RR 2008, 464; vgl. ferner zur gebotenen Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und zur fehlenden Maßgeblichkeit fester Zeiträume BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19 mit Blickrichtung auf die im Rahmen der Vermutungsregelung des § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO anzustellende Prüfung).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Die Unzuverlässigkeit beider Kläger ist bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt - nämlich bis zum Erlass bzw. bis zur Bekanntgabe der Bescheide vom 17. Mai 2011 (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.) - ungeachtet der Tatsache nicht entfallen, dass bis dahin seit der letzten, durch das Strafurteil vom 12. März 2010 geahndeten Betrugshandlung etwa sechseinhalb Jahre verstrichen waren.
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Alleiniger Geschäftsführer der Klägerin zu 1) war bis zum Wirksamwerden des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2010 (Az. 1 StR 400/10) der Kläger zu 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1978 - XIII A 1614/77
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Von der Einschlägigkeit des § 3 Abs. 3 VwVfG (bzw. der damit korrespondierenden Bestimmungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder) in Fällen, in denen der Betroffene im Anschluss an die Einleitung eines Verfahrens nach § 35 GewO seine gewerbliche Niederlassung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegt, gehen deshalb sowohl die Rechtsprechung (OVG NRW, U.v. 21.9.1978 - XIII A 1614/77 - GewArch 1979, 165/166) als auch das Schrifttum (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Juni 2006, § 35 Rn. 187) aus.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Nachteile bei der Rechtsverfolgung, die sich an das Verwaltungsverfahren anschließen, haben im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG jedoch außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63/71 zu § 3 Abs. 3 VwVfG).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    34 Die Beantwortung der Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, hat deshalb auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu erfolgen, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (so mit Blickrichtung auf die gleichgelagerte Problemstellung im Rahmen des § 35 Abs. 6 GewO NdsOVG, B.v. 29.1.2008 - 7 PA 190/07 - NVwZ-RR 2008, 464; vgl. ferner zur gebotenen Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und zur fehlenden Maßgeblichkeit fester Zeiträume BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19 mit Blickrichtung auf die im Rahmen der Vermutungsregelung des § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO anzustellende Prüfung).
  • OVG Sachsen, 10.03.1999 - 3 S 69/97
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Das vom Beklagten angezogene Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 1999 (Az. 3 S 69/97) bejaht die Anwendbarkeit des § 3 VwVfG in Verwaltungsverfahren nach § 35 GewO zwar in erster Linie mit Blickrichtung auf § 3 Abs. 2 Satz 1 VwVfG; für § 3 Abs. 3 VwVfG kann der Sache nach jedoch nichts anderes gelten.
  • VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174
    Eine solche Gesamtbetrachtung des Verhaltens des Klägers zu 2) hat ausweislich der Ausführungen eingangs der Randnummer 139 des im Verfahren Au 5 K 11.862 erlassenen und der Randnummer 138 des in der Sache Au 5 K 11.864 ergangenen Urteils auch das Verwaltungsgericht vorgenommen.
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

  • VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.864

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH

  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 5 K 15.506

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    § 35 Abs. 3 GewO schreibt eine Bindung an die dort bezeichneten Inhalte von Strafurteilen nur mit der Maßgabe vor, dass die Verwaltungsbehörde hiervon nicht zum Nachteil des Gewerbetreibenden abweichen darf (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - juris Rn. 26).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - juris Rn. 28 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Denn § 35 Abs. 3 GewO schreibt eine Bindung an die dort bezeichneten Inhalte von Strafurteilen nur mit der Maßgabe vor, dass die Verwaltungsbehörde hiervon nicht zum Nachteil des Gewerbetreibenden abweichen darf (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - Rn. 26).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; OVG RhPf, U.v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - NJW 1990, 1553/1554; BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - Rn. 28).

  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 25 S 179/15

    Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

    So ist auch u. a. im Gewerberecht anerkannt, dass für die Beurteilung dessen, ob eine juristische Person künftig die ausreichende Gewähr für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Pflichten bietet, auf die Zuverlässigkeit deren Vertretungsorgans abgestellt werden kann [vgl. nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, GewArch 2014, 444 ff.].
  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 5 K 15.507

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    § 35 Abs. 3 GewO schreibt eine Bindung an die dort bezeichneten Inhalte von Strafurteilen nur mit der Maßgabe vor, dass die Verwaltungsbehörde hiervon nicht zum Nachteil des Gewerbetreibenden abweichen darf (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - juris Rn. 26).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzuerkennen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - juris Rn. 28 m. w. N.).

  • OVG Hamburg, 25.07.2017 - 3 Bf 96/15

    Freiwilliger Feuerwehrmann; Gewährung eines pauschalen Anerkennungsbetrages wegen

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat seiner Entscheidung die Feststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2011 ohne weitere eigene Ermittlungen zugrunde legen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.9.1981, 7 B 188.81, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 5.3.2014, 22 ZB 12.2174, GewArch 2014, 444, juris Rn. 28; siehe auch OVG Koblenz, Urt. v. 9.5.1989, 6 A 124/88, NJW 1990, 1553, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen

    Soweit die Klägerin gleichwohl meint, das Verwaltungsgericht habe sowohl die in seinem Urteil zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 - GewArch 2014, 444, juris Rn. 26 und B. v. 24.9.2015 - 22 ZB 15.1722 - juris Rn. 10, jeweils m. w. N.) als auch die des Bundesgerichtshofs in Strafsachen verkannt, wonach - wie die Klägerin wenig präzise formuliert - "jeweils Ausnahmen vorgesehen und auch anzuerkennen" seien, trifft dieser Vorwurf nicht zu.
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 ZB 22.1282

    Gewerbeuntersagung wegen länger zurückliegender Straftaten

    Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO oder eines Widerrufsverfahrens bezüglich einer Reisegewerbekarte noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21).

    Angesichts des Gewichts der Umstände, die in der Höhe der verhängten Strafe zum Ausdruck kommen und zum Verlust der Zuverlässigkeit des Klägers geführt haben, bedürfte es - im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses - aussagekräftiger, zweifelsfrei erwiesener und über eine lange Zeit hinweg vorliegender Tatsachen, um den erforderlichen tiefgreifenden Einstellungs- und Verhaltenswandel und damit eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit durch den Kläger bejahen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 36).

  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    vgl. Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 2009, § 13 Rn. 13; Biedinger, Personenbeförderungsrecht, § 13 Rn. 23; Bay.VGH, Beschluss vom 5. März 2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 -, juris Rn. 25; HessVGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 533/91 -, juris (zu § 35 GewO); Tettinger/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. § 35 Rn. 95 ff.
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 22 ZB 22.2089

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung

    Jenseits dessen ist die Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu beantworten, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21; B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 15 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).

    Angesichts des Gewichts der Tat, das in der Höhe der verhängten Strafe und der Höhe der verkürzten Steuern zum Ausdruck kommt und zum Verlust der Zuverlässigkeit des Klägers geführt hat, bedürfte es - im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses - aussagekräftiger, zweifelsfrei erwiesener und über eine lange Zeit hinweg vorliegender Tatsachen, um den erforderlichen tiefgreifenden Einstellungs- und Verhaltenswandel und damit eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit durch den Kläger bejahen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 u.a. - juris Rn. 36; B.v. 24.8.2023 - 22 ZB 22.1282 - Rn. 16 [zur Veröffentlichung in juris vorgesehen]).

  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 6 A 559/19

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Erstreckung auf den

    Aus dieser Zuständigkeitsakzessorietät folgt die örtliche Zuständigkeit der Beklagten für das gegen den Kläger gerichtete Untersagungsverfahren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. März 2014 - 22 ZB 12.2174 -, juris Rn. 23 f.).
  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.1595

    Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen das IfSG ("Dinner/Picknick in the Car")

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883

    Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

  • VG Magdeburg, 21.05.2021 - 3 B 119/21

    Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit; Unzweckmäßigkeit eines Zwangsgeldes

  • VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und gewerbebezogener

  • VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche

  • VG München, 27.05.2020 - M 16 K 18.6022

    Erfolglose Klage gegen eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 B 207/16

    Unzuverlässigkeit; Gewerbe; Steuerrückstände; strafrechtliche Verurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 4 B 1355/15

    Untersagung des Gewerbes des Gewerbetreibenden wegen Unzuverlässigkeit (hier:

  • VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5436

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftat

  • VG Potsdam, 18.01.2023 - 3 L 868/22
  • VG Würzburg, 10.02.2023 - W 8 S 23.93

    Erfolgreicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf

  • VG München, 30.11.2020 - M 16 K 20.278

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

  • VG Würzburg, 10.02.2023 - W 8 S 23.92

    Offensichtlicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs,

  • VG München, 25.11.2021 - M 16 K 20.2475

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Vielzahl von Straftaten

  • VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6469

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten

  • VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5808

    Gewerberechtliche Unzuverlässigeit wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5467

    Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Anstiftung zum Veruntreuen von Arbeitsentgelt

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