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   VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558   

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https://dejure.org/2018,7744
VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558 (https://dejure.org/2018,7744)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558 (https://dejure.org/2018,7744)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2018 - 2 ZB 15.1558 (https://dejure.org/2018,7744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 124a Abs. 5 S. 2; BGB § 917 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Erschließung eines Bauvorhabens bei gewerblicher Nutzung ohne regelmäßigen oder größeren Anlieferungsverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines nach Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitenden Abwehranspruchs eines Dritten bei Befürchtung einer Begründung o. Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB im Berufungszulassungsverfahren

  • rewis.io

    Erschließung eines Bauvorhabens bei gewerblicher Nutzung ohne regelmäßigen oder größeren Anlieferungsverkehr

  • ra.de
  • RA Kotz

    Entstehung Notwegerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Bestehen eines nach Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitenden Abwehranspruchs eines Dritten bei Befürchtung einer Begründung o. Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB im Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Den Mitarbeitern der Beigeladenen sowie Besuchern steht die Möglichkeit offen, in unmittelbarer Nähe ihre Fahrzeuge abzustellen (so auch entschieden für eine Nutzung als Anwaltspraxis vgl. BGH, U.v. 9.11.1979 - V ZR 85/78 - BGHZ 75, 315).

    Auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung zwei nach Bauordnungsrecht notwendig nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der Beigeladenen ausweist, begründet oder intensiviert nicht ein Notwegerecht (vgl. BGH, U.v. 9.11.1979 a.a.O.; U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07- NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - juris; BayVGH, U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).

  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 14 B 03.572
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung zwei nach Bauordnungsrecht notwendig nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der Beigeladenen ausweist, begründet oder intensiviert nicht ein Notwegerecht (vgl. BGH, U.v. 9.11.1979 a.a.O.; U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07- NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - juris; BayVGH, U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).

    Denn durch die bestandskräftige Baugenehmigung wird nicht die Notwendigkeit einer Zufahrt für Kraftfahrzeuge zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks im Sinn von § 917 BGB begründet (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung eine unmittelbare Rechtsverschlechterung für den Nachbarn in Richtung einer Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB am Grundstück des Nachbarn bewirkt und dem Nachbarn in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht, weil er sonst gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegerechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182).

    ... vorgehen, ohne durch die Bestandskraft der Baugenehmigung in ihren Abwehrmöglichkeiten beschränkt zu sein (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung zwei nach Bauordnungsrecht notwendig nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der Beigeladenen ausweist, begründet oder intensiviert nicht ein Notwegerecht (vgl. BGH, U.v. 9.11.1979 a.a.O.; U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07- NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - juris; BayVGH, U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung zwei nach Bauordnungsrecht notwendig nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der Beigeladenen ausweist, begründet oder intensiviert nicht ein Notwegerecht (vgl. BGH, U.v. 9.11.1979 a.a.O.; U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07- NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - juris; BayVGH, U.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).
  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 1 ZB 15.1560

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Kein Rechtsmissbrauch durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat folglich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Danach ist grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Benutzung eines Wohngrundstücks im Sinn von § 917 BGB eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf ein Wohngrundstück nicht notwendig, wenn mit dem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Grundstück herangefahren, der Eingangsbereich von dort erreicht werden kann sowie Kraftfahrzeuge vor dem Grundstück oder in nächster Nähe abgestellt werden können (vgl. BGH, U.v. 18.10.2013 - V ZR 278/12 - NJW-RR 2014, 398 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung eine unmittelbare Rechtsverschlechterung für den Nachbarn in Richtung einer Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB am Grundstück des Nachbarn bewirkt und dem Nachbarn in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht, weil er sonst gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegerechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447).
  • VG München, 28.11.2022 - M 8 K 20.1555

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).

    Bei einem Einzelhandelsbetrieb der vorgesehenen Größe ist die Anlieferung zur ordnungsgemäßen Nutzung des Betriebs notwendig (vgl. dazu auch: BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn. 4; BGH, U.v. 24.1.2020 - V ZR 155/18 - juris Rn. 23; Herrler in: Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Auflage 2022, § 917 Rn. 6).

  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat grundsätzlich weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

    Auch eine Abweichung vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2018 (Az. 2 ZB 15.1558) ist nicht substantiiert dargelegt.
  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 9 ZB 22.1686

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Mehrfamilienhauses - Notwegerecht

    Einem Nachbarn kann ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

    Zum einen ist anzuführen, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Anspruch auf Einräumung des Notwegerechts zugunsten des Vorhabengrundstücks drohen muss, um einen Abwehranspruch auszulösen (BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CE 20.1968

    Erfolgloses Eilbegehren von Nachbarn auf baubaufsichtliches Einschreiten wegen

    Denn ein eventuelles Notwegerecht (vgl. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14; B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn. 4), gegen das sich die Antragsteller wenden, würde erst mit bestandskräftiger Baugenehmigung entstehen.
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