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   VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970   

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VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970 (https://dejure.org/2017,13114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - 4 BV 16.1970 (https://dejure.org/2017,13114)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - 4 BV 16.1970 (https://dejure.org/2017,13114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; AO § 12; EnWG § 18 Abs. 1, § 36 Abs. 1, Abs. 3, § 46 Abs. 2; GewStG § 11, § 30; BV Art. 83 Abs. 1
    Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Stromversorgungsunternehmens zu einem Fremdenverkehrsbeitrag; Anforderungen an die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 KAG, § 12, 90 AO, § 20 GewStG, § 36 Abs. 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 EnWG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Heranziehung eines überörtlichen Energieversorgers zum Fremdenverkehrsbeitrag | Fremdenverkehrsbeitrag; Heranziehung eines Stromversorgungsunternehmens; Objektiv verfestigte Beziehung zum Gemeindegebiet; Mehrgemeindliche Betriebsstätte; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 KAG, § 12, 90 AO, § 20 GewStG, § 36 Abs. 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 EnWG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Heranziehung eines überörtlichen Energieversorgers zum Fremdenverkehrsbeitrag

  • rewis.io

    Fremdenverkehrsbeitrag eines Stromversorgungsunternehmens aufgrund seiner Stellung als Grundversorger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Stromversorgungsunternehmens zu einem Fremdenverkehrsbeitrag; Anforderungen an die Ermittlung des für ein Stromversorgungsunternehmen maßgeblichen Vorteilssatzes

  • rechtsportal.de

    Fremdenverkehrsbeitrag; Heranziehung eines Stromversorgungsunternehmens; objektiv verfestigte Beziehung zum Gemeindegebiet; mehrgemeindliche Betriebsstätte; Rechtsstellung als Grundversorger; Ermittlung des Vorteilssatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stromkosten und Fremdenverkehrsanteil: Wie wird Vorteilssatz ermittelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 KAG, § 12, 90 AO, § 20 GewStG, § 36 Abs. 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 EnWG
    Kommunalabgabenrecht: Zur Heranziehung eines überörtlichen Energieversorgers zum Fremdenverkehrsbeitrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 735
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 29.11.2002 - 4 B 98.1347

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Ortsfremden, Vorauszahlung, Betriebsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647; B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892).

    Ähnlich wie das von den verschiedenen Telefongesellschaften genutzte Telekommunikationsnetz, bei dem der Senat in einer früheren Entscheidung die örtliche Radizierung verneint hat (U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - a.a.O.), ist auch das Niederspannungsnetz keine (ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig) "im Gemeindegebiet" (§ 1 Abs. 1 FBS) gelegene Einrichtung, sondern eine überörtliche Betriebsstätte, die sich lediglich auf das Gebiet des Beklagten miterstreckt.

  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Das von der Klägerin aufgrund des bestehenden Lieferantenrahmenvertrags genutzte Niederspannungsnetz der B. AG erfüllt allerdings für sich genommen die Begriffsmerkmale einer Betriebsstätte (vgl. zu einer unterirdisch verlaufenden Rohrleitung BFH, U.v. 30.10.1996 - II R 12/92 -, BFHE 181, 356 juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Bayern, 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragspflicht, Beitragsermittlung, Betriebsstätte,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647; B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Das grundversorgungspflichtige Unternehmen unterscheidet sich von den anderen Stromlieferanten dadurch, dass es die zur Daseinsvorsorge gehörende, ursprünglich vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG umfasste Aufgabe der allgemeinen leitungsgebundenen Versorgung der Gemeindeeinwohner mit Strom (BVerfG, B.v. 16.5.1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273/275 ff.) gleichsam stellvertretend wahrzunehmen hat und dabei wie ein öffentlicher Träger einem umfassenden Kontrahierungszwang sowie einem strikten Gleichbehandlungsgebot unterliegt.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Das grundversorgungspflichtige Unternehmen unterscheidet sich von den anderen Stromlieferanten dadurch, dass es die zur Daseinsvorsorge gehörende, ursprünglich vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG umfasste Aufgabe der allgemeinen leitungsgebundenen Versorgung der Gemeindeeinwohner mit Strom (BVerfG, B.v. 16.5.1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273/275 ff.) gleichsam stellvertretend wahrzunehmen hat und dabei wie ein öffentlicher Träger einem umfassenden Kontrahierungszwang sowie einem strikten Gleichbehandlungsgebot unterliegt.
  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Da es insoweit keiner alleinigen Verfügungsmacht bedarf, sondern ein bloßes Mitbenutzungsrecht ausreicht (vgl. BFH, U.v. 18.3.2009 - III R 2/06 - juris Rn. 13 m.w.N.), greift hier auch nicht der Einwand der Klägerin, das von zahlreichen Stromversorgern in Anspruch genommene Verteilernetz könne nicht einem einzelnen Unternehmen als Betriebsstätte zugeordnet werden.
  • VGH Bayern, 07.02.1990 - 4 B 87.1411
    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647; B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 Satz 1 AO setzt eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (vgl. BFH, U.v. 16.12.2009 - I R 56/08 - BFHE 228, 356 juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02555
    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Der Beitragspflicht können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02555 - BayVBl 1989, 658/659; v. 7.2.1990 - 4 B 87.1411 - NVwZ-RR 1990, 647; B.v. 28.11.2002 - 4 ZB 02.2347 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.2002 - 4 B 98.1347 - VGH n.F. 55, 155/157 = NVwZ-RR 2003, 892).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209

    Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970
    Da der Beklagte nicht einmal ansatzweise versucht hat, konkrete Stromverbrauchszahlen für eine realitätsnahe Bestimmung des Vorteilssatzes heranzuziehen, kommt hier jedenfalls keine gerichtliche Korrektur des angenommenen Vorteilssatzes und der darauf beruhenden Abgabenhöhe in Betracht (zu einem solchen Fall BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - BayVBl 2015, 98 Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771

    Auskunftspflicht eines Steuerberaters bei Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags -

  • VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19

    Feststellungsklage eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Begehren, dass es

    Das Umweltministerium ging zu Recht davon aus, dass der Begriff des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG bezogen auf das Gemeindegebiet oder Teile davon zu verstehen ist, für das ein Konzessionsvertrag nach § 46 EnWG über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen abgeschlossen worden ist (dazu ., vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 05.04.2017 - 4 BV 16.1970 -, juris Rn. 4).

    Mit diesem Ziel wäre es nicht vereinbar, wenn das Bezugsgebiet für die Bestimmung des Grundversorgers dem gesamten galvanisch zusammenhängenden Netz eines Netzbetreibers entspräche, da dieser dann durch Änderungen des Netzzuschnitts Einfluss darauf nehmen könnte, wer in seinem Bereich Grundversorger wird (vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 05.04.2017, a.a.O. Rn. 24; Schüler/Tittel, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Fremdenverkehrsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Kostenkalkulation, mittelbarer

    Ob die Beklagte in einem der Vordrucke zeitweise eine Aufteilung des steuerpflichtigen Gewinns entsprechend der Gewerbesteuerzerlegung gefordert hat, was nach der Rechtsprechung des Senats unzulässig wäre (BayVGH, U.v. 5.4.2017 - 4 BV 16.1970 - KommJur 2017, 211 Rn. 21), kann hier dahinstehen, da ein derartiger punktueller Verstoß noch nicht zur Unwirksamkeit der Satzung wegen eines wesentlichen Erhebungsdefizits führen könnte.
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268

    Pflicht des Inhabers einer Ferienwohnungsagentur zur Leistung eines

    Einer solchen Beitragspflicht können nach der Rechtsprechung des Senats auch ortsfremde Personen unterfallen; Voraussetzung dafür ist aber, dass sie zu der beitragserhebenden Gemeinde in einer nicht nur vorübergehenden, objektiv verfestigten Beziehung stehen (BayVGH, U.v. 5.4.2017 - 4 BV 16.1970 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Solche individuellen Vertragsgestaltungen und Verhaltensweisen, die sich nur schwer vergleichen und überprüfen lassen und überdies ständigem Wandel unterliegen, können nicht maßgebend dafür sein, ob ein auswärtiger Gewerbetreibender in einer objektiv verfestigten Beziehung zum Gemeindegebiet steht, die der Errichtung einer Betriebsstätte gleichkommt (vgl. dazu BayVGH, U.v. 5.4.2017, a.a.O., Rn. 22 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 19/22

    Festsetzung einer Tourismusabgabe; Begrenzung gemeindlicher Abgabensatzungen als

    In der Rechtsprechung und Literatur wird aufgrund des Territorialitätsprinzips hinsichtlich Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgaben - zum Teil als Äquivalent zum Vorhalten einer Betriebsstätte - gefordert, dass bei ortsfremden Personen oder Unternehmen jedenfalls eine objektiv verfestigte Beziehung zwischen dem Abgabepflichtigen und der beitragserhebenden Gemeinde bestehen muss (vgl. zu diesem Kriterium VGH München, Urteile vom 6. Februar 1991 - 4 B 89.3260 -, juris Rn. 12, vom 29. November 2002 - 4 B 98.1347 -, juris Rn. 19, vom 5. April 2017 - 4 BV 16.1970 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 6. November 2018 - 4 ZB 17.2268 -, juris Rn. 14; OVG B-Stadt, Urteile vom 27. Januar 2003 - 9 LB 287/02 -, juris Rn. 12 und - 9 LB 281/02 -, juris Rn. 12; OVG Greifswald, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 K 444/15 -, juris Rn. 39; Pommer, in: Christ/Oebbecke, KommunalabgabenR-HdB, G V 1 Rn. 54; Riehl/Elmenhorst, in: Habermann/Arndt, KAG S-H, Stand: 12.2013 § 10 Rn. 290; Thiem/Böttcher, KAG S-H, Stand Juni 2022, § 10 Rn. 222; Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 65. Erg.Lfg 2021, § 11 Rn. 172).
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