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   VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067   

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https://dejure.org/2022,14098
VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067 (https://dejure.org/2022,14098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2022 - 18 P 21.1067 (https://dejure.org/2022,14098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2022 - 18 P 21.1067 (https://dejure.org/2022,14098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG a.F. (nunmehr § 80 Abs. 1 Nr. 19 BPersVG),; § 75 Abs. 3 Nr. 16 BPersVG a.F. (nunmehr § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG); § 87 Abs. 2 S. 3 Halbs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 3 ArbGG.
    Erfolglose Klage auf Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung einer Software zur Reisewegbefragung von Asylantragstellern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG a.F. § 76 Abs. 2 Nr. 5
    Mitbestimmungspflichtige Einführung einer Software zur Reisewegbefragung von Asylantragstellern

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung ohne gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    In diesem Fall hat der Personalrat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens (vgl. BVerwG, B. v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - PersR 2011, 516 Rn. 9 m.w.N.).

    Im Hinblick auf das Bundespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 9. Juni 2021 (BGBl I S. 1614), das am 15. Juni 2021 in Kraft getreten ist, ergeben sich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses keine Abweichungen, da nach dem aktuellen Rechtszustand die in Frage kommenden Mitbestimmungstatbestände nicht eingeschränkt worden sind, also bei Einschlägigkeit der entsprechenden Mitbestimmungstatbestände auch die derzeitige Einführung der Reisewegbefragung mitbestimmungspflichtig wäre (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - PersR 2011, 516 Rn. 12 f. m.w.N.).

    Demnach kommt es für diesen Regelfall des Mitbestimmungstatbestands auf die Zielgerichtetheit der Maßnahme an (vgl. BVerwG, B.v. 28.12.1998 - 6 P 1.97 - BVerwGE 108, 233/236; B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - PersR 2011, 516 Rn. 27 m.w.N.).

    Eine Maßnahme zielt dabei nicht nur dann erklärtermaßen und unmittelbar auf eine Hebung der Arbeitsleistung ab, wenn der Dienstherr unzweideutig erklärt, dass er bei insgesamt gleichbleibender vorgeschriebener Wochenstundenzahl - beispielsweise - einen schnelleren Arbeitstakt oder einen höheren mengenmäßigen Ertrag erwartet; vielmehr genügt es, wenn er dies sinngemäß unter Einbeziehung aller Umstände zum Ausdruck bringt (BVerwG, B.v. 18.5.2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38/44 m.w.N.; B.v. 14.6.2011 a.a.O. m.w.N.).

    Dies kann - abhängig von den Gesamtumständen - auch stillschweigend geschehen, insbesondere dann, wenn den betroffenen Beschäftigten eine eigenverantwortliche Arbeitsgestaltung zugestanden ist (BVerwG, B.v. 18.5.2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38/45 m.w.N.; B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - PersR 2011, 516 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Eine Maßnahme zielt dabei nicht nur dann erklärtermaßen und unmittelbar auf eine Hebung der Arbeitsleistung ab, wenn der Dienstherr unzweideutig erklärt, dass er bei insgesamt gleichbleibender vorgeschriebener Wochenstundenzahl - beispielsweise - einen schnelleren Arbeitstakt oder einen höheren mengenmäßigen Ertrag erwartet; vielmehr genügt es, wenn er dies sinngemäß unter Einbeziehung aller Umstände zum Ausdruck bringt (BVerwG, B.v. 18.5.2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38/44 m.w.N.; B.v. 14.6.2011 a.a.O. m.w.N.).

    Dies kann - abhängig von den Gesamtumständen - auch stillschweigend geschehen, insbesondere dann, wenn den betroffenen Beschäftigten eine eigenverantwortliche Arbeitsgestaltung zugestanden ist (BVerwG, B.v. 18.5.2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38/45 m.w.N.; B.v. 14.6.2011 - 6 P 10.10 - PersR 2011, 516 Rn. 28 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 62 PV 8.12

    Mitbestimmung; Programm für die elektronische Antragsbearbeitung; neue

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Betroffen ist dabei in Abgrenzung zum Merkmal der Arbeitsmethode nicht die Art der Antragsbearbeitung, sondern die Gestaltung der Benutzeroberfläche einschließlich der Menüführung (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 14.2.2013 - OVG 62 PV 8.12 - NZA-RR 2014, 164/166).
  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen abschließend, weshalb diese auch durch Dienstvereinbarungen nicht erweitert werden können (vgl. nur BVerwG, B.v. 13.10.1978 - 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324/329; B.v. 9.3.2012 - 6 P 27.10 - PersR 2012, 265 Rn.19).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Unbedeutende Umstellungen an einem Arbeitsplatz unterliegen nicht der Mitbestimmung, mag sie der dort tätige Beschäftigte auch subjektiv als belastend empfinden (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 6 P 29.91 - PersV 1993, 365; B.v. 17.7.1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47/49).
  • BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10

    Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Wegen des abschließenden und geschlossenen Katalogs der gesetzlichen Mitbestimmungstatbestände scheidet auch deren Erweiterung durch eine sogenannte Regelungsabrede aus, wobei das Institut der Regelungsabrede nur im Betriebsverfassungsrecht insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit des Abschlusses freiwilliger Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG) anerkannt ist, wogegen es - anders als etwa nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz - "freiwillige Dienstvereinbarungen" nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, das die Reichweite von Dienstvereinbarungen durch den Inhalt der einschlägigen Mitbestimmungstatbestände begrenzt (§ 73 Abs. 1 Satz 1, § 75 Abs. 3, § 76 Abs. 2 Satz 1 BPersVG a.F.; nunmehr § 63 BPersVG), nicht gibt (vgl. nur BVerwG, B.v. 6.10.2010 - 6 PB 11.10 - PersR 2010, 503 Rn.8); daher kann dahinstehen, ob Regelungsabreden im Personalvertretungsrecht überhaupt zulässig sind (wofür nichts spricht), da jedenfalls hierdurch keine Erweiterung der gesetzlichen Mitbestimmungstatbestände möglich wäre.
  • OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Komponente "Kandidatenprofil" des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    aa) Prüfungsmaßstab sind insoweit die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes in der bis 14. Juni 2021 geltenden Fassung (im Folgenden: BPersVG a.F.), da die streitige Maßnahme noch unter seiner Geltung getroffen worden ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 10.12.2018 - 8 Bf 40/17.PVL - juris Rn. 23.).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 29.91

    Beteiligungsrecht des Personalrats im Fall von mit dem Umzug einer Dienststelle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Unbedeutende Umstellungen an einem Arbeitsplatz unterliegen nicht der Mitbestimmung, mag sie der dort tätige Beschäftigte auch subjektiv als belastend empfinden (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 6 P 29.91 - PersV 1993, 365; B.v. 17.7.1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47/49).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 P 27.10

    Personalvertretungsrecht; Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Formelle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen abschließend, weshalb diese auch durch Dienstvereinbarungen nicht erweitert werden können (vgl. nur BVerwG, B.v. 13.10.1978 - 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324/329; B.v. 9.3.2012 - 6 P 27.10 - PersR 2012, 265 Rn.19).
  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 334/99

    Personalvertretungsrecht: Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
    Damit fehlt es an dem für die Einleitung eines diesbezüglichen gerichtlichen Beschlussverfahrens nötigen Gesamtpersonalratsbeschluss und somit an der Zulässigkeit der Hilfsanträge, sodass auch für die Antragserweiterung die Sachdienlichkeit zu verneinen ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 28.2.2000 - 8 Bf 334/99 PVL - juris Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

  • VG Ansbach, 15.09.2022 - AN 7 P 22.00822

    Mitbestimmung, Personalrat, Arbeitnehmer, Personalvertretung, Dienstherr,

    Unter ihn fallen Fragen der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten und Hilfsmitteln, Anordnung von Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen, auch die Licht-, Temperatur-, Geräusch- und sonstigen äußeren Einflüsse auf den Arbeitsbereich (BayVGH, B.v. 5.4.2022 - 18 P 21.1067 - juris Rn. 33; VG Ansbach, B.v. 25.2.2021 - AN 7 P 19.01334 - juris Rn. 82).
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