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   VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241   

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https://dejure.org/2022,8833
VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241 (https://dejure.org/2022,8833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2022 - 19 ZB 22.241 (https://dejure.org/2022,8833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2022 - 19 ZB 22.241 (https://dejure.org/2022,8833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2; StPO § 360,; StPO § 370
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen Verfahren (Ausweisung nach Vergewaltigung)

  • rewis.io

    Ausweisung wegen Straftat (Vergewaltigung), Wiederaufnahmeantrag bzgl. strafrechtlicher Verurteilung kein Zulassungsgrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241
    Die Rechtskraft des Strafurteils entfällt erst, wenn das Strafgericht nach § 370 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnet (BGH vom 17.4.1964 BGHSt 19, 280; stRspr.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - GVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - GVBl 2004, 838/839).
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