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   VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927   

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VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927 (https://dejure.org/2022,11285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2022 - 11 CS 22.927 (https://dejure.org/2022,11285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 11 CS 22.927 (https://dejure.org/2022,11285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.1, 9.5 Anlage 4 zur
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Drogenkonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens, Konsum harter Drogen, Wiedererlangung der Fahreignung, Beibringungsfrist für das Gutachten

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens nach Drogenkonsum

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Die Antragsgegnerin war zum Erlass der Beibringungsanordnung verpflichtet (Pause-Münch in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.12.2021, § 14 FeV Rn. 103), weil die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) vorlagen.

    Dient die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung (nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis), sondern wie hier der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, ist die Beibringungsfrist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 11 CS 20.3056 - juris Rn. 23; B.v. 11.2.2019 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 11 CS 20.3056

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - einstweiliger

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Dient die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung (nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis), sondern wie hier der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, ist die Beibringungsfrist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 11 CS 20.3056 - juris Rn. 23; B.v. 11.2.2019 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

    Vielmehr ist den Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (BayVGH, B.v. 2.3.2021 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin war zum Erlass der Beibringungsanordnung verpflichtet (Pause-Münch in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.12.2021, § 14 FeV Rn. 103), weil die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) vorlagen.

  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Die Vorschrift eröffnet der Fahrerlaubnisbehörde keinen Entscheidungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 28; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51 jeweils m.w.N.), so dass auch in Härtefällen bzw. bei Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis nicht von der Entziehung abgesehen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung ist das aufgrund eines vergangenen Verhaltens zu erwartende zukünftige Gefährdungspotential maßgebend, das sich ohne sachverständige Hilfe nicht ermitteln lässt (vgl. OVG RhPf, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 29 zu § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst c FeV).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Zu diesem Zeitpunkt war die Antragsgegnerin im Hinblick auf die jahrelange Dauer und das Ausmaß des früheren Drogenkonsums der Antragstellerin noch zu Zweifeln an ihrer Kraftfahreignung berechtigt bzw. bestand ein hinreichend schwerer Gefahrenverdacht, weil jedenfalls weiterhin eine verkehrsrelevante Rückfallgefahr vorlag (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581 = juris Rn. 21 ff., 24; OVG NW, B.v. 18.9.2014 - 16 B 928/14 - juris Rn. 8; Pause-Münch, a.a.O. § 14 FeV Rn. 101 m.w.N.), welche durch eine unauffällige Teilnahme am Straßenverkehr nicht widerlegt wird.
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Der erforderliche Nachweis setzt entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig voraus, dass nicht nur eine Abstinenz von einem Jahr, sondern auch deren Stabilität, d.h. ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen wird (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775]; Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Komm., 3. Aufl. 2018, S. 304).
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV vor, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis auch während einer (stationären) Langzeittherapie im Hinblick auf die mit der anzunehmenden Drogenproblematik verbundenen Gefahren für die Verkehrssicherheit nicht unverhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 27 zu § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst c FeV).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretene Rechtsfolge bestehen zu lassen (vgl. Kallerhof/Stamm a.a.O.; Kopp/Ramsauer a.a.O.; BayVGH, B.v. 29.11.2019 - 11 CS 19.2069 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 11 CS 21.2239

    Entziehung der Fahrerlaubnis, eingeräumter Drogenkonsum (Kokain), gerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2021 - 11 CS 21.2239 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 16 B 928/14

    Anlassbezogenheit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    dd) Das Landratsamt war entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht gehalten, aufgrund seiner Kenntnis von der stationären Unterbringung der Klägerin die Beibringungsfrist ohne Antrag gemäß Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG zu verlängern (vgl. zur Fristverlängerung auch BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29).

    Ferner bekräftigte der Vorfall vom 30. Juni 2020 die Eignungszweifel und durfte das Landratsamt sich davon leiten lassen, dass Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich nachzugehen ist, da insofern die Abwendung möglicher Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (BayVGH, B.v. 5.5.2022, a.a.O. Rn. 27).

  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung ist - jedenfalls zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie des Lebens und der Gesundheit - auch in Härtefällen bzw. bei Angewiesenheit des Betroffenen auf die Fahrerlaubnis und ungeachtet seiner persönlichen Verhältnisse oder individueller Schicksalsschläge verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 11 CS 23.2041 - juris Rn. 16; 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 30).
  • VG Bayreuth, 30.05.2023 - B 1 S 23.350

    Schwere Alkoholisierung, Alkoholtoleranz, Zweifel i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 1

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).

    Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretene Rechtsfolge bestehen zu lassen (BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 29.11.2019 - 11 CS 19.2096 - juris Rn. 23).

  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).

    Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretene Rechtsfolge bestehen zu lassen (BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 29.11.2019 - 11 CS 19.2096 - juris Rn. 23).

  • VG Bayreuth, 16.05.2023 - B 1 S 23.277

    Zweifel an der Fahreignung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, Zeitablauf akutes

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).

    Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretene Rechtsfolge bestehen zu lassen (BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 29.11.2019 - 11 CS 19.2096 - juris Rn. 23).

  • VG Bayreuth, 11.07.2023 - B 1 K 23.173

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 11 ZB 22.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Denn bei der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 30; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris Rn. 18; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51 jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 22.05.2023 - B 1 S 23.320

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).
  • VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches

    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 27 bezüglich eines Zeitraums von "etwas mehr als acht Wochen").
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