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   VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824   

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VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824 (https://dejure.org/2017,30589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2017 - 2 B 17.824 (https://dejure.org/2017,30589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 2 B 17.824 (https://dejure.org/2017,30589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 7
    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschutz bei Erteilung eines Vorbescheids für den Umbau und Neubau von Gebäudeteilen zur Hotelnutzung; Gebietsverträglichkeit des Vorhabens; Gebot der Rücksichtnahme

  • rewis.io

    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbescheid; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags; Kerngebiet; Hotelnutzung; Gebietsverträglichkeit; Rücksichtnahmegebot; Verkehrszunahme; Abstandsflächen

  • rechtsportal.de

    Nachbarschutz bei Erteilung eines Vorbescheids für den Umbau und Neubau von Gebäudeteilen zur Hotelnutzung; Gebietsverträglichkeit des Vorhabens; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebietsverträglichkeit eines Umbaus von Gebäudeteilen zur Hotelnutzung in Kerngebiet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    aaa) Dabei kann dahinstehen, ob es möglich ist im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme auszuklammern (so OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris; a.A. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).

    Zu diesen Fragen zählt die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, auch wenn es nur in groben Umrissen nach Art und Umfang bestimmt ist und die Ausführung im Einzelnen der späteren Prüfung im Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.1983 - 15 B 82 A.1544 - n.v.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).

    Dieser Vorhabensbezug kann auch dann verloren gehen, wenn es an der Bestimmung einer eindeutigen Lage des Vorhabens auf dem Grundstück fehlt, soweit diese konkrete Lage für die Beurteilung des Vorhabens wesentlich ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).

    Im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris) wurde die fehlende Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags angenommen, weil bereits die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück sowie entsprechend auch die Zu-/Abfahrten nicht feststanden und daher die Frage der durch den Kunden- und Lieferverkehr ausgelösten Immissionen für die benachbarte Wohn- und Wochenendhausbebauung nicht überprüfbar war.

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Vorhabens nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebs (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris).

  • VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Es kann insoweit dahinstehen, ob die Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist (siehe BayVGH, U.v. 15.4.1992 - 14 B 90.856 - BauR 1992, 605; U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris).
  • VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Erteilung eines Bauvorbescheides ohne konkretes Vorhaben

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).
  • VGH Bayern, 15.04.1992 - 14 B 90.856

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Es kann insoweit dahinstehen, ob die Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist (siehe BayVGH, U.v. 15.4.1992 - 14 B 90.856 - BauR 1992, 605; U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Ob dann, wenn von dem Vorhaben selbst keine gebietsunverträglichen Störungen ausgehen, die Auswirkungen des dem Vorhaben zuzurechnenden Verkehrs für sich allein die Schwelle zur Störung überschreiten, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Erteilung zweier positiver bauplanungsrechtlicher Vorbescheide zur Errichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    Diesbezüglich sei ein Verfahren beim Verwaltungsgericht München unter dem Aktenzeichen M 8 K 16.2434 anhängig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 912/11

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    aaa) Dabei kann dahinstehen, ob es möglich ist im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme auszuklammern (so OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris; a.A. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Vorbescheid; teilweise Erledigung; Rücksichtnahmegebot; unveränderte Kubatur;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
    aaa) Dabei kann dahinstehen, ob es möglich ist im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme auszuklammern (so OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris; a.A. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149
  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

  • VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Aufstockung und Abstandsflächen

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Das Vorhaben und die Grundstücke der Klägerin befinden sich ein einem faktischen Kerngebiet gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 39; VG München, U.v. 19.1.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 172 ff.).

    Ob dann, wenn von dem Vorhaben selbst keine gebietsunverträglichen Störungen ausgehen, die Auswirkungen des dem Vorhaben zuzurechnenden Verkehrs für sich allein die Schwelle zur Störung überschreiten, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267; BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 42).

    Dies wäre unter Umständen dann denkbar, wenn das Vorhaben eine über die üblicherweise von einem solchen Vorhaben zu erwartende Verkehrsmehrung hinausgehende und dann für das Gesamtgebiet nicht mehr verträgliche Verkehrsmehrung nach sich zöge (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 44).

    Ein Kerngebiet ist aber generell durch ein höheres Störpotential sowie ein geringeres Ruhebedürfnis geprägt, so dass Störungen in einem gewissen Maß hinzunehmen sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 43).

    Für eine Hotelnutzung mit bis zu 170 Zimmern und Nebennutzungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris) für das streitgegenständliche Grundstück bereits eine Gebietsunverträglichkeit abgelehnt.

    6 Abs. 1 Satz 3 BayBO ist vorliegend anwendbar (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 55 ff.), sodass hinsichtlich der südlichen Außenwand kein von der Klägerin zu rügender Abstandsflächenverstoß vorliegt.

  • VG München, 30.01.2023 - M 8 K 20.2603

    Nachbarklage gegen Vorbescheid, Allgemeines Wohngebiet, *******: Bebauungsplan

    Die Anforderungen an das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) im Einzelnen hängen wesentlich von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 53).

    Ein Offenlassen oder ein "Verschieben" auf das Baugenehmigungsverfahren ist grundsätzlich nicht zulässig (str., vgl. zum Streitstand: BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 46; ebenso: BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 14).

    Wenn das jeweilige Bauvorhaben noch nicht in allen Details konkretisiert wurde, besteht die Möglichkeit, dass ein Vorbescheid über die grundsätzliche Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstücks mit einem Vorhaben ergeht, das nur in groben Umrissen nach Art und Umfang bestimmt ist und dessen Ausführung im Einzelnen der Prüfung in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41/84 - juris Ls 1 u. Rn. 13; BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 51; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1624 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 271 = juris Rn. 13; OVG NRW, U.v. 14.10.2013 - 2 A 204/12 - juris Ls. 1 u. Rn. 45 ff.; Laser in: Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 5. Auflage 2022, Art. 71 Rn. 17; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2022, Art. 71 Rn. 103 ff BayBO).

    In nachbarrechtlicher Hinsicht ist bei Abfrage der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich auch im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme beurteilt werden kann und ob auftretende Fragen im Rahmen der Baugenehmigung grundsätzlich unter Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme gelöst werden können (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 52).

    Daran, dass auftretende Fragen im Rahmen der Baugenehmigung grundsätzlich unter Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme gelöst werden können, besteht kein Zweifel (vgl. zur "grundsätzlichen" Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme im Vorbescheidsverfahren: BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 47), zumal zum gegenwärtigen Planungsstand keine für das Nachbargrundstück unzumutbare Konfliktlage erkennbar ist.

    Vielmehr muss der An- und Abfahrtsverkehr zu einem künftigen Vorhaben einen Grad annehmen, welcher für einen das Gebot der Rücksichtnahme überschreitenden Konflikt spricht (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Hierbei muss es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen (BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 18), wobei jedoch ein fehlerhaftes Verhalten von Verkehrsteilnehmern ("wildes Parken") dem Vorhaben nicht angelastet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 54).

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

    Das Vorhaben und die Grundstücke der Klägerin befinden sich ein einem faktischen Kerngebiet gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 39; VG München, U.v. 19.1.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 172 ff.).

    Ob dann, wenn von dem Vorhaben selbst keine gebietsunverträglichen Störungen ausgehen, die Auswirkungen des dem Vorhaben zuzurechnenden Verkehrs für sich allein die Schwelle zur Störung überschreiten, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267; BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 42).

    Dies wäre unter Umständen dann denkbar, wenn das Vorhaben eine über die üblicherweise von einem solchen Vorhaben zu erwartende Verkehrsmehrung hinausgehende und dann für das Gesamtgebiet nicht mehr verträgliche Verkehrsmehrung nach sich zöge (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 44).

    Ein Kerngebiet ist aber generell durch ein höheres Störpotential sowie ein geringeres Ruhebedürfnis geprägt, so dass Störungen in einem gewissen Maß hinzunehmen sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 -, juris Rn. 43).

    6 Abs. 1 Satz 3 BayBO ist vorliegend anwendbar (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 55 ff.), sodass hinsichtlich der südlichen Außenwand kein von der Klägerin zu rügender Abstandsflächenverstoß vorliegt.

  • VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084

    Verlängerung eines Bauvorbescheids

    Diesbezüglich hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) die erstinstanzliche Entscheidung auf und wies die Klage ab.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird gemäß § 117 Abs. 3 VwGO auf die Darstellung des Sachverhalts in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2015 (M 8 K 14.90) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) verwiesen.

    Mit Schriftsatz der Klagepartei vom 8. Januar 2018 stellte die Klagepartei dar, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824) einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten werde.

    Mit Beschluss vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824) zurück.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird entsprechend § 117 Abs. 3 und 5 VwGO auf die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17 - juris) Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.2386

    Beigeladene, Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilte Baugenehmigung, Vorhandene

    Ein Kerngebiet ist aber generell durch ein höheres Störpotential sowie ein geringeres Ruhebedürfnis geprägt, so dass Störungen (auch von der Wohnbevölkerung) in einem gewissen Maß hinzunehmen sind (BayVGH, U.v. 05.7.2017 - 2 B 17.824).

    In der Gesamtschau und aufgrund der Tatsache, dass Wohnnutzung im Kerngebiet einem verminderten Schutzniveau unterliegt (BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824), stellt sich das Vorhaben gegenüber der ... inklusive dem ... nicht als rücksichtslos dar.

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.02386

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung eines

    Ein Kerngebiet ist aber generell durch ein höheres Störpotential sowie ein geringeres Ruhebedürfnis geprägt, so dass Störungen (auch von der Wohnbevölkerung) in einem gewissen Maß hinzunehmen sind (BayVGH, U.v. 05.7.2017 - 2 B 17.824).

    In der Gesamtschau und aufgrund der Tatsache, dass Wohnnutzung im Kerngebiet einem verminderten Schutzniveau unterliegt (BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824), stellt sich das Vorhaben gegenüber der ... inklusive dem ... nicht als rücksichtslos dar.

  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 9 K 19.01105

    Erfolglose Klage eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für Umbau zur

    Allgemein zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Garagen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter und sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen eines Bebauungsplans (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824; VG Ansbach U.v. 5.12.2019 - AN 3 K 18.02386 - juris).

    Es ist auch zu berücksichtigen, dass ein Kerngebiet generell durch ein höheres Störpotential sowie ein geringeres Ruhebedürfnis geprägt ist, so dass die in diesem ansässige Wohnbevölkerung Störungen in einem gewissen Maß hinzunehmen hat (siehe hierzu BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris).

  • VG München, 13.05.2020 - M 29 SN 20.684

    Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Mietwohnanlage - Gebot der

    Ob allein das genügt, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO zu bejahen, oder ob die Privilegierung des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur greift, wenn das Vorhaben unter allen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann vorliegend dahinstehen (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 2 B 11.762 - juris Rn. 34; U.v. 05.07.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 56).
  • VG München, 16.07.2018 - M 8 K 17.1621

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Veränderung eines zu einem Ensemble

    Eine getrennte Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Wahrung des Gebots der Rücksichtnahme ist weder möglich noch sinnvoll (vgl. VG München, U.v. 19.1.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 191 ff.; offen gelassen durch BayVGH, U.v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - juris Rn. 46; aA OVG NRW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris Rn. 36; U.v. 25.4.2018 - 7 A 165/16 - juris Rn. 55).
  • VG Schleswig, 21.10.2021 - 2 B 49/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Allgemein zulässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Garagen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter und sonstige Wohnungen - in der hier anzuwendenden Fassung der BauNVO von 1977 - oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses (vgl. VGH München, Urt. v. 5.7.2017 - 2 B 17.824 - Rn. 43).
  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 20.2379

    Erfolglose Klage in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen Neubau eines

  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 9 ZB 20.213

    Nachbarklagen gewerblicher Betriebe gegen Wohnnutzung im Kerngebiet

  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen

  • VG München, 03.07.2023 - M 8 K 22.1738

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für "Flexi-Heim", ... Bebauungsplan Nr. ...,

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.01794

    Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.243

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Spielothek

  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 20.3948

    Vorbescheid, Maßgebliche nähere Umgebung, Großflächiger Einzelhandel und

  • VG München, 03.06.2019 - M 8 K 17.3964

    Drittschutz im Denkmalrecht

  • VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 9 K 21.1830

    Widersprüchlichkeit und Unbestimmtheit von Bauvorlagen, Bauvorlageberechtigung im

  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 20.6008

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Studentenwohnheims,

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