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   VGH Bayern, 05.07.2018 - 22 C 18.780   

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https://dejure.org/2018,22978
VGH Bayern, 05.07.2018 - 22 C 18.780 (https://dejure.org/2018,22978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2018 - 22 C 18.780 (https://dejure.org/2018,22978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 22 C 18.780 (https://dejure.org/2018,22978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Mangels Geltendmachung einer Gehörsverletzung unzulässige Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Notwendige Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Anhörungsrüge; Ungeeignetheit des Vorbringens des Rechtsbehelfsführers; einen Gehörsverstoß aufzuzeigen; Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Ungeeignetheit; Verwerfung; Unzulässigkeit; Gaststättenerlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 22 C 18.780
    Ebenfalls ein im Verfahren nach § 152a VwGO unzulässiger Angriff gegen einen in der letztgenannten Entscheidung eingenommenen gerichtlichen Rechtsstandpunkt liegt in dem Vorbringen, mit dem die Antragstellerin die Einschlägigkeit des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2005 (VIII ZR 133/04 - juris) in Abrede stellt, auf das der Verwaltungsgerichtshof in der Randnummer 24 des Beschlusses vom 4. Juni 2018 Bezug genommen hat.
  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 22 CS 18.1218

    Doppelnatur einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 22 C 18.780
    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 8. Mai 2018 (22 CS 17.2291), gegen den die Antragstellerin erfolglos Anhörungsrüge erhoben hat (Beschluss des BayVGH vom 12.6.2018 - 22 CS 18.1218), zurück.
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