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   VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581   

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VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581 (https://dejure.org/2019,27887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2019 - 9 CS 19.581 (https://dejure.org/2019,27887)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2019 - 9 CS 19.581 (https://dejure.org/2019,27887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7, § ... 80b Abs. 1, § 154 Abs. 1 und 3, § 162 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4, § 36 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 3, § 212a; UVPG § 1 Abs. 1 Nr. 1; WHG § 10 Abs. 1, § 10 Abs. 1; BayBO Art. 28 Abs. 2; GKG § 47, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • rewis.io

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde für die Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Putenmastanlage

  • rechtsportal.de

    Baugenehmigung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Bauvorhaben im Außenbereich (Putenmastanlage); Privilegierung; Erschließung; Ersetzung; Putenmastanlage; Pachtflächenanteil; Stromversorgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung und der zugleich ausgesprochenen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens war zumindest die Erschließung des Bauvorhabens nicht als gesichert anzusehen, weil nicht davon ausgegangen werden konnte, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks, spätestens bis zur Gebrauchsabnahme funktionsfähig angelegt ist und auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 20).

    Er umfasst zum einen die wegemäßige Anbindung (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 15) und zum anderen die Versorgung mit Strom und Wasser einschließlich Löschwasser sowie die Abwasserbeseitigung, soweit sich nach den Auswirkungen und Bedürfnissen des betreffenden Vorhabens entsprechende Anforderungen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 22 ZB 13.2381 - juris Rn. 23; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2019, § 35 Rn. 69 a.E.; vgl auch BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 53/74 - NJW 1976, 1855 = juris Rn. 30).

    Die Erschließung kann dann als gesichert anzusehen sein (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 20).

    cc) Schließlich wirft auch die wegemäßige Erschließung des Vorhabengrundstücks nach wie vor Fragen auf, die geeignet sind, Zweifel an einer ausreichenden Substantiierung und Zuverlässigkeit des Erschließungsangebots der Beigeladenen entsprechend dem von ihr vorgelegten Wegenutzungsvertrag zu wecken (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - juris Rn. 11; U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 21).

    Es ist aber grundsätzlich möglich, dass die Erschließung über landwirtschaftliche Wirtschaftswege oder Feld- und Waldwege erfolgt, die auch nicht asphaltiert sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Rechtfertigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    cc) Schließlich wirft auch die wegemäßige Erschließung des Vorhabengrundstücks nach wie vor Fragen auf, die geeignet sind, Zweifel an einer ausreichenden Substantiierung und Zuverlässigkeit des Erschließungsangebots der Beigeladenen entsprechend dem von ihr vorgelegten Wegenutzungsvertrag zu wecken (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - juris Rn. 11; U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 21).

    Es ist deshalb fraglich, ob sich die Antragstellerin anhand des Erschließungsangebots der Beigeladenen ein ausreichendes Bild über deren Leistungsbereitschaft machen konnte (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1993 - 4 B 65/93 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 AS 19.1489

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren AN 17 K 18.01470, An 17 S 18.01471, 9 CS 18.2483, 9 ZB 19.962, 9 AS 19.1489 sowie der beigezogenen Akten des Landratsamts verwiesen.

    Soweit diese gemäß § 80b Abs. 1 VwGO im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2019 (Az. AN 17 K 18.01470) befristet ist, wird auf den Beschluss des Senats vom 5 August 2019 (Az. 9 AS 19.1489) verwiesen.

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Er umfasst zum einen die wegemäßige Anbindung (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 15) und zum anderen die Versorgung mit Strom und Wasser einschließlich Löschwasser sowie die Abwasserbeseitigung, soweit sich nach den Auswirkungen und Bedürfnissen des betreffenden Vorhabens entsprechende Anforderungen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 22 ZB 13.2381 - juris Rn. 23; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2019, § 35 Rn. 69 a.E.; vgl auch BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 53/74 - NJW 1976, 1855 = juris Rn. 30).

    Zu den Mindestanforderungen für ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ist zu zählen, dass das Baugrundstück mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein muss, die wie Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im öffentlichen Interesse im Einsatz sind; die vorhandenen Wege dürfen nicht überlastet werden und der Verkehr nicht zur Schädigung des Straßenzustands führen (BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 53.74 - NJW 1976, 1855).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Bei Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB ist zu beachten, dass sich nach der Gesetzesformulierung ("die ausreichende Erschließung") die Privilegierung auch in den Erschließungsanforderungen niederschlägt, was bedeutet, dass bei Vorhaben, die von der Natur der Sache oder von ihrer Zweckbestimmung her bevorzugt in den Außenbereich gehören, ein dem Verkehrsbedarf des Vorhabens noch genügender, aber "außenbereichsgemäßer" Standard ausreicht (BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 30.84 - juris Rn. 20).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Gemeinde ein Erschließungsangebot im Fall eines sonstigen Vorhabens ausschlagen, unabhängig davon, ob das Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt oder ob für sie finanzielle Lasten aus der von einem Bauwilligen übernommenen Herstellung und Unterhaltung von Erschließungsanlagen entstehen, weil auch die Erschließung ein Instrument in der Hand der Gemeinde ist, welches eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten soll und ihr deshalb nicht wegen privater Interessen aus der Hand genommen werden darf (BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 30.84 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 9 CS 18.2483

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Das gegen den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2018 von der Antragsgegnerin angestrengte Beschwerdeverfahren (9 CS 18.2483) ist nach Erlass des im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Beschlusses und der daraufhin erfolgten Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten beendet und mit Beschluss vom 3. April 2019 eingestellt worden.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren AN 17 K 18.01470, An 17 S 18.01471, 9 CS 18.2483, 9 ZB 19.962, 9 AS 19.1489 sowie der beigezogenen Akten des Landratsamts verwiesen.

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Später eingetretene Änderungen und die Frage, ob der Bauherr im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat, müssen dagegen unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Sie hat ein Recht zu erfahren, ob die planungsrechtlichen Schritte, die sie bis zum Erlass der Baugenehmigung unternommen hat, ausreichend waren, um auf das streitige Vorhaben Einfluss zu nehmen (BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Anders als in Bezug auf ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist für ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auch nicht Voraussetzung, dass das Futter für die Tierhaltung überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt wird, was beim geplanten Betrieb der Beigeladenen wegen des hohen Pachtflächenanteils im Hinblick auf die Frage eines dauernd sichergestellten Zugriffs auf die nutzbare Fläche, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein soll, zweifelhaft sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 33 - 35).
  • BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Die nach dem 20 m tiefen Anschluss an die Kreisstraße vorgesehene Wegbreite von 3 m könnte deshalb auch unter Berücksichtigung der Richtlinien für den ländlichen Wegebau 2016 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft; Abwasser und Abfall e. V. (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2010 - 4 B 20/10 - juris Rn. 6; U.v. 18.4.2007 - 9 A 34.06 - juris Rn. 39) ausreichend sein, wenn nicht mit nennenswertem Begegnungsverkehr gerechnet werden muss.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 B 20.10

    Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht für landwirtschaftliche Privilegierung im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581
    Die nach dem 20 m tiefen Anschluss an die Kreisstraße vorgesehene Wegbreite von 3 m könnte deshalb auch unter Berücksichtigung der Richtlinien für den ländlichen Wegebau 2016 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft; Abwasser und Abfall e. V. (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2010 - 4 B 20/10 - juris Rn. 6; U.v. 18.4.2007 - 9 A 34.06 - juris Rn. 39) ausreichend sein, wenn nicht mit nennenswertem Begegnungsverkehr gerechnet werden muss.
  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 9 ZB 15.785

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach übereinstimmenden

  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Zur gesicherten verkehrlichen Erschließung eines landwirtschaftlichen Betriebs im

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

    Da die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus den in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Gründen versagen darf, sind die Voraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - BayVBl 2020, 162 = juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 65; Scheidler, ZfBR 2019, 543/545 und 547).

    Später eingetretene Änderungen und die Frage, ob der Bauherr im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat, müssen dagegen unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - BayVBl 2020, 162 = juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 AS 19.1489

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hin, hat der Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Februar 2019 mit Beschluss vom 5. August 2019 (9 CS 19.581) aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren AN 17 K 18.01470, An 17 S 18.01471, 9 CS 19.581, 9 ZB 19.962 sowie der beigezogenen Akten des Landratsamts verwiesen.

    Auf die Darstellung der rechtlichen Problematik im Beschluss des Senats vom 5. August 2018 (9 CS 19.581) wird verwiesen.

    Denn das Urteil und seine Ausführungen geben derzeit keinen Anlass, von den im Beschluss vom 5. August 2019 (9 CS 19.581) enthaltenen Wertungen abzurücken.

  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Da die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus den in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Gründen versagen darf, sind die Voraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn 19).

    Für diese Prüfung ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn 19).

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt ist jedoch der des Erlasses des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn 19).

  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Später eingetretene Änderungen und die Frage, ob der Bauherr im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat, müssen dagegen unberücksichtigt bleiben (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19).
  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Unabhängig davon, ob und inwieweit der Nachbar einen Anspruch auf die ausreichende wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks geltend machen kann (siehe hierzu 3.1.), kann den genehmigten Plänen die wegemäßige bauplanungsrechtliche Erschließung des Vorhabens ohne Weiteres entnommen werden (vgl. zum planungsrechtlichen Begriff der Erschließung: BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 12.05.2021 - AN 17 K 19.01616

    Landwirtschaftliche Maschinenhalle ist keine Garage

    Das bauplanungsrechtliche Erschließungserfordernis verlangt in hier allein fraglicher wegerechtlicher Hinsicht einerseits, dass das Vorhaben durch Straßen zugänglich ist und andererseits, dass der durch das Vorhaben zusätzlich ausgelöste Verkehr von der vorhandenen Straße aufgenommen werden kann (Söfker in Ernst/Zinkhan/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Febr. 2021, § 34 Rn. 65; BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - Rn. 30).

    Als gesichert ist die Erschließung dann anzusehen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Zufahrt bis zur Herstellung des Bauwerks, spätestens bis zur Gebrauchsabnahme funktionsfähig angelegt ist und auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 20; B.v. 24.6.2010 - 4 B 60.09 - juris Rn. 10).

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    So auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, juris Rn. 11, wonach bei einem Stall mit 40.000 Hähnchen die Anforderungen an einen nicht unerheblich belasteten Verbindungsweg erfüllt sein müssen; so auch VG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2016 - 5 A 5053/12 -, juris Rn. 145 ff. für einen Hähnchenmaststall mit 80.000 Tieren; offengelassen: VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2021 - 2 K 432/19 - n.V; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 2019 - 9 CS 19.581 -, juris Rn. 30: es sei erheblich zweifelhaft, ob eine Fahrbahnbreite von 3, 00 m zur Erschließung eines Putenmastbetriebs mit 14.880 Tieren ausreicht.
  • VGH Bayern, 12.05.2021 - 9 CS 18.2000

    Befristeten Abgrabungsgenehmigung und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

    Die insoweit zur Baugenehmigung ergangene Rechtsprechung ist hier übertragbar (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19).
  • VG München, 16.10.2019 - M 9 K 19.1245

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

    Sie hat ein Recht zu erfahren, ob die (planungs-) rechtlichen Schritte, die sie bis zum Erlass der Baugenehmigung unternommen hat, ausreichend waren, um auf das streitige Vorhaben Einfluss zu nehmen (siehe auch BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris m. w. N.).
  • VG München, 19.10.2022 - M 9 K 20.3988

    Vorbescheid, Hinreichende Bestimmtheit, Maß der baulichen Nutzung, Rechtmäßige

    Das bauplanungsrechtliche Erschließungserfordernis verlangt in hier allein fraglicher wegemäßiger Hinsicht einerseits, dass das Vorhaben durch Straßen zugänglich ist, und andererseits, dass der durch das Vorhaben zusätzlich ausgelöste Verkehr von der vorhandenen Straße aufgenommen werden kann (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger (E/Z/B/K), BauGB, Stand Febr. 2021, § 34 Rn. 65; BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - Rn. 30).
  • VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

  • VGH Bayern, 13.10.2020 - 9 B 19.1571

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1216/21
  • VG Bayreuth, 17.06.2021 - B 2 K 20.555

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung einer Werbeanlage (hier:

  • VG Bayreuth, 23.06.2023 - B 2 K 23.2

    Elektronischer Rechtsverkehr, Klageerhebung zu Protokoll des Urkundsbeamten der

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