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   VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143   

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VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143 (https://dejure.org/2021,33781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143 (https://dejure.org/2021,33781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2021 - 19 ZB 21.1143 (https://dejure.org/2021,33781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeschV § 9
    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

  • rewis.io

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken, Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne von § 9 BeschV mit Arbeitsmarktzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschV § 9
    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken; Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne von § 9 BeschV mit Arbeitsmarktzulassung

  • rechtsportal.de

    BeschV § 9
    Versagung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Hierfür genüge nicht der Besitz eines Aufenthaltstitels, der kraft Gesetz zur Ausübung einer Beschäftigung berechtige, sondern es sei nach Sinn und Zweck der Vorschrift eine Aufenthaltserlaubnis "mit einer Arbeitsmarktzulassung" im Sinne von §§ 18 ff. AufenthG erforderlich (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - juris Rn. 19 ff.).

    Soweit § 9 Abs. 1 BeschV den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zustimmungsfreiheit jedenfalls nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, wie vorliegend die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem Deutschen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - BVerwGE 163, 1-16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sprechen maßgeblich die Entstehungsgeschichte, der Wille des Verordnungsgebers und auch systematische Gründe für eine einschränkende Auslegung des Begriffs der Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 9 BeschV (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 24 ff. unter Verweis auf BR-Drs. 182/13 S. 31).

    Damit kann sie sich, wenn sie - wie hier - nach Wegfall des bisherigen Aufenthaltszwecks im Wege eines sog. "Spurwechsels" die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung begehrt, schon nicht auf einen ihr durch Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugang berufen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 24).

    Dass der Wortlaut allein eine beschränkende Auslegung des Begriffs "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV nicht nahelegt bzw. sich aus dem Wortlaut kein Hinweis auf eine bestimmte Zweckbindung ergibt, hat das Bundesverwaltungsgericht gewürdigt, ist jedoch gleichwohl in historischer, teleologischer und systematischer Auslegung zum Ergebnis gelangt, dass es bei § 9 BeschV um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs geht und mithin für eine Zustimmungsfreiheit nach § 9 BeschV allein der Besitz eines kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitels - wie vorliegend der Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 AufenthG - nicht ausreicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953, B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Bei einer Hausgemeinschaft zwischen erwachsenen Familienangehörigen ergeben sich daher nur dann weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG, wenn ein Familienmitglied auf wesentliche Lebenshilfe angewiesen ist und ein anderes Familienmitglied diese Hilfe im Sinne einer besonderen Beistandsgemeinschaft tatsächlich regelmäßig erbringt (vgl. BVerfG, B.v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 17.5.2021 - 11 S 800/19 - juris Rn. 165; OVG Berlin-Bbg., U.v. 21.5.2012 - OVG 2 B 8.11 - juris Rn. 29; BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74, 75).

    Die Tatsache allein, dass die erwachsenen Familienmitglieder in einer Hausgemeinschaft leben, begründet für sich genommen noch keinen ausreichenden Grad der Abhängigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Die Lebensgemeinschaft kann dadurch zur bloßen Haus- bzw. Begegnungsgemeinschaft werden, die Gemeinsamkeiten des Zusammenwohnens wahrt, jedem Mitglied der Familie im Übrigen aber die unabhängige Gestaltung seines Lebens überlässt (vgl. BVerfG, B.v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - juris).

    Maßgebend für die Schutzwürdigkeit des Zusammenlebens von erwachsenen Familienangehörigen in einem Haushalt ist vor allem das Maß des Angewiesenseins auf die Lebenshilfe, die durch die Familie ihrer Funktion gemäß gewährt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1982 - 1 C 29/81 - NJW 1982, 1958; BVerfG, B.v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - NJW 1989, 2195).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Durch diese Regelung sollte eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen werden, um damit eine gesetzliche Lücke für sonstige Ausländer mit anerkennenswerten Integrationsleistungen, die nicht als qualifizierte Geduldete von § 18a AufenthG oder als Jugendliche oder Heranwachsende von § 25a AufenthG begünstigt werden, zu schließen (vgl. BT-Drs. 17/13424, S. 1 ff., 9 ff.; BT-Drs. 18/4097, S. 42 ff., vgl. auch BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 38, wonach der Gesetzgeber nicht ausschließlich dem Problem der Kettenduldungen begegnen wollte).

    Ein Ausländer ist im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung gleich welcher Art erteilt worden ist oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019, a.a.O., juris LS 2).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).

    Eine Berufungszulassung scheidet aus, wenn sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen lässt, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben wird (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 21.11.2016 - 3 B 254/16

    Schengen Visum, Fiktionswirkung, Duldung, erforderliches Visum, öffentliches

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Um dringende persönliche Gründe in diesem Sinn handelt es sich etwa bei dem notwendigen Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung, der notwendigen gesundheitlichen Behandlung oder der Betreuung eines nahen Angehörigen, die sich allesamt dadurch auszeichnen, dass sie vorübergehender Natur sind (vgl. SächsOVG, B.v. 21.11.2016 - 3 B 254/16 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953, B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558

    Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Erwachsene Kinder und Eltern sind in aller Regel nicht in besonderer Weise auf gegenseitigen Beistand angewiesen (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953, B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 CE 13.1890

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; amtsärztliches Attest;

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11

    Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21

    Fachkraft; Blaue Karte EU

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Erwachsene Kinder und Eltern sind jedoch in aller Regel nicht in besonderer Weise auf gegenseitigen Beistand angewiesen (vgl. VGH München, Beschl. v. 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn.16 und Beschl. v. 29.06.2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.02.2022 - 2 O 164/21 - juris - Rn. 39).

    Die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG gebieten in Bezug auf Bindungen zu volljährigen Familienangehörigen regelmäßig nicht, einwanderungspolitische Belange oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sprechen, zurückzustellen; etwas Anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in Deutschland erbringen lässt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.11.2014 - 2 B 98/14 - juris Rn. 20; OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2019 - 8 ME 92/19 - juris Rn. 11; VGH München, Beschl. v. 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522

    Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Beschäftigungszwecken

    Der Hinweis der Klägerin, dass ihr bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug eine Erwerbstätigkeit gestattet gewesen sei, verfängt ebenfalls nicht, weil es sich auch bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Ermangelung einer ausdrücklichen Arbeitsmarktzulassung nicht um eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 9 BeschV handelt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - BVerwGE 163, 1 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

    Vielmehr geht es bei dieser Vorschrift allein um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs, der hier nicht vorliegt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    Insbesondere stellt eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (auch nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) keine derartige Form des Aufenthaltstitels dar (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - NVwZ 2019, 417 (419 Rn. 19), so auch BayVGH, B.v. 5.8.2021 - BeckRS 2021, 22535 Rn. 9 ff.).
  • VG Würzburg, 24.08.2022 - W 7 S 22.1250

    Anforderungen an ein humanitäres Aufenthaltsrecht nach langjährigem Aufenthalt im

    Vielmehr geht es bei dieser Vorschrift allein um die Verfestigung eines durch behördliche Zulassung eröffneten Arbeitsmarktzugangs, der hier nicht vorliegt (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris).
  • VG München, 19.05.2022 - M 31 K 20.31900

    Verfolgung und Bedrohung durch Mitglieder der terroristischen Gruppe "Leuchtender

    Auch aus den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie folgt schließlich nichts anderes, wie sich zur Überzeugung des Gerichts ohne weiteres aus der aktuellen Erkenntnislage ergibt (vgl. z.B. Länderbericht Peru des Auswärtigen Amts, Homepage des AA, zuletzt aufgerufen am 19.5.2022; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 26).
  • VG München, 19.05.2022 - M 31 K 19.34066

    Asylverfahren, Herkunftsland Peru

    Auch aus den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie folgt schließlich nichts anderes, wie sich zur Überzeugung des Gerichts ohne weiteres aus der aktuellen Erkenntnislage ergibt (vgl. z.B. Länderbericht Peru des Auswärtigen Amts, Homepage des AA, zuletzt aufgerufen am 19.5.2022; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 26).
  • VG München, 19.05.2022 - M 31 K 20.30911

    Unbegründete Asylklage eines peruanischen Staatsangehörigen

    Auch aus den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie folgt schließlich nichts anderes, wie sich zur Überzeugung des Gerichts ohne weiteres aus der aktuellen Erkenntnislage ergibt (vgl. z.B. Länderbericht Peru des Auswärtigen Amts, online zuletzt aufgerufen am 19.5.2022; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 26).
  • VG München, 08.12.2021 - M 31 K 19.30364
    Auch aus den Auswirkungen der SARS-CoV Pandemie folgt schließlich nichts anderes, wie sich zur Überzeugung des Gerichts ohne weiteres aus der aktuellen Erkenntnislage ergibt (vgl. z.B. UK Home Office, aaO S. 19 ff.; Süddeutsche Zeitung, "Gerettet dank Impfung" vom 15.11.2021, S. 7; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143-juris Rn. 26).
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