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   VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121   

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https://dejure.org/2018,28703
VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121 (https://dejure.org/2018,28703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121 (https://dejure.org/2018,28703)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2018 - 10 ZB 18.1121 (https://dejure.org/2018,28703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1 u. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geht von einem ausländischen Kläge eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus und besteht des Weiteren Widerholungsgefahr, so ist eine Ausweisungsverfügung begründet.

  • rewis.io

    Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten; Bestreiten der Straftat; Wiederholungsgefahr; Entziehung Minderjähriger

  • rechtsportal.de

    Geht von einem ausländischen Kläge eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus und besteht des Weiteren Widerholungsgefahr, so ist eine Ausweisungsverfügung begründet.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 18 A 2462/13

    Auswirkungen der Bindungswirkung von strafgerichtlichen und rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
    Es ist aber geklärt, dass die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung ohne weiteres in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen können und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen dürfen (OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (17.4.2018, C-316/16), die Vorlagefragen zur Verlustfeststellung gegenüber Unionsbürgern beantwortet, ist für eine Ausweisungsentscheidung nach nationalem Recht nicht maßgeblich.
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N., vgl. auch BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6 sowie OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140

    Rechtmäßige Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen

    Es ist aber geklärt, dass die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung ohne weiteres in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen können und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen dürfen (OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725

    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher

    Es ist aber geklärt, dass die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung ohne weiteres in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen können und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen dürfen (OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris).
  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18
    vgl. in diesem Zusammenhang auch: BayVGH, Beschluss vom 11. September 2018 - 10 ZB 18.437 -, juris, Rn. 8, wonach eine derartige Schlussfolgerung in Anknüpfung an ein entsprechendes (französisches) Strafurteil keinen Bedenken begegnet; siehe allgemein zur Berücksichtigungsfähigkeit rechtskräftiger strafgerichtlicher Feststellungen durch das Verwaltungsgericht: BayVGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 10 ZB 18.1121 -, juris, Rn. 6.
  • VG München, 17.10.2019 - M 27 K 17.974

    Ausweisung trotz langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356

    Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche

    Es ist aber geklärt, dass die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung ohne weiteres in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen können und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen dürfen (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris; OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395

    Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren

    Allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris; B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17; B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.01.2023 - 10 CS 22.1382

    Bindung der Auslnderbehörden oder der Verwaltungsgerichte an strafrechtliche

    Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 10 CS 21.1706 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 CS 21.1706

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der abgeurteilten Tat kann lediglich in Sonderfällen anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, etwa indem sie über bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen, oder ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 ZB 19.625

    Ausweisung wegen Vergewaltigung

  • VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 11 K 20.00972

    Erfolglose Klage wegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • VG München, 15.10.2020 - M 24 K 19.2646

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung nach Sexualdelikt

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