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   VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795   

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https://dejure.org/2018,33271
VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795 (https://dejure.org/2018,33271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2018 - 22 CS 18.1795 (https://dejure.org/2018,33271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 22 CS 18.1795 (https://dejure.org/2018,33271)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; GastG § 1 Abs. 1, § 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2, § 31; § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO.
    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis u. der Untersagung der Fortführung des Gaststättenbetriebs wegen hoher Steuerschulden des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft unter Anordnung des Sofortvollzugs; Anordnung der Betriebseinstellung; Annahme der ...

  • rechtsportal.de

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis u. der Untersagung der Fortführung des Gaststättenbetriebs wegen hoher Steuerschulden des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ecovis.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen sowie Erlass eines Strafbefehls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795
    Das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 16 f.) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 27; B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 - juris Rn. 6) davon ausgegangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraussetzt, dass eine weitere Fortsetzung des Gaststättenbetriebs während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795
    Das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 16 f.) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 27; B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 - juris Rn. 6) davon ausgegangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraussetzt, dass eine weitere Fortsetzung des Gaststättenbetriebs während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2018 - 22 CS 18.1795
    Das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 16 f.) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 27; B.v. 25.11.2009 - 22 CS 09.2360 - juris Rn. 6) davon ausgegangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraussetzt, dass eine weitere Fortsetzung des Gaststättenbetriebs während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 22 ZB 19.172

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Nichtabgabe von Steuererklärungen kann bereits für sich alleine eine Unzuverlässigkeit begründen, wenn die Erklärungen trotz Erinnerung hartnäckig über längere Zeit nicht abgegeben werden, wobei die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen oder von Umsatzsteuervoranmeldungen i.d.R. besonderes Gewicht haben (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 CS 18.1795 -).

    Zwar ergibt sich aus dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2018 - 22 CS 18.1795 - nicht, dass - wie das Verwaltungsgericht meint - "die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen oder von Umsatzsteuervoranmeldungen i.d.R. besonderes Gewicht" im Vergleich zu anderen Pflichten eines Gewerbetreibenden oder anderen von ihm zu entrichtenden Steuerarten hätte.

  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Ausnahmecharakter der Anordnung der

    Zwar kann auch allein die Nichtabgabe von Steuererklärungen bereits für sich eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründen, jedoch nur, wenn die Erklärungen trotz Erinnerung hartnäckig über längere Zeit nicht abgegeben werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 22 CS 18.1795 -, Rn. 21, juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte in seiner Entscheidung vom 05.10.2018 (Az.: 22 CS 18.1795, Rn. 24, juris) jedoch nochmals ausdrücklich den Ausnahmecharakter der Anordnung der sofortigen Vollziehung und bejahte eine solche "konkrete Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter" dann, wenn sich der Schuldenstand binnen weniger Monaten sehr deutlich erhöht hat; im konkreten Fall ging es um eine anfängliche Steuerschuld in Höhe von 38.640,30 EUR, die sich innerhalb eines halben Jahres auf 58.469,29 EUR und damit um fast 20.000 EUR erhöht hat.

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 22 CS 21.1859

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Verstößen gegen die

    1.3 Auch unter Berücksichtigung der erst im Beschwerdeverfahren vorgetragenen, behaupteten (Teil-)-Betriebsaufgabe (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit neu vorgetragener Tatsachen im Beschwerdeverfahren etwa Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 146Rn. 82 f. m.w.N.) besteht - angesichts zu befürchtender fortbestehender konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. zu diesem für die Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis aus Art. 12 GG folgenden Erfordernis BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 CS 18.1795 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 6.10.2020 - 22 CS 20.1600 - juris Rn. 40) - weiterhin ein besonderes Interesse am Sofortvollzug des Bescheids.
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Erforderlich ist die Angabe einzelfallbezogener Gründe; pauschale oder formelhafte Wendungen genügen hingegen grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2007 - 9 VR 7/07 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 CS 18.1795 - juris Rn. 15 f.; B.v. 15.2.2018 - 10 CS 18.98 - juris Rn. 6).
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