Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41816
VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915 (https://dejure.org/2021,41816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2021 - 19 C 21.1915 (https://dejure.org/2021,41816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 19 C 21.1915 (https://dejure.org/2021,41816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, § 61 Abs. 1c S. 2, § 80 Abs. 4; BGB § 278 S. 1, § 254 Abs. 2 S. 2, § 1626, § 1629; VwVfG § 32 Abs. 1 S. 2
    Aufenthaltsbeschränkung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Eltern minderjähriger Kinder

  • rewis.io

    Aufenthaltsbeschränkung, Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Der Kläger müsse sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch seine Mutter zurechnen lassen (unter Verweis auf § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020-8 L 950/19-juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).

    Aus diesem Grund liegt es fern, die Bedeutung der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf in einer Weise überzubewerten, dass diese den Willen des Gesetzgebers darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 19 ZB 20.1219 - juris Rn. 9 m.w.N.; VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14).

    Der Kläger muss sich als minderjähriges Kind, für den die gesetzlichen Vertreter nach § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet sind, die erforderlichen Anträge auf Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels und auf Erteilung und Verlängerung des Passes, des Passersatzes und des Ausweisersatzes zu stellen, bei der Frage der Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen das Verhalten der gesetzlichen Vertreter zurechnen lassen (resultierend zum einen aus den familienrechtlichen Regelungen zur Personensorge nach § 1626 BGB und zum anderen entsprechend zahlreicher Zurechnungsnormen wie §§ 278 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 ZPO, vgl. VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird davon ausgegangen, dass der durch die gesetzlichen Vertreter vertretene minderjährige Ausländer bezüglich der Beseitigung von Ausreise- und Abschiebungshindernissen sich das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters - mithin auch dessen Mitwirkungspflichtverletzungen - zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 22; U.v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 - juris Rn. 22).

    Abgesehen davon führt die von Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Beziehung zwischen Eltern und Kindern dazu, dass Kinder in der familiären Gemeinschaft grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Erziehungsberechtigten teilen (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Dies gilt erst recht, wenn sie ohne oder mit gefälschten Reisedokumenten nach Deutschland eingereist sind und damit gezielt die Umstände herbeigeführt haben, die nun ihrer freiwilligen Ausreise und ihrer Abschiebung entgegenstehen (OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - juris Rn. 4 ff.; BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird davon ausgegangen, dass der durch die gesetzlichen Vertreter vertretene minderjährige Ausländer bezüglich der Beseitigung von Ausreise- und Abschiebungshindernissen sich das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters - mithin auch dessen Mitwirkungspflichtverletzungen - zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 22; U.v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 ZB 20.1219

    Zurechnung elterlichen Verhaltens im Asylsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Aus diesem Grund liegt es fern, die Bedeutung der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf in einer Weise überzubewerten, dass diese den Willen des Gesetzgebers darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 19 ZB 20.1219 - juris Rn. 9 m.w.N.; VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14).

    Steht mithin nicht bereits eine Gesetzesauslegung der Anwendung des § 61 Abs. 1c Satz 2 AufenthG auf den minderjährigen Kläger entgegen, ist auch nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf § 80 Abs. 4 AufenthG dem Kläger die Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Minderjährigkeit und fehlenden Handlungsfähigkeit im Sinne des Aufenthaltsgesetzes zurechnet (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 19 ZB 20.1219 - juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 18 A 2388/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Passbeschaffung,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit einer Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - B.v. 5.6.2008 -- 18 E 471/08 - B.v. 21.8.2014 - 18 A 1668/12 - jeweils juris).

    Dies gilt erst recht, wenn sie ohne oder mit gefälschten Reisedokumenten nach Deutschland eingereist sind und damit gezielt die Umstände herbeigeführt haben, die nun ihrer freiwilligen Ausreise und ihrer Abschiebung entgegenstehen (OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - juris Rn. 4 ff.; BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Der Kläger müsse sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch seine Mutter zurechnen lassen (unter Verweis auf § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020-8 L 950/19-juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird davon ausgegangen, dass der durch die gesetzlichen Vertreter vertretene minderjährige Ausländer bezüglich der Beseitigung von Ausreise- und Abschiebungshindernissen sich das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters - mithin auch dessen Mitwirkungspflichtverletzungen - zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 22; U.v. 27.1.2009 - 1 C 40/07 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - 18 A 1668/12

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit einer Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - B.v. 5.6.2008 -- 18 E 471/08 - B.v. 21.8.2014 - 18 A 1668/12 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1913

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für Klage gegen Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Der Senat hat im Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Mutter des Klägers (Az.: 19 C 21.1913) dargelegt, dass voraussichtlich zu Recht gegen die Mutter des Klägers gemäß § 61 Abs. 1c Satz 2 AufenthG eine räumliche Beschränkung auf das Stadtgebiet H. angeordnet werden konnte, da sie (ebenso wie der Kindsvater) zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen im Hinblick auf die Identitätsklärung und die Beschaffung von Identitätspapieren nicht erfüllt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - 18 E 471/08

    Identität Passbeschaffung Mitwirkungspflichten Rechtsanwalt Kosten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915
    Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit einer Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung gehen dabei grundsätzlich zu Lasten des Ausländers, weil er für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 11 S 2868/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 18.9.2006 - 18 A 2388/06 - B.v. 5.6.2008 -- 18 E 471/08 - B.v. 21.8.2014 - 18 A 1668/12 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 S 2868/18

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht