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   VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710   

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VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710 (https://dejure.org/2018,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710 (https://dejure.org/2018,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2018 - 10 ZB 18.1710 (https://dejure.org/2018,40131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 53 Abs. 1 AufenthG; § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 55 Abs. 1 Nr. 4 Aufenth
    Erfolgloser, auf ernstliche Richtigkeitszweifel gestützter Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die befristete Ausweisungsverfügung eines mehrfach vorbestraften afghanischen Staatsbürgers mit deutscher Ehefrau wegen prognostizierter Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer Straftaten

  • rewis.io

    Erfolgloser, auf ernstliche Richtigkeitszweifel gestützter Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Handel mit Betäubungsmitteln; Wiederholungsgefahr; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Eheschließung in der Haft; deutsche Ehefrau; eheliche Lebensgemeinschaft; Gesamtfreiheitsstrafe; Justizvollzugsanstalt; Strafaussetzung

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die befristete Ausweisungsverfügung eines mehrfach vorbestraften afghanischen Staatsbürgers mit deutscher Ehefrau wegen prognostizierter Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 15.07.2013 - 3 B 1429/13

    Ausweisung jugendlicher Straftäter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    Eine Ausweisung greift nur dann in eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft ein, wenn diese im Fall einer Inhaftierung eines Ehepartners bereits vor der Haft bestanden hat und konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach der Haftentlassung fortgesetzt wird (HessVGH, B.v. 15.7.2013 - 3 B 1429/13 - juris Rn 9; Tanneberger in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 1.5.2018, § 55 AufenthG Rn. 18; jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    Das Verwaltungsgericht hat - unabhängig von dem Fehlen eines typisierten besonders schwer wiegenden Bleibeinteresses nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG - der Ehe des Klägers im Hinblick auf den Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG ein entsprechendes Gewicht beigemessen; dieses Gewicht hat es aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung (siehe BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 18) relativiert, weil die Eheschließung erst während der Haft und im Wissen um die Straftaten und die angekündigte und hier auch bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen worden ist.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    Er ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21) der Meinung, somit könne eine Wiederholungsgefahr nicht mehr bejaht werden.
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2018 - 10 ZB 18.1710
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9) führt das Verwaltungsgericht aus, strafgerichtliche Entscheidungen über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung seien für die Prognose der Wiederholungsgefahr zwar grundsätzlich von Bedeutung.
  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 10 AE 18.1908

    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 5. November 2018 (10 ZB 18.1710) ab.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakten, auch im Verfahren 10 ZB 18.1710, sowie den Beschluss des Senats vom 5. November 2018 verwiesen.

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 10 ZB 18.2494

    Maßstab für die Ausweisung eines Staatsangehörigen der Schweiz

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 9 m.w.N.) legt das Verwaltungsgericht dar, dass strafgerichtliche Entscheidungen über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung für die Prognose der Wiederholungsgefahr zwar grundsätzlich von Bedeutung seien.
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.2257

    Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über

    Im Rahmen dieser gebotenen Einzelfallbetrachtung und Interessenabwägung ist zulasten des Klägers zu berücksichtigen, dass er die Ehe mit seiner Lebensgefährtin im beiderseitigen Wissen um seine vollziehbare Ausreisepflicht und unsichere Aufenthaltsperspektive geschlossen hat (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

    Unabhängig davon, dass nach der unwidersprochen gebliebenen Erwiderung des Beklagten zum Zulassungsantrag der Termin zur Eheschließung beim Standesamt bisher nur "reserviert" worden ist und noch keine (vollständigen) Unterlagen für die Eheschließung vorgelegt worden sind, was gegen die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung und den besonderen Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG spricht (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 10 f.), wäre das Gewicht dieser Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des Senats relativiert, weil die Ehe erst im Wissen um die Straftaten und die bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen würde (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 18.05.2021 - M 4 K 18.2526

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    Die Ehe wurde somit im beiderseitigen Wissen um seine unsichere Aufenthaltsperspektive geschlossen und stellt sich daher als weniger schutzwürdig als eine bereits vor einer Ausweisung bestehende Ehe dar (BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 10 ZB 20.2257 - BeckRS 2020, 32696, Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 13).
  • VG München, 23.07.2020 - M 12 K 20.1165

    Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei schweren Eigentums- und

    Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre das Gewicht dieser Ehe relativiert, weil die Ehe erst im Wissen um die Straftaten und die bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen würde (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18; B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris).
  • VG München, 23.09.2020 - M 24 S 20.3270

    Ausweisung bei besonders schwerwiegendem Ausweisungsinteresse -

    Zudem wäre das Gewicht dieser Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH, der die Kammer folgt, relativiert, weil die Ehe erst im Wissen um die Straftaten und die bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen würde (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 12.03.2021 - M 9 K 18.6302

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Verurteilungen wegen

    Eine Heirat im Wissen um die Straftaten und eine Ausreiseaufforderung hat nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG ein relativiertes Gewicht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.01.2021 - 10 ZB 21.84

    Verhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem Straftäter

    Unabhängig davon, dass eine bevorstehende Eheschließung vom Kläger lediglich behauptet und deshalb der besondere (Vorwirkungs-)Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht schlüssig dargelegt worden ist, wäre das Gewicht dieser Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des Senats relativiert, weil die Ehe erst im Wissen um die Straftaten und die bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen würde (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18; B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris Rn. 7 jew. m.w.N.).
  • VG München, 05.02.2021 - M 24 K 20.3269

    Zurückweisung der Klage eines faktischen Inländers gegen eine

    Zudem wäre das Gewicht dieser Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH, der das Gericht folgt, relativiert, weil die Ehe erst im Wissen um die Straftaten und die bereits erfolgte Ausweisung, somit im Wissen um eine unsichere Aufenthaltsperspektive, geschlossen würde (BayVGH, B.v. 5.11.2018 - 10 ZB 18.1710 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 26.01.2021 - M 4 K 20.5221

    Ausweisung eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers

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